Ratgeber Wärmepumpe

Klimafreundliche Heizungstechnik weiter mit hoher Förderung
 
Unter dem Schlagwort „Heizungsgesetz“ wurde kontrovers diskutiert, wie weitreichend das Gebäude-Energiegesetz eine Entscheidung für oder gegen eine Heiztechnik im eigenen Keller vorgeben soll. Mit dem Gebäude- Modernisierungsgesetz hat die Bundesregierung nun zwar unter gewissen Voraussetzungen die Weichen für einen Verbleib von Öl- und Gasheizungen gestellt. Was aber auch bleibt: Wer einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau nicht auf fossile Energieträger setzen will, kann weiterhin mit staatlicher Förderung klimafreundlicher Anlagen wie Wärmepumpen rechnen. Der „Ratgeber Wärmepumpe“ der Verbraucherzentrale erklärt verständlich, welche Techniken sich für die eigene Immobilie eignen.
 
Zunächst ist Bestandsaufnahme angesagt, um die Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen zu checken. Der Ratgeber gibt einen Überblick, was bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen ist – etwa Betriebs- und Stromkosten, aber auch die Art der Warmwasserversorgung. Das Prinzip der Wärmepumpe wird anschaulich erklärt. Zudem bietet das Buch Unterstützung, um weitere Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie damit zu verbinden. Alles Wissenswerte zu Genehmigungs- und Anmeldefristen wird erläutert. Ein eigenes Kapitel stellt Praxisbeispiele für die Installation von Wärmepumpen im Neubau und in Bestandsgebäuden vor. Darüber hinaus sind die aktuellen staatlichen Fördermöglichkeiten zusammengestellt. Der „Ratgeber Wärmepumpe. Klimaschonend, effizient, unabhängig“ hat 216 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Das Buch ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
 
Für weitere Informationen
Beratungsstelle Euskirchen
Verbraucherzentrale NRW
Monika Schiffer | Leitung
Wilhelmstr. 37, 53879 Euskirchen
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So schützt man sich gegen Betrugsmaschen im Internet

Beratungsstelle Euskirchen der Verbraucherzentrale NRW listet zum Weltverbrauchertag die häufigsten Fallen auf
 
Es kann im E-Mail-Postfach passieren, bei der Abwicklung eines Privatverkaufs auf einer Onlineplattform oder in einer Chatgruppe: Das Risiko, Opfer einer Betrugsmasche im Internet zu werden, ist groß. Fast täglich melden sich Menschen in der Beratungsstelle Euskirchen, die Geld verloren oder unbeabsichtigt Daten weitergegeben haben. Der Schaden ist immens, denn verloren ist nicht nur Geld, sondern auch Vertrauen. Online-Betrüger:innen setzen auf wiederkehrende Muster der Beeinflussung wie emotionale Überrumpelung, gut gemachte Fälschungen und psychologische Beeinflussung. „Alleine bei den E-Mails wurden uns im Jahr 2025 mehr als 382.000 Verdachtsfälle über das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW gemeldet“, sagt Monika Schiffer, Leiter/in der Beratungsstelle Euskirchen„Um Verbraucher:innen vor Finanzbetrug zu schützen, klären wir im Rahmen unserer Aktion zum Weltverbrauchertag auf, , sensibilisieren und geben konkrete Hilfestellung.“ Schiffer gibt Tipps, wie man Betrugsversuche erkennt, persönliche Daten schützt und im Ernstfall richtig reagiert. Zudem klärt die Verbraucherzentrale NRW in einem kostenlosen Online-Vortrag über aktuelle Betrugsmaschen und Schutzmaßnahmen auf.
Phishing: Warnsignale erkennen
Besonders verbreitet ist das sogenannte Phishing: Dabei werden beispielsweise massenhaft E-Mails mit gefährlichen Links oder Anhängen verschickt, im Namen bekannter Institutionen wie großer Banken, Onlinehändler oder Telekommunikationsanbieter. Die Betrüger:innen nutzen aber auch andere Mittel wie SMS, Briefe oder gefälschte QR-Codes. Meist wird Handlungsdruck suggeriert, man soll Kontaktdaten bestätigen, Links anklicken oder Dateien öffnen. Ziel sind stets die persönlichen Daten und Zugangsinformationen zu Konten. Um zu prüfen, ob tatsächlich jemand rechtmäßig Informationen oder Geld anfordert, sollte man den Absender jenseits der Mail über die offizielle Webseite oder Telefonnummer kontaktieren.
Chatgruppen: Ganz persönliche Gewinnversprechen
Aktuell machen längerfristig angelegte Täuschungsstrategien in Chatgruppen Schlagzeilen. Vermeintliche Finanzberater:innen kontaktieren Betroffene telefonisch, über soziale Netzwerke oder Werbeanzeigen. Sie werben für angeblich sehr lukrative Investitionen – oft in Kryptowährungen oder innovative Technologien – und bauen über Wochen oder Monate Vertrauen auf. Opfer sehen auf einer nur zu dem betrügerischen Zweck eingerichteten Plattform zunächst scheinbare Gewinne. Doch sobald sie größere Summen investieren oder eine Auszahlung verlangen, bricht der Kontakt ab und das Geld ist verschwunden.
Private Onlinekäufe: Risiken bei direktem Kontakt
Betrugsfallen lauern auch bei privaten Onlinekäufen : Weil die hinterlegte Option „Sicher bezahlen“ einen Aufpreis beinhaltet, wählen viele Interessenten Zahlungswege ohne Aufpreis oder Verkaufsabwicklungen in einem privaten Mail- oder Chataustausch. Das geht zu Lasten der Sicherheit, denn man gibt in der Regel private Bankdaten preis. Deshalb sollte man auf solche Aufforderungen nicht eingehen. Ein weiteres Risiko besteht, wenn Betrüger:innen Bildschirmfotos mit QR-Codes schicken. Diese Codes können manipuliert sein und das Geld auf unbekannte Konten umleiten.
Richtig reagieren im Schadensfall
Was tun, wenn Unbekannte Zugang zum Konto hatten? Betroffene sollten ihr Konto beziehungsweise die Karte sofort sperren lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Bei nicht autorisierten Überweisungen muss die Empfängerbank informiert und die Erstattung schriftlich bei der eigenen Bank eingefordert werden. Banken sind grundsätzlich verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungen zu erstatten. Häufig ist aber strittig, ob die Kund:innen sich gegebenenfalls grob fahrlässig verhalten haben. Wenn die Bank die Erstattung verweigert, sollte man eine Schlichtungsstelle einschalten oder rechtliche Schritte über die Verbraucherzentrale NRW bzw. mit einem Anwalt prüfen.
Weiterführende Infos:
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Servicenummer 0211 54 22 22 11


www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 13:00-17:00 Uhr
Do. 13:00-17:00 Uhr

Ratgeber „Das Pflegegutachten“

Kompetenter Begleiter bei Antrag und Verfahren
 
„Eine gute Vorbereitung ist das A und O“ – diese Redewendung trifft ganz besonders zu, wenn die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ins Haus steht. Ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes verschafft sich hierbei einen Eindruck, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann und welche Hilfe benötigt wird. Von dieser Beurteilung hängt dann ab, ob der Antragstellende in eine der fünf Pflegegrade eingestuft wird und entsprechende Leistungen erhält. Wer den Ablauf der Begutachtung kennt und weiß, mit welchen Fragen zu rechnen ist, kann dem Termin also gut vorbereitet entgegensehen. Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale lotst dafür durch alle wichtigen Fragen von Antrag bis Verfahren.
 
Anhand einer umfangreichen Checkliste können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon im Vorfeld über alle Bereiche informieren, die beim Begutachtungstermin abgeklopft werden. Erläutert wird zudem, welche Kriterien bei der Beurteilung des Grads der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen. Es werden hilfreiche Verhaltenstipps rund um den Besuch des Medizinischen Dienstes gegeben. Verständlich wird erläutert, welche Pflegeleistung im Einzelfall eine sinnvolle Hilfe bietet. Nicht zuletzt begleitet der Ratgeber Schritt für Schritt vom Antrag übers Verfahren bis hin zu einem möglichen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse. Ein Antrags-ABC bietet hierbei praktische Unterstützung. Ein eigenes Kapitel beschreibt die Besonderheiten bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit von Kindern. Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ hat 156 Seiten und kostet 16,- Euro, als E-Book 12,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Das Buch ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
 
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Beratung der VBZ im April 2026

Bei der Verbraucherzentrale Euskirchen finden im April folgende Beratungen zu den Themen:
- Energiesparberatung,02.04, 09.04, 16.04, 23.04, 30.04.26 von 13.45-17.00 Uhr
- Mietrechtsberatung am 27.04.26 von 10.00-13.00 Uhr
- Rechtsberatung zu verschiedenen Themen , Mo - Fr, außer Mittwoch, statt.  Voranmeldung ist erforderlich. Weiteres unter Termine.
 
Beratungsstelle Euskirchen, Wilhelmstraße 37      Servicenummer: 0211 54 22 22 1

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre

Ratgeber lotst durchs Steuerjahr 2025
Im Juli 2025 konnten sich Ruheständler über eine deutliche Rentenerhöhung freuen: Die Renten stiegen um 3,74 Prozentpunkte. Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.000 Euro waren das 37,40 Euro mehr. Doch das Plus beschert nicht nur ungetrübte Freude. Denn nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums bedeutet die Erhöhung für rund 115.000 Rentnerinnen und Rentner, dass sie nun erstmals steuerpflichtig werden. Der jetzt erschienene Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2025/2026“ der Verbraucherzentrale lotst Schritt für Schritt durch die aktuellen Steuergesetze. Und hat auch gleich eine gute Nachricht parat: Wenn Rentner und Pensionäre eine Steuererklärung machen müssen, heißt das noch lange nicht, dass sie auch Steuern zahlen werden. Das Buch zeigt verständlich, wie die Steuerlast durch Freibeträge und absetzbare Kosten gedrückt oder gar umgangen werden kann.
 
Zunächst wird erläutert, welche Einkunftsarten es gibt und wie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen ist. Anhand vieler Beispiele werden dann praktische Tipps gegeben, um Grundfreibetrag, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend zu machen. Wo Einnahmen aus einem Nebenjob einzutragen sind oder ob das Finanzamt Belege sehen will – alle wichtigen Fragen werden verständlich beantwortet. Rentnern und Pensionären geht die Steuererklärung somit korrekt und leicht von der Hand. Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2025/2026“ hat 208 Seiten und kostet 16,- Euro, als E-Book 12,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
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Meine Rechte als Nachbar

Ratgeber hilft, Streit zu vermeiden oder beizulegen
So gewiss der kalendarische Frühling am 20. März beginnt, so sicher wird mit dem Erwachen der Natur auch altbekannter Nachbarschaftsärger wieder aufblühen. Andauerndes Quaken der Frösche aus dem Gartenteich. Ein flinker Mähroboter, der sich in den frühen Morgenstunden akkurat um Nachbars Rasen müht. Ausgebrachter Naturdünger wie Pferdemist oder Kompost, der nicht nur den Boden stärkt, sondern den Menschen nebenan gewaltig stinkt. Lärm, störende Gerüche, aber auch überhängende Bepflanzung und nicht eingehaltene Grundstücksgrenzen liefern immer wieder Stoff für Zoff am Gartenzaun. Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale erläutert alles Wissenswerte des öffentlichen und privaten Nachbarrechts. Er zeigt aber auch Wege, um Auseinandersetzungen zu vermeiden und Streitigkeiten beizulegen.
 
Wie werden Grenzen festgelegt? Dürfen herüberwachsende Sträucher geschnitten werden? Welche Beeinträchtigungen beim Ausblick sind hinzunehmen, wenn der Nachbar anbauen will? Von Antenne bis Zufahrt reichen die Ärgernisse, die den nachbarschaftlichen Frieden stören können. Das Stichwortverzeichnis zeigt auf einen Blick, wo Informationen zu den individuellen Streitpunkten mit der Nachbarschaft zu finden sind. Die Grundregel leitet sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab. Sie besagt, dass nichts getan werden darf, was das Eigentumsrecht des anderen beeinträchtigt. Zudem setzen die Vorschriften der einzelnen Bundesländer Grenzen. Viele Tipps helfen, sich außergerichtlich zu einigen und Kompromisse zu erreichen.
Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 174 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Das Buch ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Das Mieter-Handbuch

Ratgeber entschlüsselt Rechte und Pflichten
 
Weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, ein Deckel für die Steigerungen bei Indexmietverträgen und klare Regeln, was Vermieter an Möblierungszuschlag verlangen dürfen. So lauten einige Eckpunkte des gerade diskutierten Reformpakets der Bundesregierung für einen besseren Mieterschutz. Denn immer wieder sind das die Hürden, um eine bezahlbare Wohnung zu finden. Oder Anlass für Ärgernisse im laufenden Mietverhältnis. Wer sich über Rechte und Pflichten als Mieter informieren will, findet mit dem „Mieter-Handbuch“ den passenden Ratgeber. Das Buch, gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben, entschlüsselt das oftmals komplizierte Mietrecht. Anhand von Beispielen und Urteilen wird gezeigt, wie Gerichte entschieden haben und was bei Streitigkeiten zu beachten ist.
 
Der Ratgeber begleitet vom Abschluss des Mietvertrags über das laufende Wohnverhältnis bis hin zum Auszug. Wie lange im Voraus muss der Vermieter mitteilen, dass die Miete erhöht werden soll? Kann er erhöhen wie er will? Müssen Sanierungen geduldet werden? Wie hoch dürfen Abstandsforderungen des Vormieters sein? All diese mietrechtlich relevanten Fragen werden verständlich beantwortet und mit Entscheidungen von Gerichten erläutert. Auch wird gezeigt, wie einer Kündigung widersprochen werden kann oder der Vermieter seinen Eigenbedarf begründen muss. Checklisten zum Abheften und Ausfüllen liefern die notwendige Unterstützung – auch als Onlineversion. Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ hat 240 Seiten und kostet
18,- Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Das Buch ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Ratgeber „Gewicht im Griff“

Mit Zehn-Punkte-Programm fürs Wohlbefinden
Ob „dry january“ oder „veganuary“ – vor allem in sozialen Netzwerken liegt zu Beginn des Jahres die Abkehr von eingefahrenen Gewohnheiten im Trend. Doch bereits nach nicht einmal vier Wochen hat sich etwa jeder Vierte von Vorsätzen rund um gesünder leben, ausgewogener essen und mehr bewegen schon wieder verabschiedet. Mal weil konkrete Ziele fehlten, mal weil sie sich im Alltag nicht durchhalten ließen. Damit Waage und Gewicht übers Jahr nachhaltig im Gleichgewicht bleiben, gibt der Ratgeber „Gewicht im Griff“ der Verbraucherzentrale ein Zehn-Punkte-Programm an die Hand. Statt schnell purzelnder Kilos mit Jo-Jo-Effekt und frustrierender Diäten lautet der Plan: Schritt für Schritt zum Wohlbefinden. Ganz nebenbei: Durch eine gesundheitsfördernde Lebensweise lassen sich viele Erkrankungen wie Diabetes oder Herzinfarkte vermeiden.
 
Das Buch zeigt, wie es gelingen kann, ungesunde Lebensmittel durch gesündere und verträglichere zu ersetzen. Jedes Kapitel beginnt mit einem Test, der die eigenen Ernährungsgewohnheiten hinterfragt. Leicht umsetzbare Tipps zeigen dann, wie eine nährstoffreichere Ernährungsweise gelingen kann. Etwa durch mehr Vollkorn statt Weißmehl oder mehr pflanzliche Alternativen statt Fleisch. Zu erfahren ist auch, warum Vollkornprodukte wertvoll sind und ob Süßstoffe eine Alternative zu Zucker sein können. Eine Checkliste hilft, die eigenen Fortschritte hin zu einer gesünderen Ernährung zu überprüfen. Abgerundet wird der praktische Ratgeber mit mehr als 60 Rezepten, die Lust aufs Ausprobieren machen. Der Ratgeber „Gewicht im Griff“ hat 216 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder
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EFT aus dem Effeff

Ratgeber für bequemes und rentables Investieren
Monatlich knapp 180 Euro stecken Anlegerinnen und Anleger im Jahresdurchschnitt in ETF-Sparpläne. Die Idee dabei: Mit kleinen Beträgen regelmäßig Geld anlegen oder fürs Alter vorsorgen. Aber sollen die börsengehandelten Indexfonds Dividenden eher wieder anlegen oder besser ausschütten? Kann es lohnen, auch in Schwellenländer zu investieren? Welche Risiken bergen Branchen-ETFs? Sind alle ETFs in jedem Depot handelbar? Der Ratgeber „ETF als Geldanlage und Altersvorsorge“ der Verbraucherzentrale gibt verständliche Antworten auf diese Fragen. Und zeigt Neueinsteigern im Aktienmarkt, wie eine bewährte ETF-Anlagestrategie wie aus dem Effeff funktioniert.
 
Was sind ETFs überhaupt? Wie funktioniert der Aktienmarkt? Was ist bei der Auswahl des Depots zu beachten? Warum hat passives Fondsmanagement Kostenvorteile? Neben den Basics erläutert das Buch, was ETFs so attraktiv macht. Die wichtigsten Schritte – von der Auswahl über den Kauf bis hin zum Verkauf und lebenslangen Entnahmeplan – werden ganz praktisch aufgezeigt. Auch was bei der Besteuerung zu beachten und wann die Vorabsteuerpauschale fällig ist, wird erklärt. Zudem ist nachzulesen, wie sich im Wertpapierprospekt oder über die Total Expense Ratio (TER) die Kosten eines EFTs entschlüsseln lassen. Nicht zuletzt wird über Verkaufstricks und Mythen und mögliche unfaire Klauseln im Kleingedruckten informiert. Der Ratgeber „ETF als Geldanlage und Altersvorsorge“ hat 256 Seiten und kostet 28,- Euro, als E-Book 22,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Warum sich jetzt der Wechsel des Stromanbieters lohnt

Sparpotentiale ermitteln und Vergleichsportale richtig nutzen
 
Seit Jahresbeginn müssen fast alle Stromlieferanten weniger für den Stromtransport zahlen. Grund hierfür ist, dass die Bundesregierung 2026 die Netzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst und damit in sehr vielen Regionen die Stromnetzentgelte gesunken sind. Während einige Anbieter ihre Preise senken oder schon gesenkt haben, lassen andere Anbieter ihre Preise allerdings unverändert. „Wenn Verbraucher:innen bisher keine Mitteilung über sinkende Preise erhalten haben, oder ihnen sogar eine Preiserhöhung vorliegt, lohnt sich in der Regel ein Stromanbieter-Wechsel,“ sagt Monika Schiffer, Leiterin bei der Verbraucherzentrale NRW in Euskirchen. „Besonders Verbraucher:innen in der Grundversorgung zahlen durchschnittlich die höchsten Strompreise, hier lohnt sich ein Anbieterwechsel in den meisten Fällen.“ Die Verbraucherzentrale NRW hat vier Tipps zusammengestellt, worauf beim Wechsel des Stromanbieters zu achten ist.
 Unterschiede zwischen Neukunden und Bestandskunden beachten
 Erfreulicherweise liegen die Strompreise für Neukunden aktuell in vielen Regionen bei unter 30 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings müssen Bestandskunden oftmals erst aktiv werden, um von den gesunkenen Preisen zu profitieren – denn viele Anbieter halten ihre Preise für Bestandskunden konstant. Bei der Prüfung eines bestehenden Vertrags ist es wichtig, die Restlaufzeit und Kündigungsfrist festzustellen, um den richtigen Zeitpunkt für einen Anbieterwechsel zu finden.
 Wechsel aus dem Grundversorgungstarif
 Verbraucher:innen in der Grundversorgung zahlen durchschnittlich die höchsten Strompreise. Der Grundversorgungstarif in NRW kostet im Durchschnitt 36 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 1.2.2026). Hinzu kommt ein Grundpreis, der durchschnittlich bei etwa 210 Euro pro Jahr liegt. Manche Grundversorger berechnen auch extrem hohe Grundpreise um die 300 Euro jährlich, was insbesondere kleinere Haushalte belastet. Ein Vorteil an der Grundversorgung: Haushalte können jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist den Anbieter oder Tarif wechseln. Verbraucher:innen, die in der Grundversorgung sind und einen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden haben, können durchschnittlich 330 Euro durch den Anbieterwechsel sparen, mögliche Wechselboni kommen noch hinzu. Haushalte, die im Sondertarif des Grundversorgers sind und ebenfalls 3.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, sparen durchschnittlich 170 Euro durch den Anbieterwechsel.
 Vergleichsportale richtig nutzen
 Am einfachsten ist der Tarifvergleich über Online-Vergleichsportale. Vor dem Vergleich ist es wichtig, die Filtereinstellungen anzupassen. Um möglichst viele Tarife angezeigt zu bekommen, sollte der Filter „direkte Wechselmöglichkeit über das Portal“ ausgestellt sein. Auch Empfehlungen des Vergleichsportals schränken die Tarifauswahl unnötig ein. Weitere empfehlenswerte Filtereinstellungen für Vergleichsportale finden sich in der Checkliste unter www.verbraucherzentrale.nrw/vergleichportal.
 
Neuen Anbieter kritisch prüfen
 Wichtig vor einem Vertragsabschluss: Den potentiell neuen Energieversorger mittels einer kurzen Internetrecherche überprüfen, um festzustellen, ob der Anbieter durch sein Handeln in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist. Verbraucher:innen sollten sich nicht allein auf die Bewertungen in Vergleichsportalen verlassen.
Wenn Ratsuchende Unterstützung bei der Tarif- und Anbieterwahl benötigen, bietet die Verbraucherzentrale in Euskirchen eine Wechselberatung an. Die Kosten betragen 20,- €. Hier werden auch die rechtlichen Aspekte der aktuellen Vertragsbindung etc. geprüft und es wird ausführlich erläutert, welche Punkte neben dem Preis noch eine Rolle spielen. Termine können unter 0211 54 22 22 11 vereinbart werden.
Weiterführende Informationen:
 
 
 
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