Geld weg statt Traum-Rendite

Anlage-Betrug in Chat-Gruppen
Verbraucherzentrale Euskirchen warnt vor unseriösen Angebote
Mit kleinen Summen richtig absahnen: Nur 250 Euro anlegen und prächtig dazuverdienen. Vor allem im Internet kursieren solche Versprechen. Vermeintliche Broker empfehlen, geringe Geldbeträge einzuzahlen und damit dann angeblich prächtige Gewinne zu erzielen. Doch die gibt es meist nicht, Ansprechpartner oft auch nicht. Oder der Kontakt geht plötzlich verloren, sobald man versucht, einen Teil des Geldes zurückzuholen. Vorsicht gilt vor allem bei Anlagetipps in Social-Media-Gruppen. Aktuell gehen dazu vermehrt Beschwerden bei der Verbraucherzentrale NRW ein, auch von Bürger:innen aus dem Kreis Euskirchen. „Die Kriminellen sind mit dem Geld meist über alle Berge und nicht mehr greifbar”, warnt Monika Schiffer, Leiterin der Beratungsstelle Euskirchen. „Betroffene bleiben auf Verlusten von teils mehreren tausend Euro sitzen.“ Sieerklärt, wie windige Angebote funktionieren.
  • So erkennt man unseriöse Anbieter:
    Egal ob per WhatsApp oder an der Haustür: Wer ungefragt Anlagetipps aufgedrängt bekommt, sollte das direkt abwehren. Denn die Verspre-chen sogenannter Trading-Gruppen oder vermeintlicher Broker sind in der Regel unseriös. Versprochen wird meist ein großer Gewinn bei sehr kleinem Einsatz. Häufig werden Kontakte über Facebook, Instagram, WhatsApp oder YouTube geknüpft. So können Betrüger:innen schnell einen unaufgeforderten persönlichen Draht herstellen und sind, gerade wenn sie im Ausland sitzen, später nicht mehr auffindbar. Wer aktiv auf Geldanlagen angesprochen wird, sollte angeblichen Traum-Renditen immer misstrauen und auf keinen Fall Geld überweisen. Häufiger Trick: Um Kund:innen zu ködern, geht es zunächst um geringe Beträge, etwa 250 Euro. Erste Gewinne sind oft simuliert, ausgezahlt wird in der Regel nichts. Stattdessen sollen Betroffene weitere Beträge als Vorleistung überweisen, falls sie an Teile des Geldes wollen. Exotische Adressen im Ausland und ein fehlendes Impressum sind ebenfalls Warnzeichen. Ein Blick in die Unternehmensdatenbank der deutschen Finanzaufsicht BaFin kann klären, ob der Anbieter überhaupt eine Zulassung für den deutschen Markt hat
 
  • Nicht auf Traumrenditen hereinfallen:
    Neben dem Risiko, dass man sein Geld direkt an Kriminelle überweist, sind auch die Risiken der vermeintlichen Finanzanlage zu beachten: Bei Spekulationen am Finanzmarkt gibt es keine Garantien für Gewinne. Nicht selten ist das eingesetzte Geld komplett weg. Wenn eine maximale Rendite ohne Risiko bei kleinem finanziellen Einsatz versprochen wird, sollten die Alarmglocken schrillen. Denn häufig geht es um spekulative Anlageformen wie Krypto-Währungen oder CFDs. Die Abkürzung steht für „Contract for Difference“. Mit diesen „Differenzkontrakten“ spekuliert man auf Kursveränderungen. Wichtig: Je höher das Renditeversprechen, desto höher ist auch das Risiko. Beispiel: Wenn aus 250 Euro angeblich wie von Zauberhand in einer Woche mehrere tausend Euro werden oder 30 Prozent Profit innerhalb eines Jahres möglich sein sollen, sind die Versprechen zu schön, um wahr zu sein.
 
  • Nicht unter Druck setzen lassen:
    In privaten Gruppen kann alles gepostet werden, ohne Chance auf (werbe)rechtliche Prüfung. Zudem wird in den Gruppen gerne Druck aufgebaut, indem Bilder von anderen den Erfolg der Methode beweisen sollen. Auch bei Telefon- oder Haustürgeschäften sollte man misstrau-isch werden und Gespräche sofort abbrechen. Auf keinen Fall sollte man sich drängen lassen, einen Vertrag möglichst schnell zu unterzeichnen. Als Trick werden Nachfragen gerne gar nicht oder mit Gegenfragen beantwortet („Sehe ich so aus, als würde ich lügen?”).
 
  • Diese Rechte haben Betroffene:
    Eine Kontaktaufnahme ohne vorherige Zustimmung kann und sollte man stets abblocken, denn sie ist rechtlich nicht zulässig. Bei einem Betrugsversuch sollte man sofort die Polizei einschalten. Sind bereits Kontodaten preisgegeben worden, sollte umgehend die eigene Bank informiert werden. Das Geld von den Betrüger:innen zurückzuerhalten, dürfte allerdings nahezu ausgeschlossen sein. Gerade deswegen ist in solchen Fällen besondere Vorsicht geboten. Wer in einem konkreten Fall dennoch Chancen sieht, kann sich anwaltlich beraten lassen
 
Weiterführende Infos und Links:
 
 
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Betrug mit Urlaubsunterkünften

Verbraucherzentrale NRW rät: Buchungen nie außerhalb einer Buchungsplattform abwickeln
 
Regen, Kälte, Grau in Grau – das Novemberwetter lässt an den nächsten Urlaub denken. Doch bei der Suche im Internet stößt man leider nicht nur auf seriöse Angebote für Hotels oder Ferienwohnungen, sondern auch auf Fakes, bei denen Reisende teils mit erfundenen Unterkünften abgezockt werden. Doch nicht nur das: Unter Umständen kann es dazu kommen, dass sogar echte Angebote von Kriminellen im Buchungsvorgang gekapert werden. „Betrugsfälle auf selbst etablierten Buchungsportalen wie ‚booking.com‘ zeigen, dass bei jeder Buchung Wachsamkeit angezeigt ist“, erklärt Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. „Gerade bei der Aufforderung zur Eingabe oder Bestätigung von Kreditkartendaten auf separaten Websites sollten Reisefreudige aufpassen.“ Worauf bei der nächsten Urlaubsbuchung zu achten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in drei Tipps zusammengestellt.
 
  • Vorsicht bei Kommunikation außerhalb des Buchungsportals
    Erhalten Verbraucher:innen nach der Buchung über das Buchungsportal eine Nachricht per SMS, Messenger oder E-Mail, in der sie aufgefordert werden, erneut Zahlungsdaten anzugeben oder zu verifizieren, ist Vorsicht geboten. Hier handelt es sich unter Umständen um nicht vom Buchungsportal oder Anbieter der Unterkunft autorisierte Nachrichten. Stattdessen wollen Kriminelle so die Zahlungsdaten stehlen. Aufgepasst: Selbst wenn die verlinkte Website echt aussieht und beispielsweise die eigenen Reisedaten korrekt abgebildet sind, ist dies kein Garant für eine echte Nachricht. Kriminelle könnten diese Informationen an anderer Stelle erlangt haben. Die Portale betonen, dass Bezahlvorgänge ausschließlich über ihr Buchungssystem abgewickelt werden und abseits davon niemals zur erneuten Angabe von Zahlungsdaten aufgefordert wird. Auch wenn manche Anbieter von Unterkünften Bestätigungsnachrichten per SMS oder E-Mail versenden, ist grundsätzlich von einer Kommunikation außerhalb der Buchungsplattform abzuraten. Am sichersten ist die Zahlung in der Unterkunft, sofern diese angeboten wird.
 
  • Wie kann man sich schützen?
    Haben Verbraucher:innen Zweifel an der Echtheit einer Nachricht, können sie versuchen, sich entweder an den Kundensupport der Buchungsplattform oder direkt telefonisch an den Anbieter der Unterkunft zu wenden. Wichtig: Nicht die Kontaktdaten der angezweifelten Nachricht wählen, sondern selbst recherchieren, zum Beispiel über eine offizielle Website.
 
  • Im Schadensfall richtig handeln
    Sollte bereits Geld überwiesen oder abgebucht worden sein, sollten Betroffene schnellstmöglich versuchen, die Zahlung durch ihre Bank, Kreditkartenfirma oder ihren Zahlungsdienstleister wie PayPal zu stoppen oder zurückzuholen. Belege und Nachrichten rund um die Buchung und Bezahlung sollten zu Dokumentationszwecken aufgehoben werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei zu stellen. Wer unsicher ist, kann sich auch bei den Verbraucherzentrale Euskirchen Rat einholen.
 
Weiterführende Infos und Links:
 
  • Möglichkeiten zur Strafanzeige bei der Polizei unter:
    internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-eine-anzeige-erstatten
 

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01   Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 
Öffnungszeiten:
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Ist das Haus fit für die Wärmepumpe?

Tipps zum Eignungstest der bestehenden Heiztechnik
 
Rund um die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stellt sich für viele Verbraucher:innen die Frage, ob der Einsatz einer Wärmepumpe für ihr Haus technisch in Frage kommt. Ein Vorteil dieser Heiztechnologie ist, dass sie neben dem Haushaltsstrom die kostenfreie Umweltwärme aus Luft, Erde und Wasser nutzt. „Wärmepumpen werden in Zukunft ein wesentlicher Baustein für die Wärmeversorgung von Wohngebäuden sein“, sagt Monika Schiffer, Leiterin der Euskirchener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. „Damit möglichst viel Umweltwärme für die Beheizung genutzt werden kann, sollte die Wärmepumpe gerade in der kalten Jahreszeit möglichst effizient betrieben werden. Ob die vorhandene Haustechnik schon fit genug für den Wärmepumpenbetrieb ist, lässt sich mit dem sogenannten 50-Grad-Temperatur-Test eigenhändig überprüfen“. Wie dieser Eignungstest für das Haus funktioniert und was zu beachten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in vier Tipps zusammengestellt.
 
  • Technische Voraussetzungen klären
    Für die Durchführung des 50-Grad-Temperatur-Tests sollte die bestehende Heizung über einen Außentemperaturfühler verfügen. In diesem Fall kann die Vorlauftemperatur in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt werden. Diese Abhäng
     
    igkeit ist als sogenannte Heizkurve in der Heizungsregelung hinterlegt. Der Vorlauf ist der Teil des Heizkreises, über den das warme Wasser vom Heizkessel oder der Wärmepumpe bzw. einem zwischengeschalteten Speicher zu den einzelnen Heizkörpern fließt. Wichtig ist auch, dass die Heizkurve in der Heizungsregelung angepasst werden kann. Der Test liefert noch aussagekräftigere Ergebnisse, wenn bereits ein hydraulischer Abgleich durchgeführt worden ist.
 
  • 50-Grad-Temperatur-Test durchführen
    Im ersten Schritt ist die Neigung der Heizkurve so einzustellen, dass im Vorlauf eine Temperatur von 50 bis maximal 55 Grad Celsius nicht überschritten wird. Für den effizienten Betrieb einer Wärmpumpe ist diese Vorlauftemperatur erstrebenswert. Im zweiten Schritt sollten Verbraucher:innen prüfen, ob sich das Haus bei voll aufgedrehten Thermostatventilen an mehreren kalten Tagen hintereinander (Temperaturen möglichst unterhalb von 0 Grad Celsius) mit dieser Einstellung der Heizkurve ausreichend heizen lässt. Verläuft der Test erfolgreich, ist dies ein wichtiger Indikator, dass im Gebäude eine Wärmepumpe effizient betrieben werden kann. Positiver Nebeneffekt nach bestandenem 50-Grad-Temperatur-Test: Verbraucher:innen können die vorgenommene Einstellung der Heizkurve so bestehen lassen. Denn durch die Absenkung der Vorlauftemperatur werden gleichzeitig Wärmeverluste im Heizkreislauf reduziert. Das spart zusätzlich Energiekosten.
 
  • Was tun, wenn 55 Grad Celsius im Vorlauf nicht reichen
    Reicht die Heizleistung bei reduzierter Vorlauftemperatur nicht aus, gilt es, die Neigung der Heizkurve Schritt für Schritt zu erhöhen, bis die Heizleistung ausreicht. Dabei sollte die Heizkurve so wenig wie möglich und so viel wie nötig erhöht werden. Wissen Verbraucher:innen nicht, wie sich die passende Einstellung vornehmen lässt, können sie sich dazu bei ihrem Heizungsinstallateur erkundigen oder in der Bedienungsanleitung ihrer Heizung nachschauen. Ein negativer Test schließt die Inbetriebnahme einer Wärmepumpe aber nicht zwangsläufig aus. Er ist aber ein wichtiger Indikator dafür, ob die geplante Wärmepumpe ökonomisch und ökologisch effizient betrieben werden kann oder weitere Optimierungsarbeiten notwendig sind.
 
  • Optimierungsarbeiten vor dem Einbau der Wärmepumpe
    Die nächsten Schritte zur Ertüchtigung des vorhandenen Heizsystems sind eine raumweise Heizlastberechnung. Diese bildet die Grundlage für den hydraulischen Abgleich des gesamten Heizsystems und die Bewertung der einzelnen Heizkörper hinsichtlich ihrer Leistung. Es kann schon ausreichen, einzelne Heizkörper gegen größere auszutauschen, um die Vorlauftemperaturen abzusenken. Auch der hydraulische Abgleich kann eine effektive Maßnahme zur Optimierung der Heizanlage sein. Vereinfacht ausgedrückt sorgt der hydraulische Abgleich dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann, um die einzelnen Räume auf die gewünschte Temperatur aufzuheizen. Dieser sollte nur von Fachkräften des Heizungsbaugewerbes ausgeführt werden. Diese und weitere Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage können durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit 15 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
 
Weitere Informationen und Links:
Onlinetool zur Überprüfung, ob das Gebäude fit für den Einsatz einer Wärmpumpe ist: www.verbraucherzentrale.nrw/node/71237
- Informationen zur Optimierung der Heizungsanlage und zum Heizkostensparen: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/30096
- Informationen zur Wahl des richtigen Förderprogramms: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/43745
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen, Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01     Fax: 02251 506 45 07

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