Handbuch Testament

Das Erbe den eigenen Vorstellungen entsprechend übertragen
Die Erbschaftssteuer bestimmt die Schlagzeilen: Was wird der Bundesgerichtshof dem Gesetzgeber dazu ins Aufgabenbuch schreiben? Welche Vorschläge machen die Parteien, damit es bei der Übertragung von Vermögen gerecht zugeht? Die aktuelle Diskussion ist für den einen oder die andere Anstoß, über die Regelung des eigenen Nachlasses nachzudenken. Denn wenn der eigene Wille zu Lebzeiten festgeschrieben wird, vermeiden Erblasser nicht nur Streit unter den Hinterbliebenen. Sondern sie stellen auch sicher, dass das Erbe den persönlichen Vorstellungen entsprechend verteilt wird. Der Ratgeber „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale erklärt die Grundzüge der Erbrechts und zeigt, wie über die Weitergabe von Geldvermögen, Immobilien oder anderen Gegenständen verfügt werden kann.
 
Liegt kein Testament vor, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten Familienmitgliedern hinterlassen will – in der Regel den Kindern oder dem Ehepartner oder der -partnerin. Was aber gilt in einer Patchworkfamilie? Welche Regelungen können Alleinstehende treffen? Der Ratgeber erläutert, was es mit Pflichtteilsansprüchen auf sich hat und was bei einer Erbengemeinschaft unbedingt zu beachten ist. An vielen Beispielen werden mögliche Konstellationen anschaulich beschrieben, sodass sich hieraus Entscheidungshilfen für den eigenen Erbfall ergeben. Checklisten und Musterformulierungen bieten Unterstützung, um alles rechtssicher festzuhalten. Ein Kapitel zeigt, wie sich ganz legal Steuern sparen lassen. Der Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 224 Seiten und kostet 22,- Euro. Zu bestellen unter
shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Beratungsstelle Euskirchen
Verbraucherzentrale NRW
Monika Schiffer
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So erkennt man Fallstricke beim Social-Media-Shopping

Verbraucherzentrale Euskirchen gibt Tipps für bewusstes Einkaufen
Gucken und kaufen: Viele Social-Media-Nutzer:innen shoppen gerne in ihren Kanälen. Ob Instagram, Tik-Tok oder Facebook – laut einer aktuellen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom nutzen unter den 16- bis 29-Jährigen 48 Prozent ihre Social-Media-Kanäle zum Online-Einkauf, unter den 30- bis 49-Jährigen sind es 36 Prozent. Bezogen auf alle deutschen Internetnutzer:innen sind es 29 Prozent. „Das ist durchaus problematisch“, sagt Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. „Denn häufig verleiten die Designs zu unnötigen Impulskäufen, die Herkunft der Waren ist teilweise schwer nachzuvollziehen und die Apps sammeln jede Menge Daten.“ Die Verbraucherzentrale NRW erklärt die Fallstricke beim Social-Media-Shopping.
Dem ersten Kauf-Impuls widerstehen
 
Viele Apps setzen gezielt auf Impulskäufe. Schnell ist der „Kaufen“-Button geklickt. Aber braucht man den angepriesenen Pulli oder die stylischen Sneaker wirklich? Und wenn ja, ist diese Variante tatsächlich die beste? Vielleicht gibt es Alternativen, die günstiger oder besser sind. Auch ein Vergleich im stationären Handel kann hilfreich sein. Nicht beeindrucken lassen sollte man sich von manipulativen Designs während des Bestellens, sogenannten „Dark Patterns“. Dabei wird durch Einblendungen Druck ausgeübt, etwa durch einen Countdown beim Bestellvorgang oder durch Angaben, wie viele Personen einen Artikel ebenfalls im Warenkorb haben.
Bei Influencer:innen skeptisch sein
Influencer:innen werden häufig von Herstellern für ihre Produktwerbung bezahlt oder verdienen an eigenen Produkten. Das ist laut der aktuellen Bitkom-Umfrage auch vielen aus der Zielgruppe bewusst. Insgesamt 21 Prozent gaben an, es sympathisch zu finden, wenn Unternehmen mit Influencer:innen werben. Bei den 16- bis 29-Jährigen finden 33 Prozent diese Form der Werbung zwar sympathisch, knapp 43 Prozent dieser Altersgruppe befürworten aber offenbar eine klarere Kennzeichnung, 90 Prozent aller Befragten setzen mehr auf klassische Produkttests.
Eigene Daten schützen
 
Bei Online-Käufen ist es ratsam, mit den eigenen Daten sparsam umzugehen. Käufer:innen sollten darauf achten, welche persönlichen Informationen sie beim Kauf angeben und sichere Zahlungsmethoden verwenden. Werbeansprachen nach einer Bestellung kann man eindämmen, indem man in der App oder in den Einstellungen des Smartphones bzw. des Browsers Push-Benachrichtigungen ausschaltet und sich vom E-Mail-Newsletter abmeldet. Vor allem Temu macht keinen Hehl daraus, an personenbezogenen Daten interessiert zu sein und diese auch für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Wer die Plattform datensparsam nutzen möchte, sollte darauf achten, dass zum Beispiel das Standorttracking in den Einstellungen des Smartphones bzw. der App deaktiviert ist. Auch die Möglichkeit, das Tracking in den Einstellungen des Smartphones auszuschalten oder der Einsatz von Werbeblockern können helfen, die Flut an Werbung zu reduzieren.
Rechte beim Widerruf
 
Wenn die online bestellten Produkte nicht passen, nicht gefallen oder nicht den Erwartungen entsprechen, können Verbraucher:innen das Recht auf Widerruf nutzen. Dies ist grundsätzlich formlos möglich. Viele Shops bieten hierfür ein Online-Formular an. Das Gesetz sieht für fast alle online bestellten Waren vor, dass Kund:innen ab dem Tag, an dem man die Ware erhalten hat, 14 Tage Zeit für einen Widerruf haben. Der Online-Shop ist verpflichtet, Informationen zur Rücksendung zu schicken und nach Erhalt der Ware zeitnah den Kaufbetrag zu erstatten. Wenn das nicht klappt, hilft der Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW, den man ausgedruckt und ausgefüllt beim Rückversand dem Paket beilegen und zusätzlich per E-Mail an den Online-Shop schicken kann.
An Umweltfolgen denken
 
Beim Online-Shopping werden viele Waren zurückgeschickt. Offizielle Statistiken zur Zahl der Retouren gibt es nicht, aber schätzungsweise ist es bei im Internet bestellten Paketen jedes vierte. Bei Bekleidung geht vermutlich sogar jedes zweite Paket an den Händler zurück. Für 2025 geht die Forschung insgesamt von etwa 550 Millionen Rücksendungen in Deutschland aus. Das verursacht mehrere hundert Tonnen CO2. Zurückgeschickte Neuware wird zudem teilweise nicht wieder angeboten, sondern entsorgt.
Weiterführende Informationen:
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Servicenummer 0211 54 22 22 11


www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 13:00-17:00 Uhr
Do. 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung“

Ursachen erkennen und beheben
 
Feuchtigkeit und Schimmel – unliebsame Mitbewohner, die im Herbst in vielen Wohnungen Einzug halten. Und gerade in Kellerräumen, Souterrainwohnungen, aber auch in Schlafzimmern, wo sich über Nacht durch die ausgestoßene Atemluft viel Feuchtigkeit ansammelt, ist Soforthilfe angesichts dunkler Flecken und Pilzbefall an Wänden und in Raumnischen gefragt. Der Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung“ der Verbraucherzentrale gibt ein Maßnahmenpaket an die Hand – von der Ursachenbekämpfung bis hin zur Frage, wie qualifizierte Fachleute zu finden sind und was die professionelle Beseitigung von Schäden etwa kosten wird.
Schimmel – warum ausgerechnet in meiner Wohnung? Das fragen sich viele, wenn sie Feuchte- und Schimmelschäden entdecken. Der Ratgeber zeigt, wie und wo Feuchtigkeit den Bakterien und Schimmelsporen optimalen Nährboden bietet. Diesem Verursacher dann wirkungsvoll zu Leibe zu rücken, ist nicht nur wegen der unschönen Flecken ein Muss, sondern unbedingt angezeigt, weil Schimmel auch die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen kann. Und wird zu spät reagiert, können Bauschäden und im schlimmsten Fall langwierige Streitigkeiten um die Kostenübernahme für eine meist teure Sanierung die Folge sein. Das Buch gibt sowohl eine Do-it-yourself-Hilfe mit auf den Weg, erläutert aber auch, wann Profis gefragt sind und woran man deren Qualifikation erkennt. Die bau-, miet- und versicherungsrechtlichen Fragen rund um eine gegebenenfalls notwendige Schadensbeseitigung werden ebenfalls beleuchtet. Der Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung“ hat 224 Seiten und kostet 24,- Euro, als
E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder
T 0211 91380-1555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Verbraucherzentrale erweitert telefonische Erreichbarkeit

Reaktion auf veränderte Nachfrage: Allgemeine Öffnungszeiten der Beratungsstelle in Euskirchen werden reduziert, Service insgesamt dafür ausgebaut
 
Immer mehr Ratsuchende wenden sich auf telefonischem oder digitalen Weg an die Verbraucherzentrale. „Viele Menschen rufen an oder suchen erst einmal im Internet nach Informationen, schicken Mails oder nutzen das Kontaktformular, bevor sie persönlich vorbeikommen“, so Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. Die Verbraucherzentrale reagiert auf diese veränderte Nachfrage und passt die Zugangsmöglichkeiten und Beratungszeiten ihrer Beratungsstelle bedarfsgerecht daran an. Durch einen zentralen Landesservice wird die telefonische Sprechzeit für Erstanfragen auch aus dem Kreis Euskirchen damit deutlich erweitert.
Das neue Modell startet am Montag den 08.12.2025. Unter der Servicenummer 0211/54 2222 11 erhalten Ratsuchende aus dem Kreis Euskirchen ab diesem Zeitpunkt an fünf Tagen in der Woche durchgängig von 9 bis 17 Uhr eine kostenlose Erstberatung und können gegebenenfalls einen persönlichen Termin in der Beratungsstelle vereinbaren. Bislang umfassten die Telefonzeiten der Euskirchener Beratungsstelle lediglich vier Tage mit deutlich weniger Stunden.
Die Öffnungszeiten in der Wilhelmstraße 37 in  Euskirchen werden ab dem 08.12.2025 auf folgende, erfahrungsgemäß gut nachgefragte Zeiten angepasst: Montag 9.00 -13.00 Uhr, Dienstag 13.00 - 17.00 Uhr, Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr und Freitag 9.00 - 13.00 Uhr. Zu diesen Zeiten können Ratsuchende dann einfach vorbeikommen, Fragen stellen und erste Informationen zu ihrem Verbraucherproblem erhalten. Eine Terminvereinbarung für Rechtsberatungen ist dennoch in der Regel notwendig, um für das Anliegen auch sicher eine passende Beratungskraft vorzufinden. Beratungen nach Termin finden im Bedarfsfall auch außerhalb der Öffnungszeiten statt.
Die bisherige Telefonnummer wird auf die neue zentrale Rufnummer mit Düsseldorfer Vorwahl weitergeleitet. Gleiches gilt für die Mailadresse der Beratungsstelle, die auf die zentrale Mailadresse geleitet wird.
„Durch die Umstellung erhalten wir einerseits zeitgemäße Servicestrukturen, die den Wünschen der Ratsuchenden entsprechen, und andererseits können wir dank des Zugriffs auf das landesweite Knowhow der Verbraucherzentrale in der Erstberatung bereits eine größere Themenpalette abdecken“, so Beratungsstellenleiterin Monika Schiffer.
 
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Neuer Ratgeber „Rente in Sicht“

Wegweiser für den optimalen Start
 
Die Zukunft der Rente bestimmt aktuell die Schlagzeilen: Wie lange das bisherige Rentenniveau zu halten ist, was längere Lebensarbeitszeit bringt oder ob die geplante Aktivrente zur Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus motiviert. Jenseits dieser politischen Weichenstellungen treibt viele angehende Ruheständler ganz praktisch die Frage um, was zu beachten und rechtzeitig zu klären ist, wenn der Abschied aus dem Berufsleben näher rückt. Der neue Ratgeber „Rente in Sicht“ der Verbraucherzentrale stellt Rentenarten und den Weg zur Antragstellung verständlich vor. Er erläutert aber auch, was die persönliche Renteninformation aussagt, wo sich Rentenlücken auftun können und wie die eigene Finanzstrategie für einen auskömmlichen Ruhestand ausgerichtet werden kann.
 
Auch bei der Rente gilt: Brutto ist nicht gleich netto. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung werden direkt vom Rentenversicherungsträger einbehalten. Gegebenenfalls sind Steuern zu zahlen. Und wie sich die Rentenhöhe entwickelt und wie stark die Inflation an der Kaufkraft zehrt, weiß niemand zu prognostizieren. Umso wichtiger, rechtzeitig Kassensturz zu machen, um Einkünfte und Ausgaben ins Gleichgewicht zu bringen. Das Buch begleitet hierbei Schritt für Schritt und stellt anschaulich vor, welche Anlageformen auch im Ruhestand sinnvoll sind. Beleuchtet wird, wie staatlich geförderte und private Vorsorge aufs Einkommen im Alter einzahlt oder ob die eigene Immobilie gute Rendite oder eher hohe Belastung bringt. Auch ist zu erfahren, welche Versicherungen im Ruhestand noch wichtig sind. Der Ratgeber „Rente in Sicht“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Cover: verbraucherzentrale.de/buecher-und-ebooks/rente
 
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Ratgeber Heizung

Austausch nicht hinauszögern
Sie läuft ja noch! – Ein oft gehörtes Argument, wenn über einen Heizungstausch nachgedacht wird. Was einerseits beruhigt, weil es akut keinen Zwang zum Handeln gibt, wiegt andererseits in trügerischer Sicherheit. Denn nicht nur, wenn die alte Anlage dann plötzlich streikt, wird die zögerliche Haltung teuer erkauft. Sondern auch, weil steigende CO2-Abgaben das Heizen mit fossiler Energie ab Anfang 2026 noch einmal verteuern. Und obendrein Fördertöpfe begrenzt sind, sodass Interessierte leer ausgehen könnten.
Das A und O beim Vorhaben Heizungstausch ist ein Check, welche Varianten zur individuellen Situation passen und wie sie sich rechnen. Der „Ratgeber Heizung“ der Verbraucherzentrale hilft, den Überblick zu behalten und die für die eigene Immobilie passende technische Lösung zu finden.
 
Von Brennwertkessel und Holzheizungen über Photovoltaikanlagen und Elektroheizungen bis hin zu thermischen Solaranlagen und Hybrid-Wärmepumpen – ausführlich werden die Vor-und Nachteile der unterschiedlichen Techniken erläutert. Aufgezeigt wird, in welchen Gebäuden sie eingesetzt werden können und mögliche Kosten werden beispielhaft durchgerechnet. Checklisten helfen bei der Prüfung, ob die jeweilige Variante fürs eigene Objekt in Frage kommt. Schritt für Schritt lässt sich damit auch die Umsetzung planen. Mit einem interaktiven Online-Tool kann auch die Wirtschaftlichkeit der Investition ermittelt werden. Der „Ratgeber Heizung. Wärme und Warmwasser für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter
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Ratgeber Wärmepumpe

Im Neubau ist sie mittlerweile Standard und auch in vielen Bestandsgebäuden ist sie eine zukunftsfähige Lösung. Wer eine Wärmepumpe einsetzt, nutzt kostenlose Umweltwärme, spart langfristig Heizkosten und macht sich unabhängig von fossilen Brennstoffen. Einige Bedingungen sollten aber erfüllt sein, damit die Wärmepumpe gut funktioniert. Der „Ratgeber Wärmepumpe“ der Verbraucherzentrale hilft Sanierungswilligen wie auch Bau- und Kaufinteressierten, die individuellen Rahmenbedingungen des Gebäudes zu beleuchten – und den Weg zur passenden Förderung zu finden.
 
Los geht es mit einer Bestandsaufnahme, um die Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen zu checken. Hierfür gibt das Buch einen Überblick, was es zu berücksichtigen gilt – etwa Betriebs- und Stromkosten, aber auch die Art der Warmwasserversorgung. Das Prinzip der Wärmepumpe wird anschaulich erklärt und die verschiedenen Komponenten werden vorgestellt. Zudem bietet der Ratgeber Unterstützung, um weitere Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie damit zu verbinden. Ausführlich werden die Wärmepumpenvarianten vorgestellt und miteinander verglichen. Alles Wissenswerte zu gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie zu Genehmigungs- und Anmeldefristen wird erläutert. Ein eigenes Kapitel stellt dann verschiedene Praxisbeispiele für die Installation von Wärmepumpen im Neubau und in Bestandsgebäuden vor. Der „Ratgeber Wärmepumpe. Klimaschonend, effizient, unabhängig“ hat 216 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
Hinweis für Redaktionen: Rezensionsexemplare als PDF unter
 
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Kanalsanierung: Das gilt es zu beachten

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, wie Hausbesitzer:innen bei Kanalsanierungsarbeiten den Überblick behalten
Wenn Wurzeln aus Kanalrohren entfernt werden müssen oder die Abwasserleitung wegen undichter Stellen saniert werden muss, sind Kanalsanierungsunternehmen gefragt. „Doch rund um das Kleingedruckte können Stolperfallen lauern“, erklärt Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. „Bei der Prüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt die Verbraucherzentrale NRW  immer wieder fest, dass diese nicht deutlich als Vertragsbestandteil ausgewiesen sind, oder die Kund:innen diese erst nach einem Link auf der Unternehmens-Homepage zur Kenntnis nehmen konnten“, so die Verbraucherschützerin.“ Vor der Beauftragung und Vertragsunterschrift rät die Verbraucherzentrale NRW daher immer zur Prüfung der folgenden Punkte:
Angebote einholen
Arbeiten an den Kanalrohren sind meist keine Notfälle. Je nach Umfang können die Arbeiten sehr teuer werden, also gilt es vorab verschiedene Anbieter anzufragen, um die bestmöglichen Konditionen zu finden. Verbraucher:innen sollten weder Verträge an der Haustür abschließen, noch auf großformatige Zeitungsannoncen reagieren. Für einen besseren Überblick ist es wichtig, dass die Kostenvoranschläge die angedachten Leistungen, Stundenpreise und Materialkosten einzeln aufführen. Eine Vergütung für einen Kostenvoranschlag dürfen Unternehmen nur dann verlangen, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart worden ist.
Werkvertrag gilt
Ob der Abwasserkanal saniert oder dessen Dichtigkeit überprüft werden soll − mit der Beauftragung schließen Kund:innen mit dem Unternehmen einen Werkvertrag ab. Rechtlich schuldet das ausführende Unternehmen dabei den erfolgreichen Abschluss der Arbeiten. Bei Mängeln muss es innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Abhilfe sorgen. Im Kleingedruckten ist darauf zu achten, dass der Anbieter die genannten Arbeiten als Werkvertrag (nicht als Dienstvertrag) und nach bestem Wissen und Gewissen ausführt und eine Gewähr für den Erfolg übernimmt. Anderes wäre unzulässig.
Gewährleistung bei Mängeln
Wie lange Unternehmen bei Kanalsanierungen oder Dichtigkeitsprüfungen für spätere Mängel einstehen müssen, hängt von den konkret vereinbarten Arbeiten und deren Umfang ab. Wird etwa das gesamte Abwasserleitungssystem erneuert, gilt diese Arbeit als Bauwerk – und somit eine fünfjährige Verjährungsfrist für die Gewährleistung bei Mängeln. Sind hingegen im Rahmen kleinerer Arbeiten nur Reparaturen auszuführen, kann die Verjährung je nach Umfang und Stelle der Arbeiten zwei oder drei Jahre betragen. Geschäftsbedingungen, die kürzere Gewährleistungsfristen von etwa sechs Monaten vorsehen oder die verlangen, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzeigen zu müssen, sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW unwirksam.
Abschläge bei Teilleistungen
Zulässig ist es, wenn im Werkvertrag Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen vereinbart werden. Das Unternehmen muss in der Abschlagsrechnung dann aber genau auflisten, welche Arbeiten bereits ausgeführt und welche Materialien etwa schon verbaut wurden. Die Fälligkeit von Abschlagszahlungen etwa an die Dauer der Arbeiten, also beispielsweise nach drei Arbeitstagen, zu koppeln, ist hingegen unzulässig.
Vorsicht vor Kanalhaien
Einfallstore sind Haustürgeschäfte, unerwünschte Telefonanrufe oder großformatige Werbeanzeigen mit Lockangeboten zur Kanalprüfung oder zum Schutz vor Rückstau aus dem Kanal. Sogenannte „Kanalhaie“ verbreiten gerne Schreckensszenarien über den Zustand der Rohre und schwatzen Hausbesitzer:innen überteuerte oder überflüssige Sanierungsarbeiten auf, die dringend umgesetzt werden müssen –, da ansonsten hohe Strafen für die Grundwasserverschmutzung drohen würden. Seriöse Firmen wenden aber keinen Druck zur Unterzeichnung eines Angebots an, sondern lassen Zeit zur Entscheidung. Daher nicht überreden lassen, und im Zweifelsfall die Polizei dazu rufen. Wer bereits unterzeichnet hat, sollte die Widerrufsmöglichkeiten prüfen.
 
Weiterführende Informationen:
- Zur Prüfung und Sanierung von Abwasserleitungen: www.abwasser-beratung.nrw
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

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Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Ratgeber für Frauen

Ab jetzt finanziell unabhängig: Finanzplanung mit Weitsicht

Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts werfen einmal mehr ein Schlaglicht auf die finanzielle Situation von Frauen: Sie sind häufiger in Teilzeit beschäftigt, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Das macht rund 19 Prozent des Verdienstunterschieds zu Männern aus. Wenn Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreut werden müssen, treten meist Frauen im Beruf kürzer. Lange Zeit mit Care-Arbeit sorgt jedoch nicht nur aktuell für weniger im Portemonnaie, sondern geht auch auf Kosten der Rente. Der Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie Frauen die Themen Geld und Altersvorsorge nachhaltig angehen und Rentenlücken vermeiden können.
Die Basics des Finanzwissens werden verständlich vorgestellt: Die Stichworte reichen vom Anlagehorizont über Investmentfonds bis zum Zinseszinseffekt. Für typische Lebenssituationen von Frauen werden Entscheidungshilfen gegeben, welche Finanzstrategie passt: beim Berufsstart, in der Phase der Familiengründung, bei einer Trennung sowie kurz vor dem Rentenalter. Sollten Berufsanfängerinnen schon über Altersvorsorge nachdenken? Ist der Kauf einer Immobilie eine rentable Anlage? Kann ein Ehevertrag einen fairen finanziellen Ausgleich sichern? Es werden mögliche Wege aufgezeigt, um durch staatlich geförderte oder private Vorsorge Rentenlücken zu schließen. Der Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig. Ein Finanzplaner für Frauen“ hat 208 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro. Zu bestellen untershop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 913801-555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 


Für weitere Informationen
Beratungsstelle Euskirchen 
Verbraucherzentrale NRW
Monika Schiffer
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Ratgeber "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge"

 

Ratgeber „ETF als Geldanlage und Altersvorsorge“
 
Kompass fürs bequeme und rentable Investieren
19,3 Milliarden Euro wurden hierzulande im ersten Halbjahr 2025 in Aktien-ETFs investiert – allein im Neugeschäft. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit ETFs im Trend liegt. Doch ist finanzielle Freiheit damit wirklich garantiert? Und für wen eignet sich diese Anlageform? Der neue Ratgeber „ETF als Geldanlage und Altersvorsorge“ der Verbraucherzentrale bietet alles, was man wissen muss, um den Vermögensaufbau mit diesen Investmentfonds in die eigene Hand zu nehmen. Er lotst Schritt für Schritt zum passenden ETF, benennt aber auch die Risiken, die Anlegerinnen und Anleger kennen sollten.
Was sind ETFs überhaupt? Wie funktioniert der Aktienmarkt? Was ist bei der Auswahl des Depots zu beachten? Warum hat passives Fondsmanagement Kostenvorteile? Neben den Basics erläutert das Buch, was ETFs so attraktiv macht. Verständlich zeigt es, wie sich gute und günstige finden lassen und worauf dabei zu achten ist. Dazu bietet der Ratgeber eine erprobte Anlagestrategie. Die wichtigsten Schritte – von der Auswahl über den Kauf bis hin zum Verkauf und lebenslangen Entnahmeplan – werden ganz praktisch aufgezeigt. Ebenso wird über mögliche Fallstricke bei den Kosten, über Verkaufstricks und Mythen und mögliche unfaire Klauseln im Kleingedruckten aufgeklärt. Der Ratgeber „ETF als Geldanlage und Altersvorsorge“ hat 256 Seiten und kostet 28,- Euro, als E-Book 22,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 913801-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
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