Ratgeber Demenz“

Wegweiser für zugewandte Unterstützung und Pflege

Die Zielsetzung der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung ist klar: Mit über 160 konkreten Maßnahmen soll die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in Deutschland sukzessive verbessert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Aber welche speziellen Pflegekonzepte und -angebote gibt es, um Angehörige zu unterstützen und zu entlasten? Was sind die Kriterien für eine demenzspezifische und zugewandte Pflege? Der „Ratgeber Demenz“ der Verbraucherzentrale begleitet Angehörige von den ersten Anzeichen einer Erkrankung über die Diagnostik der verschiedenen Formen bis hin zur Organisation des Lebensumfelds, damit Betroffene möglichst lange allein und selbstständig wohnen können.
 
Erklärt wird zunächst, wie Gehirn und Gedächtnis funktionieren, welche Formen der Erkrankung und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt – und wo deren Grenzen sind. Wie Wohnung oder Haus auf die Bedürfnisse demenziell Erkrankter angepasst werden können, was im Umgang mit Betroffenen wichtig ist oder wie Ernährung, Bewegung und soziale Kontakte das Fortschreiten der Krankheit hinauszögern können, wird mit Blick auf die praktische Umsetzung beschrieben. Was die verschiedenen Wohnkonzepte für Menschen mit Demenz bieten, wird ausführlich erläutert, sodass deren Vor- und Nachteile für die eigene Situation abgewägt werden können. Über Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung für Menschen mit Demenz wird ebenso informiert wie über rechtliche Möglichkeiten zur selbstbestimmten Vorsorge. Checklisten und Erfahrungsberichte sowie ein umfangreiches Verzeichnis von Beratungs- und Informationsangeboten komplettieren die praktische Hilfe für Angehörige.
 
Der Ratgeber „Ratgeber Demenz. Praktische Hilfen für Angehörige“ hat 192 Seiten, kostet 20,- Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.
 
Bestellmöglichkeiten:
 
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Auch als E-Book für 15,99 Euro erhältlich.
 
 
Marina Sebold
Büroassistenz
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 0211 913 802 135
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 
Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Entsiegelung von Vorgärten

Von Grau zu Grün
Welche Vorteile naturnahe Vorgärten bieten
 
Die Gartensaison ist in vollem Gange – und mit ihr die Gelegenheit, versiegelte Flächen rund ums Haus in lebendige, klimafreundliche Grünräume zu verwandeln. Asphaltierte Einfahrten, gepflasterte Vorgärten und betonierte Wege mögen praktisch erscheinen, doch sie verschärfen die Folgen von Wetterextremen. Wasser kann nicht versickern, Hitze speichert sich in der Fläche und bei Starkregen steigt das Risiko von Überschwemmungen. „Wer entsiegelt und auf eine natürliche Gestaltung setzt, gewinnt an Sicherheit, Wohnqualität und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz”, betont Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen und gibt Tipps zur praktischen Umsetzung.
 
  • Vorteile entsiegelter Flächen
    Durch zu wenig Regen in den letzten Monaten sind die obersten Bodenschichten in vielen Regionen sehr trocken. Natürlich gestaltete Flächen wirken Wetterextremen wie Trockenheit, Hitzeperioden und hefitigen Regenfällen entgegen. Wird ein versiegelter Boden wieder durch-lässig gemacht, kann Regenwasser versickern und die Kanalisation entlasten. So lassen sich Überschwemmungen und Feuchteschäden auf dem eigenen Grundstück vermeiden. Gleichzeitig bleibt die Umgebung an heißen Tagen kühler, da begrünte Flächen Verdunstungskühle erzeugen. Begrünte Wege, Terrassen oder Flächen können bei richtiger Gestaltung auch pflegeleicht sein und den Bedarf an regelmäßiger Reinigung und Instandhaltung verringern. Blühende Pflanzen wie Bodendecker oder niedrig wachsende, robuste Kräuter zwischen Pflastersteinen werten außerdem einstmals graue Flächen auf.
 
  • Wie genau gehe ich vor?
    Die Umgestaltung beginnt mit der Entfernung versiegelnder Beläge. Flächen rund ums Haus, Vorgärten sowie ungenutzte Wege, die aus Pflaster-, Schotter-, Kies- oder Splitt-Flächen bestehen, können Eigentümer:innen selbst entsiegeln. Sie brauchen dafür lediglich eine herkömmliche Hacke oder Schaufel. Sehr wichtig ist es, das darunterliegende Vlies zu entfernen. Zum Entsiegeln von Beton- und Asphaltdecken wird hingegen entsprechendes Abbruchwerkzeug wie beispielsweise ein Elektrohammer benötigt. Diese Arbeiten sollten stets durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden. Anschließend wird der Boden gelockert, damit er wieder Wasser aufnehmen kann. Es bietet sich dann auch eine Bepflanzungen mit Stauden, Gehölzen oder Rasen sowie - je nach Nutzung – eine Gestaltung mit durchlässigen Materialien wie Rasengittersteinen oder Holzhäcksel ohne versiegelnde Unterlage an. Ein naturnaher Vorgarten bringt nicht nur optische Vielfalt, sondern bietet auch Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Kleintiere. Wer jetzt im Frühling aktiv wird, schafft eine nachhaltige und klimafreundliche Umgebung direkt vor der eigenen Haustür.
 
  • Die richtige Pflanzenwahl
    Ob trocken oder eher feucht: Wichtig ist die passende Auswahl der Pflanzen für den jeweiligen Standort im Vorgarten oder auf Wegen. Bei Rasengittersteinen sind beispielsweise Sedum oder Sand-Thymian eine pflegeleichte Kombination. Die Beschaffung von Stauden muss übrigens nicht immer teuer sein. Da viele ab und an geteilt werden müssen, kann man auf Pflanzentauschbörsen oder auch von anderen Gartenbesitzern günstig oder kostenfrei Pflanzenableger erhalten.
 
  • Finanzielle Förderung
    Je nach Größe der zu entsiegelnden Fläche und der vorhandenen Beläge können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Wer sich für die Entsiegelung entscheidet, kann vielerorts finanzielle Unterstützung erhalten. Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen fördern die Umgestaltung mit Zuschüssen, zudem können Eigentümer:innen durch die Verringerung versiegelter Flächen häufig Niederschlagswassergebühren sparen.
 
Weiterführende Infos und Links:
 
  • Alles Wissenswerte zur Entsiegelung von Flächen und zur Begrünung des Vorgartens unter www.klimakoffer.nrw
 
  • Kostenlose Online-Seminare mit Anmeldung über www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen
    „Entsiegelung: Mehr Grün am Haus wagen“ am Dienstag, 29.April,18 bis 19.30 Uhr
    „Vorgarten gestalten: pflegeleicht & insektenfreundlich“ am Mittwoch, 2. Juli,17 bis 18 Uhr
 
 
 
  • Mitmach-Wettbewerb „Abpflastern“ der Hochschule für Gesellschaftsforschung bis zum 31. Oktober. Anwohner:innen und Kommunen entsiegeln gemeinsam vor Ort. Jeder m² zählt! www.abpflastern.de
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Neues von der VBZ

Die Verbraucherzentrale Euskirchen informiert über Entsiegelung von Vorgärten sowie zum neuen Ratgeber Thema: Demenz
Weiteres ist hier zu finden.

VBZ-Beratungen im Mai 2025

Die VBZ Euskirchen berät zu folgenden Themen:
- Energiespar-Einzelberatung am 08.05./15.05./22.05.25
- Mietrechtsberatung am 19.05.25
Anmeldung ist erforderlich unter Tel.: 0211 913 802 135 oder 
Weiteres unter Termine oder hier.
Die Rechtsberatung zu Verbraucherverträgen findet immer Dienstag und Donnerstag statt.
 

 

Alles zu Ostereier

Jetzt so kurz vor Ostern stellt sich häufig die Frage: Bunte Eier schnell im Handel kaufen, oder doch lieber selber färben?
  • Tipps zum Kauf von gefärbten Eiern
    Wer fertig gefärbte Eier kauft, findet auf der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum, die verwendeten Farbstoffe sowie Name und Anschrift des Anbieters. „Angaben zur Herkunft der Eier und Haltungsform sind hier im Gegensatz zu rohen Eiern keine Pflicht“, erklärt Monika Schiffer. Wer also auch bei Ostereiern Wert auf eine artgerechtere Tierhaltung legt, sollte darauf achten, ob die Haltungsform freiwillig auf dem Eierkarton gekennzeichnet wird, oder selber färben. Verpackte bunte Eier sind lange haltbar. Daher ist es empfehlenswert, auf das Mindesthaltbarkeitsdatum zu schauen. Bei bunten Eiern, die „lose“ auf Wochenmärkten oder im Einzelhandel verkauft werden, muss kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein. Es reicht vielmehr, wenn auf einem Schild der Hinweis „mit Farbstoff“ angegeben ist. Bei solchen Eiern weiß man daher weder wann sie gefärbt wurden, welche Farbstoffe verwendet wurden noch wie alt und wie lange sie noch haltbar sind.
 
  • Tipps zum Kauf von rohen Eiern
    Bei rohen Eiern müssen auf der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Haltungsform der Legehennen angegeben sein. Des Weiteren ist auf jedem Ei der Erzeugercode aufgedruckt, der zeigt, woher es stammt. Doch „deutsche Eier“ garantieren nicht automatisch Eier „ohne Kükentöten“. Seit drei Jahren dürfen in deutschen Brütereien männliche Eintagsküken nicht mehr getötet werden. Doch schlüpfen die Legehennen im Ausland, bevor sie dann in Deutschland zum Eierlegen gehalten werden, können die Brüder dieser Legehennen auch weiterhin getötet worden sein. Wer diese Eier nicht kaufen möchte, muss auf den Hinweis „Ohne Kükentöten“ oder auf das „KAT“-Siegel des Vereins für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen achten. „Die beste Alternative ist es, Eier von sogenannten Zweinutzungshühnern zu kaufen, das sind spezielle Hühnerrassen, die sowohl zur Eier- und Fleischproduktion geeignet sind. Bei diesen Tieren legen die weiblichen Tiere die Eier und die männlichen werden gemästet“, fasst die Expertin zusammen. Obwohl diese Rassen weniger Eier legen und langsamer Fleisch ansetzen als die üblicherweise verwendeten Hochleistungsrassen, werden Zweinutzungshühner auf immer mehr Biobetrieben gehalten. Online lassen sich über www.das-oekohuhn.de/einkaufsstaettennahegelegene Verkaufspunkte finden.
 
  • Tipps zum Selberfärben
    Für das Färben eignen sind handelsübliche Ostereierfarben, etwa in Form von Brausetabletten oder bunten Stiften. Diese sind in der Regel unbedenklich, da die Farbstoffe laut Lebensmittelgesetz zur Färbung von Lebensmitteln zugelassen sein müssen und auch in Süßigkeiten vorhanden sind. Bei bestimmten Allergien sollte man vorab in der Zutatenliste auf der Verpackung die Farbstoffe prüfen. Das Färben funktioniert auch gut mit Pflanzenteilen: beliebt sind rote Zwiebelschalen, rote Bete oder Kurkuma-Pulver. Diese Variante dauert aber meist länger, da die Eier einige Zeit in der bunten Flüssigkeit liegen müssen, bevor sie die gewünschte Färbung annehmen.
 
  • Tipps zur Haltbarkeit
    Gekochte selbstgefärbte Eier sind etwa zwei bis vier Wochen haltbar. Am längsten halten sich nicht abgeschreckte Eier: Ist die Schale unversehrt, kann man sie auch nach vier Wochen noch essen. Abgeschreckte Eier sollten innerhalb von vierzehn Tagen verzehrt werden. Auch das Anpieksen der Eier vor dem Kochen ist nicht empfehlenswert. Bei Rissen in der Schale gilt: Kühl lagern und schnell verbrauchen, da Erreger in die Eier gelangen können, die die Haltbarkeit reduzieren. „Sowohl selbst gefärbte als auch gekaufte Eier empfehlen wir im Kühlschrank zu lagern“, fasst Monika Schiffer zusammen.
 
Weiterführende Links:
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren“

Wie Nachhaltigkeit Einzug hält
Auch Häuser haben einen ökologischen Fußabdruck: Der Bau und die Nutzung von Gebäuden machen hierzulande rund 30 Prozent der CO2-Emissionen aus. Die Hälfte davon haben Neubauten übrigens schon auf dem Konto, bevor sie überhaupt das erste Mal genutzt werden. Zement, Sand, Baustahl, Mineralwolle und Styropor – schon der Blick auf gängige Baustoffe zeigt, wie ressourcenintensiv das Errichten von Wohnraum ist. Wie mehr Nachhaltigkeit – und damit oft auch ein gesünderes Wohnklima – in Neu- und Altbauten einziehen kann, zeigt der Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren“ der Verbraucherzentrale. Er gibt einen Bauplan an die Hand, um bei den verschiedenen Gewerken mit umweltfreundlichen Materialien die Tür für mehr Klimaschutz zu öffnen.
Weniger Beton und Kunststoff, dafür Holz, Naturstein oder Lehm. Das Buch enthält nicht nur eine Materialkunde, sondern stellt auch vor, wie sich die Baukonstruktion auf die Klimabilanz eines Gebäudes auswirkt. Vor- und Nachteile verschiedener Wärmedämmstoffe werden beleuchtet und Photovoltaik-Anlagen oder Stromspeicher als Optionen fürs autarke Erzeugen von Strom vorgestellt. Aber auch kleine Lösungen wie die Optimierung einer Heizungsanlage bieten Potenzial für mehr Nachhaltigkeit im Haus. Verständlich wird beschrieben, was zum Beispiel Wärmepumpen, Holz- und Elektroheizungen oder Brennwertkessel bringen. Schließlich stellt der Ratgeber von der Sanierung eines Fachwerkhauses bis zum Neubau eines Strohballengebäudes einige Pionier-Projekte für klimafreundliches Bauen vor.
Der Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren“ hat 240 Seiten und kostet 34,- Euro, als E-Book 23,99 Euro. Dieser ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251-5064501.
 
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555.
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 0211 913 802 135
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Käuferschutz – alles gut?

Verbraucherzentrale NRW zeigt die Probleme beim Käuferschutz von PayPal, Klarna und Amazon Pay auf
Ein großer Anteil der Online-Einkäufe wird inzwischen über Bezahldienste wie PayPal, Klarna und Amazon Pay abgewickelt. Sie versprechen sorgenfreies Einkaufen durch verbraucherfreundlichen Käuferschutz. In der Beratungsstelle Euskirchen sind Beschwerden über die Rückabwicklung von Zahlungen allerdings an der Tagesordnung. „Verbraucher:innen sollten sich durch den Käuferschutz nicht in falscher Sicherheit wiegen. In der Praxis lehnen Zahlungsdienstleister immer wieder berechtigte Forderungen ab. Die Betroffenen kommen dann in unsere Beratung, weil sie weder vom Händler noch vom Zahlungsdienstleister ihr Geld zurückbekommen“, sagt Monika Schiffr, Leiterin der Beratungsstelle Euskirchen. Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März klärt die Beratungsstelle über die Rechte von Verbraucher:innen beim Online-Einkauf auf und gibt Tipps, was sie bei Problemen tun können.
  • Nicht immer greift der Käuferschutz
    Zahlungsdienstleister bewerben ihren Käuferschutz oft mit vollmundigen Versprechen, doch im Kleingedruckten sind viele Ausnahmen aufgeführt, bei denen der Käuferschutz gar nicht greift. Das ist vielen Verbraucher:innen jedoch nicht bewusst und wird ihnen erst klar, wenn ein Zahlungsdienstleister die Rückerstattung ablehnt. PayPal, Klarna und Amazon Pay schließen beispielsweise digitale Produkte wie Apps, Musikdownloads oder E-Books vom Käuferschutz aus, ebenso wie Gutscheine oder Dienstleistungen. Ob ein Anspruch auf Käuferschutz besteht, entscheiden sie nach eigenem Ermessen und nicht immer zugunsten der Verbraucher:innen. Neben der Einhaltung bestimmter Fristen verlangen sie oft viele Nachweise, die die Erstattung für Verbraucher:innen erschweren.
 
  • Verbraucher:innen haben umfassende gesetzliche Rechte
    Käuferschutzprogramme sind freiwillige Leistungen der Zahlungsdienstleister, deren Bedingungen sie selber festlegen. Oft kann es für Verbraucher:innen einfacher sein, ihre gesetzlichen Ansprüche direkt beim Händler geltend zu machen. Denn der gesetzliche Schutz ist sehr umfassend. Reagiert der Händler allerdings nicht auf einen Widerruf oder eine Reklamation, können Betroffene sich an den Zahlungsdienstleister wenden. Dafür sollten sie im Idealfall den Bestellvorgang gut dokumentiert haben. Wichtig zu wissen: Auch wenn der Käuferschutz eingesprungen ist, können sich Verbraucher:innen nicht in Sicherheit wiegen. Der Verkäufer kann trotzdem sein Geld verlangen. Grund dafür ist, dass der Kaufvertrag Vorrang hat vor den Regeln des Käuferschutzes des Zahlungsdienstleisters. Kommt es zum Streit, entscheiden nicht PayPal und Co. (als letzte Instanz,) wer Recht hat, sondern Gerichte.
 
  • Keine Rückerstattung bei Versandproblemen
    Wenn die Ware nicht ankommt, weil sie auf dem Postweg verloren gegangen ist oder im Transportfahrzeug zerstört wurde, kommen Betroffene mit dem Käuferschutz nicht weiter. Zahlungsdienstleistern reicht der Versandbeleg des Händlers in der Regel aus, um eine Forderung abzulehnen. Anders sieht es das Gesetz: Das Transport- und Verlustrisiko der Ware trägt der Unternehmer. Vor Gericht müsste der Verkäufer also nachweisen, dass die Ware auch tatsächlich angekommen ist.
 
  • Käuferschutz hilft oft bei Fakeshops
    Wenn Verbraucher:innen auf einen Fakeshop hereingefallen sind und gar keine Ware erhalten haben, können sie über den Käuferschutz oft erfolgreich ihr Geld zurückverlangen. Hier bietet der Käuferschutz einen echten Mehrwert, weil die Forderungen gegenüber einem unseriösen Händler ins Leere laufen würden. Aber Achtung: Wenn beispielsweise beim Bezahlen mit PayPal die kostenfreie Option „Geld an Freunde und Familie senden“ genutzt wurde, springt der Käuferschutz nicht ein.
 
Die Beratungsstelle in Euskirchen bietet Informationsveranstaltungen zum Thema Bezahldienste an. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich unter 02251 5064501 oder per Email an
 
Die Termine sind:
 
Donnerstag 03.04.2025 17:30 Uhr
 
Donnerstag 10.04.2025 17:30 Uhr
 
Weiterführende Infos und Links:
 
 
  • Bei Problemen mit Anbietern hilft die Beratungsstelle Euksirchen per Mail, telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Kontaktdaten finden Verbraucher:innen unter:
    www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

VBZ-Beratungen im April 2025

Die VBZ Euskirchen berät zu folgenden Themen:
- Energiespar-Einzelberatung am 3.4./10.4./17.04. und 24.04.25
- Mietrechtsberatung am 28.04.25
- Geldanlage, Altersvorsorge, Immobilienfinanzierung am 08.04.25
Anmeldung ist erforderlich. Weiteres unter Termine.
Die Rechtsberatung zu Verbraucherverträgen findet immer Dienstag und Donnerstag statt.

 

Abzockmaschen: Wenn Kredite zur Kostenfalle werden

Wie Verbraucher:innen sich vor unseriösen Angeboten schützen können.
Viele Finanzierungs- und Anlageangebote versprechen schnelle Lösungen oder hohe Gewinne – doch oft steckt eine Abzockmasche dahinter. Versteckte Kosten, überhöhte Zinsen oder unseriöse Geschäftsmodelle führen dazu, dass Verbraucher:innen viel Geld verlieren oder in die Schuldenfalle geraten. Besonders riskant sind vermeintlich schufafreie Kredite, Buy-Now-Pay-Later-Modelle oder fragwürdige Geldanlagen mit unrealistischen Renditeversprechen. „Viele Anbieter setzen gezielt auf intransparente Verträge und psychologische Tricks, um Kund:innen in teure Verpflichtungen zu locken“, warnt Monika Schiffer, Leiterin der Euskirchener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Worauf besonders zu achten ist und wie man Abzockmaschen erkennt, zeigt das neue Informationsangebot der Verbraucherzentralen auf www.verbraucherzentrale.de/abzockmaschen.
 
  • Null-Prozent-Finanzierungen kritisch prüfen
    Wer eine Null-Prozent-Finanzierung abschließt, sollte genau hinschauen. Oft sind diese Angebote an teure Zusatzverträge gekoppelt, etwa Versicherungen, die unnötig sind und hohe Kosten verursachen. Zudem können versteckte Gebühren anfallen, die das vermeintlich kostenlose Darlehen verteuern. Das Risiko erhöht sich, wenn Verbraucher:innen mehrere solcher Finanzierungen parallel nutzen – die monatlichen Raten summieren sich und können zu finanziellen Engpässen führen. Wer eine Null-Prozent-Finanzierung nutzen möchte, sollte genau prüfen, welche Verpflichtungen damit einhergehen und ob die monatlichen Raten langfristig tragbar sind. Besser ist es, direkt zu sparen oder nach Alternativen zu suchen, die keine versteckten Kosten beinhalten.
 
  • Buy Now Pay Later? Nur mit Bedacht!
    „Jetzt kaufen, später zahlen“ klingt zunächst nach einer bequemen Lö-sung, insbesondere bei spontanen oder unvorhergesehenen Ausgaben. Doch diese Angebote können schnell zur Schuldenfalle werden. Wer mehrere Einkäufe auf diese Weise finanziert, verliert leicht den Überblick über die anstehenden Zahlungen. Hinzu kommt, dass verspätete oder nicht geleistete Zahlungen hohe Mahngebühren nach sich ziehen können. Einige Anbieter verlangen zudem hohe Zinsen, sobald eine Zahlung aufgeschoben wird. Auch die Bonität kann durch unbedachte Nutzung dieser Angebote leiden, was spätere Kreditaufnahmen erschwert. Verbraucher:innen sollten sich daher vor jeder Nutzung fragen: Kann ich die Raten wirklich problemlos zahlen? Falls nicht, ist es sicherer, auf den Kauf zu verzichten oder nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen.
 
  • Schufafreie Kredite – meist eine Falle
    Kredite ohne Schufa-Prüfung werden häufig als Lösung für Menschen mit schlechter Bonität beworben. Doch in den meisten Fällen verbergen sich hinter solchen Angeboten hohe Zinsen, versteckte Gebühren oder andere teure Abzockmaschen. Seriöse Banken vergeben Verbraucherkredite grundsätzlich nur nach einer Bonitätsprüfung – das dient auch dem Schutz der Verbraucher:innen. Bei schufafreien Krediten müssen Kreditnehmer:innen oft hohe Vorkosten zahlen. Manchmal landen sie bei Angeboten, bei denen sie Vorauszahlungen erbringen sollen, ohne dass sie tatsächlich ein Darlehen erhalten. In anderen Fällen werden überteuerte Versicherungen oder Zusatzverträge aufgedrängt. Wer dringend Geld benötigt, aber nicht die nötige Bonität hat, sollte sich stattdessen an seriöse Schuldnerberatungen wenden, um alternative Lösungen zu finden. Besser als ein teurer Notkredit ist es allemal, langfristig eine Reserve für Notfälle aufzubauen.
 
  • Vorsicht bei hohen Renditeversprechen
    Gerade in Zeiten niedriger Zinsen wirken Angebote mit hohen Renditen verlockend. Doch oft stecken unseriöse Anbieter dahinter, die es mit unrealistischen Versprechen auf das Kapital von Anleger:innen abgesehen haben. Auch Haustürgeschäfte mit vermeintlichen Wertanlagen wie Faksimile-Büchern sind eine bekannte Abzockmasche. Wer Geld investieren will, sollte sich vorab gründlich informieren und niemals unter Druck Verträge unterschreiben. Ein gesundes Misstrauen gegenüber Angeboten mit „sicherem Gewinn“ schützt vor hohen finanziellen Verlusten.
 
  • Psychologische Tricks durchschauen
    Viele unseriöse Anbieter setzen auf psychologische Manipulation, um Verbraucher:innen zu schnellen Entscheidungen zu drängen. Dazu gehören zeitlich begrenzte Angebote, künstliche Verknappung („nur noch wenige verfügbar!“) oder exklusive Deals, die es nur für „ausgewählte Kund:innen“ geben soll. Auch Angsttaktiken werden genutzt, etwa Warnungen vor angeblich drohenden finanziellen Verlusten, wenn man nicht sofort handelt. Solche Strategien zielen darauf ab, rationales Denken auszuschalten und Menschen zu unüberlegten Vertragsabschlüssen zu bewegen. Wer unter Druck gesetzt wird, sollte stets skeptisch bleiben, sich Bedenkzeit nehmen und gegebenenfalls unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Wer sicher gehen will, sollte keine finanziellen Entscheidungen überstürzt treffen. Was sich zu schön anhört, um wahr zu sein, ist meist auch zu schön, um wahr zu sein.
Weiterführende Infos und Links:
 
 
 

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Entlastungsleistungen in der Pflege: So nutzt man sie am besten

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie es die Unterstützung ab Pflegegrad 1 aus dem Jahr 2024 noch bis Ende Juni gibt
Es ist sehr anstrengend, selbst pflegebedürftig zu sein oder Angehörige zu pflegen. Deshalb können Menschen, die Pflege brauchen, bereits ab Pflegegrad 1 Unterstützung durch sogenannte Entlastungsleistungen erhalten. Das Geld ist einsetzbar für Hilfe im Haushalt, Unterstützung bei Behördengängen oder auch für Hilfe bei der Pflege von Menschen mit Demenz. „Der Betrag ist für viele Menschen wichtig“, sagt Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Deshalb weisen wir darauf hin, dass er zum 01.01.2025 von 125 auf 131 Euro angehoben wurde. Außerdem können bis Ende Juni die ungenutzten Beträge aus 2024 ausgeschöpft werden. Das summiert sich und ist deshalb immer lohnenswert.“ Das müssen Betroffene und Angehörige tun:
 
  • Entlastungsleistungen aus 2024 noch bis Juni 2025 sichern
    Jeden Monat steht pflegebedürftigen Menschen der Entlastungsbetrag zur Verfügung: 125 Euro pro Monat bis einschließlich Dezember 2024, 131 Euro pro Monat seit Januar 2025. Der Betrag kann aber auch „an-gespart“ werden. So können die Beträge, die in dem einen Monat nicht voll ausgenutzt wurden, auf den Folgemonat übertragen werden. Wenn Beträge am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, kön-nen die nicht genutzten Summen noch bis Ende Juni des Folgejahres verwendet werden. So können entweder Restbeträge oder auch der ganze Betrag von 1.500 Euro aus dem Jahr 2024 noch bis 30. Juni 2025 für Entlastungen eingesetzt werden. Jetzt ist also ein guter Zeitpunkt, ungenutzte Beträge aus dem Vorjahr noch zu nutzen und sich freie Zeit durch Betreuung zu verschaffen.
 
  • Welche Angebote gibt es?
    Entlastungsleistungen sind vielfältig: Das Geld kann eingesetzt werden für Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, für Hilfe im Haushalt sowie bei Behördengängen oder für die Betreuung des pflegebedürftigen Menschen zu Hause als Entlastung der pflegenden Angehörigen. Angesparte Beträge können aber auch zum Beispiel für die Abrechnung von Unterkunft und Verpflegung in der Tages- oder Kurzzeitpflege verwendet werden.
 
  • Wie bekommt man das Geld für die Entlastungsleistung?
    Die Anbieter von Betreuungsleistungen müssen ihr Angebot prüfen und anerkennen lassen. Erst dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Anbieter müssen eine Rechnung ausstellen und quittieren. Die pflege-bedürftige Person bezahlt und reicht die Rechnung dann bei ihrer Pfle-gekasse ein, zusammen mit der Aufforderung auf Rückerstattung der Kosten. Dafür gibt es ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale NRW. Auch einige Pflegekassen bieten solche Hilfe online als Vordruck an. Nachdem dieses Schreiben bei der Pflegekasse eingegangen ist, überweist die Pflegekasse das Geld. Ein vorheriger Antrag ist nicht er-forderlich.
 
  • Wo finde ich Angebote?
    In NRW gibt es den Angebotsfinder NRW, in dem nach Eingabe der Postleitzahl die Angebote in der Nähe angezeigt werden. Auch Pflege-dienste oder ambulante Betreuungsdienste können Anbieter sein. Ebenso wird in NRW unter bestimmten Voraussetzungen die Nachbar-schaftshilfe anerkannt: Nachbarn können mit dem Geld aus den Entlas-tungsleistungen bezahlt werden, wenn sie Pflegebedürftige ehrenamtlich unterstützen, nicht mit der pflegebedürftigen Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben und nicht verwandt oder verschwägert sind.
 
  • Was müssen Nachbarn nachweisen?
    Damit das Geld für helfende Nachbarn verwendet werden kann, müssen diese ein paar Grundkenntnisse über Nachbarschaftshilfe nachweisen. Es reicht, die Informationsbroschüre zur Nachbarschaftshilfe im Internet zu lesen und zu bestätigen, dass die Broschüre gelesen wurde. Man kann aber auch einen kostenlosen Nachbarschaftshilfe- oder Pflegekurs absolvieren, wenn man weitergehendes Interesse hat.
 
  • Wie viel Geld zahlt die Pflegekasse für 2024?
    Im Jahr 2024 standen pflegebedürftigen Personen, die zuhause gepflegt wurden, pro Monat 125 Euro zu, also 1.500 Euro im Jahr. Wurde der Betrag nicht genutzt, kann er noch bis Ende Juni 2025 verbraucht werden.
 
  • Wie viel Geld gibt es für 2025?
    Ab dem 1. Januar 2025 wurde der Betrag auf 131 Euro pro Monat er-höht. Das sind 1.572 Euro, die im Jahr für Unterstützung der Betreuung oder des Haushalts genutzt werden können. Für nicht verbrauchte Be-träge des vergangenen Jahres gelten aber noch die 125 Euro.
 
  • Werden Rechnungen nach Juni 2025 erstattet?
    Die Frist bis zum 30. Juni 2025 bedeutet, dass die Leistungen zur Ent-lastung bis dahin in Anspruch genommen sein müssen. Allerdings be-deutet das nicht gleichzeitig, dass die Abrechnung bei der Pflegekasse bis dahin erfolgt sein muss. Rechnungen können also auch nach Juni 2025 der Pflegekasse zur Erstattung vorgelegt werden.
 
Weiterführende Infos und Links:
 
 
 
 
 

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr