Sommerbetrieb für die Heizung

VBZ Euskirchen gibt Tipps, ab wann die Heizungsanlage in die Sommerpause gehen kann.
Mit dem milderen Wetter stellen sich viele Verbraucher:innen die Frage, ob und wann sie die Heizung in den Sommermodus schicken sollten. „In der warmen Jahreszeit muss die Heizungsanlage nicht mehr unter Volllast laufen”, sagt Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. „Wie der Wechsel auf den Sommerbetrieb funktioniert, hängt vom eigenen Heizungssystem ab. Richtig eingestellt, lässt sich so während der Sommermonate Energie sparen.” Worauf dabei zu achten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in drei Tipps zusammengestellt.
 
Was bedeutet Sommer- und Winterbetrieb?
Im Sommer muss die Heizungsanlage lediglich das Warmwasser aufbereiten. Moderne Systeme nutzen zwar Temperatursensoren, welche die Heizkörper abhängig von der Außentemperatur auf die erwünschte Raumtemperatur erhitzen. Sinkt die Außentemperatur aber im Sommer zwischenzeitlich nachts auf unter zwölf Grad Celsius, kann die Heizung dennoch anspringen. Ist die Heizungsanlage im Sommerbetrieb, bleiben die Heizkörper kalt und man spart Energie. Die Heizung komplett abschalten kann man im Sommer nur, wenn ein Durchlauferhitzer oder eine Warmwasser-Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung zuständig ist. Dies gilt ebenso beim Betrieb einer Solarthermieanlage. Läuft die eigene Warmwassererzeugung darüber, kann der Heizkessel ebenfalls im Sommer ausbleiben.
 
Ab welcher Außentemperatur ist die Umstellung sinnvoll?
Die Außentemperatur, bei der die Heizung hochfährt, wird als Heizgrenztemperatur bezeichnet. Sie ist abhängig von der Gebäudedämmung und nicht bei jeder Wohnung und jedem Haus gleich. Bei einem unsanierten Altbau kann es sein, dass man erst bei einer dauerhaften Außentemperatur von über 17 Grad Celsius die Heizung in den Sommertrieb schicken kann. Dies kann mitunter erst ab Mitte Mai der Fall sein. Wohnt man jedoch beispielsweise in einem Niedrigenergiehaus, ist es oft schon bei Temperaturen über zwölf Grad möglich, die Heizungsanlage in die Sommerpause zu schicken. Läuft die Heizung im Sommerbetrieb, ist es empfehlenswert, die Thermostatventile an den Heizkörpern hin und wieder zu verstellen. So verringert sich das Risiko, dass die Ventile während der warmen Jahreszeit verklemmen und zu Beginn der Heizsaison ausgetauscht werden müssen.
 
Wie funktioniert der Wechsel in den Sommerbetrieb?
Ältere Heizungsanlagen haben einen Hebel oder einen Drehschalter an der Steuerung des Heizkessels, mit dem sich von Winter- auf Sommerbetrieb umstellen lässt. Als Symbol für den Sommerbetrieb findet man dort oft einen Wasserhahn nur für Warmwasser. Ein Symbol mit einem Heizkörper steht meist für den Winterbetrieb. Allerdings können die Symbole je nach Heizungsfabrikat abweichen. Ein Blick in die Bedienungsanleitung gibt darüber Auskunft. Bei modernen Heizsystemen lässt sich der Sommerbetrieb digital über einen Touchscreen, eine Fernbedienung oder eine App am Smartphone einstellen. Manche neuen Heizungen benötigen gar keine Umstellung in den Sommerbetrieb. Entweder nutzen diese eine raumtemperaturgeführte Regelung. Das heißt, die Heizung läuft nur, wenn die Raumtemperatur beispielsweise unter 16 Grad fällt. Oder der Heizkessel wird über eine außentemperaturgeführte Regelung gesteuert. Dann schaltet der Kessel automatisch in den Sommerbetrieb um, wenn die Außentemperatur mehrere Tage lang einen bestimmten Wert übersteigt.
Weitere Informationen und Links:
 
Tipps zur Heizungsoptimierung unter.
www.verbraucherzentrale.nrw/node/30096
 
 
Aktuelle Veranstaltungen rund um das Thema Energie unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/e-veranstaltungen
 
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Irrtümer beim Einsatz von Photovoltaik-Anlagen

Mit der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach selbst günstigen und klimafreundlichen Strom erzeugen und damit das Elektroauto laden oder mit einem Steckersolargerät auf dem Balkon den Kühlschrank mit Strom versorgen – das Interesse bei Verbraucher:innen an Solarstrom ist groß. Doch einige verbreitete Tipps und Informationen zum Einsatz von Photovoltaik-Anlagen entpuppen sich als Irrtum oder bringen im Alltag nicht die gewünschten Effekte. „Wichtig ist, vorab für sich zu klären, wie man Photovoltaiktechnik persönlich nutzen möchte und welche Einsatzmöglichkeiten sinnvoll sind. So können Enttäuschungen vermieden und der Sonnenstrom wirklich effizient genutzt werden“, sagt Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. Doch was sind die gängigsten Photovoltaik-Irrtümer?
   
Irrtum 1: Mit einer PV-Anlage und Speicher bin ich autark und unabhängig vom Stromanbieter
 
Nein. Eine PV-Anlage kann – selbst mit einem Batteriespeicher – nur einen gewissen Anteil der Jahresstromversorgung des Haushalts übernehmen. Man spricht hier vom Autarkiegrad, der zwischen 25 und 90 Prozent liegen kann – je nachdem, ob ein Speicher vorhanden und wie hoch der Stromverbrauch ist. In jedem Fall muss der übrige Stromanteil aus dem Netz zugekauft werden. Besonders in den Wintermonaten produzieren PV-Anlagen in Deutschland deutlich zu wenig, um einen ganzen Haushalt zu versorgen, daran ändert auch ein sehr großer Batteriespeicher nichts. Eine 100-Prozent-Autarkie würde einen zusätzlichen Saisonspeicher benötigen, zum Beispiel mit Wasserstoff. Doch das ist technisch aufwändig und wirtschaftlich für das Eigenheim kaum sinnvoll.
 
Irrtum 2: Photovoltaik lohnt sich nur gemeinsam mit einem Batteriespeicher, weil sich die Einspeisung finanziell kaum rechnet
 
Stimmt so nicht. Eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich finanziell bereits ohne Speicher. Ob sich zusätzlich zur PV-Anlage auch ein Stromspeicher rentiert, hängt von mehreren Faktoren ab – hauptsächlich vom eigenen Haushaltstrombedarf und den Stromkosten. Zunächst mag der Speicher sinnvoll erscheinen, weil man für eingespeisten Reststrom bei neuen PV-Anlagen weniger als 8 Cent pro Kilowattstunde bekommt, während Netzstrom oft knapp 35 Cent kostet. Hier könnten das Speichern und der spätere Eigenverbrauch attraktiver sein. Doch die hohen Anschaffungskosten für einen Batteriespeicher sind nicht immer sinnvoll – etwa, wenn auch ohne Speicher schon viel Eigenverbrauch möglich ist. Das sollte daher abgewogen werden – helfen kann hier beispielsweise eine Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW.
   
Irrtum 3: Ein Süddach ist immer besser als ein Ost-West-Dach
 
Falsch! Wenn es alleine darum geht, möglichst viel Strom mit der PV-Anlage zu erzeugen, ist die Ausrichtung nach Süden zwar optimal: Denn auf einem Ost-West-Dach beträgt der Solarertrag über das Jahr nur rund 80 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Süddach. Allerdings geht es privaten Haushalten vor allem darum, möglichst viel vom eigenen Sonnenstrom nutzen zu können. Und hier haben Ost-West-Dächer entscheidende Vorteile, weil die PV-Anlage bereits früher am Morgen und noch später am Tag Sonne abbekommt. Damit kann mehr Strom selbst verbraucht werden – also wird auch die Stromrechnung entsprechend niedriger.
 
 
Irrtum 4: Mit einem Steckersolargerät kann ich meine Kaffeemaschine versorgen
 
Stimmt so nicht. Steckersolargeräte sind eine gute Möglichkeit, um ohne größeren Aufwand eigenen Strom zu erzeugen – besonders für Mieter:innen. Allerdings zeichnen sich die Geräte auch dadurch aus, dass ihre Nennleistung mit maximal 800 Watt eher niedrig ist. Daher eigenen sie sich besonders, um die Grundlast im Haushalt abzudecken: Der produzierte Strom wird direkt verbraucht – zum Beispiel dem Kühlschrank, dem Internet-Router oder den Radioweckern in der Wohnung. Wenn mehr Leistung benötigt wird, wird durch Strom aus dem Netz ergänzt. Das ist auch bei der Kaffeemaschine der Fall, die kurzeitig hohe Leistung (im Bereich von 2000 Watt) benötigt, um das Wasser aufzuheizen. So werden hier zum Beispiel 800 Watt aus dem Steckersolargerät mit 1.200 Watt aus dem Netz automatisch kombiniert. Der Betrieb ausschließlich mit Sonnenstrom aus einem Stecker-Solargerät ist nicht möglich.
 
Die Verbraucherzentrale in Euskirchen bietet eine kostenlose Energieberatung an. Termine können unter 02251 5064501 vereinbart werden.
 
Weitere Informationen und Links:
Tipps zum Einsatz von PV-Anlagen auf dem Dach:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/5574
 
Tipps zur Verwendung von Steckersolargeräten gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/44715
 
Der Ratgeber „Photovoltaik“ kann hier bestellt werden:
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/energie-umwelt/ratgeber-photovoltaik-46009207

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Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar

Wie man Stoff für Zoff vermeidet.

Wird eine Bambushecke zum Baum, wenn sie sieben Meter hoch wächst und dann übers Nachbargrundstück ragt? Über diese Frage hatte im März 2025 der Bundesgerichtshof zu entscheiden und urteilte mit einem klaren „Nein“. Die Höhe könne nicht über die botanische Kategorie „Baum“ oder „Hecke“ entscheiden. Dass sich ein Baum durch den vom Nachbarn geforderten Rückschnitt wieder in eine Hecke verwandeln solle, sei nicht nachzuvollziehen. Zwar landen Nachbarschaftsstreitereien nicht immer vor Gericht, bieten aber stets Stoff für Zoff. Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale zeigt Wege, um Auseinandersetzungen zu vermeiden und zu schlichten. Verständlich lotst er durch das öffentliche und private Nachbarrecht und greift Probleme von A wie Antennenaufbau bis Z wie Zufahrtsregelungen auf.
Beim Nachbarrecht geht es häufig auch um baurechtliche Fragen oder um störenden Lärm. Wie werden Grenzen festgelegt? Welche Beeinträchtigungen beim Ausblick sind hinzunehmen, wenn der Nachbar anbauen will? Wie laut darf die Hausmusik sein? Ist das Grillen auf Terrasse oder Balkon jeden Tag erlaubt? Auch bei andauernden Ärgernissen: Ein Recht auf Selbsthilfe besteht nur in wenigen und gesetzlich geregelten Fällen. Heißt also: Faustrecht anzuwenden kann schnell teuer werden! Der Ratgeber zeigt, welche Gerichte in Streitfällen zuständig sind. Viele Tipps und Hinweise helfen aber auch, sich außergerichtlich zu einigen, um etwa durch das Einschalten einer neutralen Schlichtungsperson einen Kompromiss zu erreichen. Beschrieben wird auch, wie Nachbarrechte durch Unterlassungs- und Beseitigungsklagen durchgesetzt werden können.
Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 174 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro. Erhältlich ist dieser in der Verbraucherzentrale Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Was tun, wenn das Konto teurer wird?

Die Commerzbank streicht das kostenlose Girokonto, die Postbank will Kundendaten: Das können Verbraucher:innen tun
Wer bei der Commerzbank ein Konto hat, bekam kürzlich Post: Das Girokonto wird in Zukunft nicht mehr kostenlos sein, sondern 4,90 Euro monatlich kosten. Das trifft alle Kund:innen, die weniger als 50.000 Euro Gesamtvermögen bei der Bank liegen haben. Auch andere Banken und Sparkassen machen es Verbraucher:innen schwer. Das neue Konto der Postbank „Postbank Giro pur“ soll nur gebührenfrei bleiben, wenn man bereit ist, der Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken zuzustimmen. Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen, empfiehlt, genau hinzuschauen: „Bei Girokonten gibt es große Preisunterschiede und einen Wildwuchs von Bedingungen – kein guter Service bei einem so existenziellen Vertrag.“ Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf man bei der Kontoauswahl achten sollte.
 
  • Sind Gebühren normal?
    Die Kosten für Bankkonten sind eines der wichtigsten Kriterien beim Kontenvergleich. Denn sie summieren sich über die Jahre. Kostenlose und auch kostengünstige Konten gibt es noch, aber meist sind sie an Bedingungen geknüpft, entweder an einen festen monatlichen Geldeingang oder an zusätzliche teure Verträge wie Versicherungen oder Bausparverträge. Mehr als 60 Euro pro Jahr sollte man jedoch für ein Girokonto nicht ausgeben. Die Commerzbank läge mit 58,80 Euro jährlich darunter. Sogenannte „Rundum-Sorglos-Pakete“ können bis zu 300 Euro im Jahr kosten. Die andere Option sind Einzelpreise für Standardleistungen wie Überweisungen oder Kontoauszüge. Das erschwert den Kostenüberblick und kann schnell teuer werden.
 
  • Was passiert, wenn man auf eine Preiserhöhung nicht reagiert?
    Dann gelten die alten Konditionen zunächst weiter. Denn seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2021 müssen Banken und Sparkassen bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen. Die Klausel, wonach sie von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kund:innen einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kund:innen unangemessen, so das Gericht. Die Commerzbank verlangt eine Zustimmung bis zum 28. April mit Gültigkeit ab 1. Mai, oder eine Zustimmung bis zum 28. Mai mit Gültigkeit ab 1. Juni. Wer hartnäckig nicht reagiert, riskiert von der Bank vor die Tür gesetzt zu werden. Die Bank muss dann aber eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einräumen.
 
  • Gibt es Sonderregelungen?
    Ja, zum Beispiel, wenn Banken ein Konto etwa als „lebenslang kostenlos“ beworben haben. Solche Kund:innen müssen eine Preiserhöhung nicht akzeptieren. Einige Kreditinstitute bieten zudem spezielle Konditionen für Studierende, Auszubildende, Rentner:innen oder Selbstständige an. Bei der Commerzbank war das Girokonto bislang ab einem monatlichen Geldeingang von 700 Euro gebührenfrei. Die Gratiskonten für Schüler und Studierende bleiben erhalten. Unter Umständen wird die Commerzbank aber Verwahrentgelte ab 50.000 € Kontoguthaben einführen.
 
  • Wie findet man ein neues Konto?
    Ein Kontowechsel bedeutet einigen Aufwand. Die Geldinstitute sind aber verpflichtet, Wechselwillige beim Konto-Umzug zu unterstützen. Neben der Stiftung Warentest bietet seit Anfang dieses Jahres die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, eine neutrale und vollständige Übersicht über alle Girokonten und Basiskonten. Bei der Suche nach dem passenden Konto helfen Filtermöglichkeiten nach Postleitzahl, Kontoführungsgebühren, Dispo- oder Guthabenzinsen. Wichtig für den Vergleich sind aber nicht nur die Kontoführungsgebühren. Auch die Kosten für Debit- und Kreditkarten sollte man erfragen.
 
  • Wo findet man Hilfe zu Bankangeboten?
    Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW versuchen viele Institute derzeit, mit komplexen Modellen und teuren Paketen mehr Geld aus dem Privatgeschäft herauszuholen. Verbraucher:innen sollten das Preisverzeichnis sorgfältig lesen und auf Extra-Kosten achten, etwa für Kontoauszüge oder Bargeldeinzahlungen. Es ist davon abzuraten, teure Versicherungen oder Sparpläne nur für einen Rabatt abzuschließen. Bei Fragen zu passenden Anlage- und Versicherungsprodukten können Betroffene sich in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale helfen lassen.
Weiterführende Infos und Links:
 
 
 
 
 
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Neues von der VBZ

Die Verbraucherzentrale Euskirchen informiert über 
- Sommerbetrieb Heizung
- Irrtümer bei Einsatz von Photovoltaik-Anlagen
- Erhöhumg der Kontokosten
sowie den neuen Ratgeber: Mein Recht als Nachbar
 
Weiteres ist hier zu finden.
 

Ratgeber Demenz“

Wegweiser für zugewandte Unterstützung und Pflege

Die Zielsetzung der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung ist klar: Mit über 160 konkreten Maßnahmen soll die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in Deutschland sukzessive verbessert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Aber welche speziellen Pflegekonzepte und -angebote gibt es, um Angehörige zu unterstützen und zu entlasten? Was sind die Kriterien für eine demenzspezifische und zugewandte Pflege? Der „Ratgeber Demenz“ der Verbraucherzentrale begleitet Angehörige von den ersten Anzeichen einer Erkrankung über die Diagnostik der verschiedenen Formen bis hin zur Organisation des Lebensumfelds, damit Betroffene möglichst lange allein und selbstständig wohnen können.
 
Erklärt wird zunächst, wie Gehirn und Gedächtnis funktionieren, welche Formen der Erkrankung und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt – und wo deren Grenzen sind. Wie Wohnung oder Haus auf die Bedürfnisse demenziell Erkrankter angepasst werden können, was im Umgang mit Betroffenen wichtig ist oder wie Ernährung, Bewegung und soziale Kontakte das Fortschreiten der Krankheit hinauszögern können, wird mit Blick auf die praktische Umsetzung beschrieben. Was die verschiedenen Wohnkonzepte für Menschen mit Demenz bieten, wird ausführlich erläutert, sodass deren Vor- und Nachteile für die eigene Situation abgewägt werden können. Über Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung für Menschen mit Demenz wird ebenso informiert wie über rechtliche Möglichkeiten zur selbstbestimmten Vorsorge. Checklisten und Erfahrungsberichte sowie ein umfangreiches Verzeichnis von Beratungs- und Informationsangeboten komplettieren die praktische Hilfe für Angehörige.
 
Der Ratgeber „Ratgeber Demenz. Praktische Hilfen für Angehörige“ hat 192 Seiten, kostet 20,- Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.
 
Bestellmöglichkeiten:
 
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Auch als E-Book für 15,99 Euro erhältlich.
 
 
Marina Sebold
Büroassistenz
 
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Entsiegelung von Vorgärten

Von Grau zu Grün
Welche Vorteile naturnahe Vorgärten bieten
 
Die Gartensaison ist in vollem Gange – und mit ihr die Gelegenheit, versiegelte Flächen rund ums Haus in lebendige, klimafreundliche Grünräume zu verwandeln. Asphaltierte Einfahrten, gepflasterte Vorgärten und betonierte Wege mögen praktisch erscheinen, doch sie verschärfen die Folgen von Wetterextremen. Wasser kann nicht versickern, Hitze speichert sich in der Fläche und bei Starkregen steigt das Risiko von Überschwemmungen. „Wer entsiegelt und auf eine natürliche Gestaltung setzt, gewinnt an Sicherheit, Wohnqualität und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz”, betont Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen und gibt Tipps zur praktischen Umsetzung.
 
  • Vorteile entsiegelter Flächen
    Durch zu wenig Regen in den letzten Monaten sind die obersten Bodenschichten in vielen Regionen sehr trocken. Natürlich gestaltete Flächen wirken Wetterextremen wie Trockenheit, Hitzeperioden und hefitigen Regenfällen entgegen. Wird ein versiegelter Boden wieder durch-lässig gemacht, kann Regenwasser versickern und die Kanalisation entlasten. So lassen sich Überschwemmungen und Feuchteschäden auf dem eigenen Grundstück vermeiden. Gleichzeitig bleibt die Umgebung an heißen Tagen kühler, da begrünte Flächen Verdunstungskühle erzeugen. Begrünte Wege, Terrassen oder Flächen können bei richtiger Gestaltung auch pflegeleicht sein und den Bedarf an regelmäßiger Reinigung und Instandhaltung verringern. Blühende Pflanzen wie Bodendecker oder niedrig wachsende, robuste Kräuter zwischen Pflastersteinen werten außerdem einstmals graue Flächen auf.
 
  • Wie genau gehe ich vor?
    Die Umgestaltung beginnt mit der Entfernung versiegelnder Beläge. Flächen rund ums Haus, Vorgärten sowie ungenutzte Wege, die aus Pflaster-, Schotter-, Kies- oder Splitt-Flächen bestehen, können Eigentümer:innen selbst entsiegeln. Sie brauchen dafür lediglich eine herkömmliche Hacke oder Schaufel. Sehr wichtig ist es, das darunterliegende Vlies zu entfernen. Zum Entsiegeln von Beton- und Asphaltdecken wird hingegen entsprechendes Abbruchwerkzeug wie beispielsweise ein Elektrohammer benötigt. Diese Arbeiten sollten stets durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden. Anschließend wird der Boden gelockert, damit er wieder Wasser aufnehmen kann. Es bietet sich dann auch eine Bepflanzungen mit Stauden, Gehölzen oder Rasen sowie - je nach Nutzung – eine Gestaltung mit durchlässigen Materialien wie Rasengittersteinen oder Holzhäcksel ohne versiegelnde Unterlage an. Ein naturnaher Vorgarten bringt nicht nur optische Vielfalt, sondern bietet auch Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Kleintiere. Wer jetzt im Frühling aktiv wird, schafft eine nachhaltige und klimafreundliche Umgebung direkt vor der eigenen Haustür.
 
  • Die richtige Pflanzenwahl
    Ob trocken oder eher feucht: Wichtig ist die passende Auswahl der Pflanzen für den jeweiligen Standort im Vorgarten oder auf Wegen. Bei Rasengittersteinen sind beispielsweise Sedum oder Sand-Thymian eine pflegeleichte Kombination. Die Beschaffung von Stauden muss übrigens nicht immer teuer sein. Da viele ab und an geteilt werden müssen, kann man auf Pflanzentauschbörsen oder auch von anderen Gartenbesitzern günstig oder kostenfrei Pflanzenableger erhalten.
 
  • Finanzielle Förderung
    Je nach Größe der zu entsiegelnden Fläche und der vorhandenen Beläge können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Wer sich für die Entsiegelung entscheidet, kann vielerorts finanzielle Unterstützung erhalten. Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen fördern die Umgestaltung mit Zuschüssen, zudem können Eigentümer:innen durch die Verringerung versiegelter Flächen häufig Niederschlagswassergebühren sparen.
 
Weiterführende Infos und Links:
 
  • Alles Wissenswerte zur Entsiegelung von Flächen und zur Begrünung des Vorgartens unter www.klimakoffer.nrw
 
  • Kostenlose Online-Seminare mit Anmeldung über www.klimakoffer.nrw/veranstaltungen
    „Entsiegelung: Mehr Grün am Haus wagen“ am Dienstag, 29.April,18 bis 19.30 Uhr
    „Vorgarten gestalten: pflegeleicht & insektenfreundlich“ am Mittwoch, 2. Juli,17 bis 18 Uhr
 
 
 
  • Mitmach-Wettbewerb „Abpflastern“ der Hochschule für Gesellschaftsforschung bis zum 31. Oktober. Anwohner:innen und Kommunen entsiegeln gemeinsam vor Ort. Jeder m² zählt! www.abpflastern.de
 
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Neues von der VBZ

Die Verbraucherzentrale Euskirchen informiert über Entsiegelung von Vorgärten sowie zum neuen Ratgeber Thema: Demenz
Weiteres ist hier zu finden.

VBZ-Beratungen im Mai 2025

Die VBZ Euskirchen berät zu folgenden Themen:
- Energiespar-Einzelberatung am 08.05./15.05./22.05.25
- Mietrechtsberatung am 19.05.25
Anmeldung ist erforderlich unter Tel.: 0211 913 802 135 oder 
Weiteres unter Termine oder hier.
Die Rechtsberatung zu Verbraucherverträgen findet immer Dienstag und Donnerstag statt.
 

 

Alles zu Ostereier

Jetzt so kurz vor Ostern stellt sich häufig die Frage: Bunte Eier schnell im Handel kaufen, oder doch lieber selber färben?
  • Tipps zum Kauf von gefärbten Eiern
    Wer fertig gefärbte Eier kauft, findet auf der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum, die verwendeten Farbstoffe sowie Name und Anschrift des Anbieters. „Angaben zur Herkunft der Eier und Haltungsform sind hier im Gegensatz zu rohen Eiern keine Pflicht“, erklärt Monika Schiffer. Wer also auch bei Ostereiern Wert auf eine artgerechtere Tierhaltung legt, sollte darauf achten, ob die Haltungsform freiwillig auf dem Eierkarton gekennzeichnet wird, oder selber färben. Verpackte bunte Eier sind lange haltbar. Daher ist es empfehlenswert, auf das Mindesthaltbarkeitsdatum zu schauen. Bei bunten Eiern, die „lose“ auf Wochenmärkten oder im Einzelhandel verkauft werden, muss kein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein. Es reicht vielmehr, wenn auf einem Schild der Hinweis „mit Farbstoff“ angegeben ist. Bei solchen Eiern weiß man daher weder wann sie gefärbt wurden, welche Farbstoffe verwendet wurden noch wie alt und wie lange sie noch haltbar sind.
 
  • Tipps zum Kauf von rohen Eiern
    Bei rohen Eiern müssen auf der Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Haltungsform der Legehennen angegeben sein. Des Weiteren ist auf jedem Ei der Erzeugercode aufgedruckt, der zeigt, woher es stammt. Doch „deutsche Eier“ garantieren nicht automatisch Eier „ohne Kükentöten“. Seit drei Jahren dürfen in deutschen Brütereien männliche Eintagsküken nicht mehr getötet werden. Doch schlüpfen die Legehennen im Ausland, bevor sie dann in Deutschland zum Eierlegen gehalten werden, können die Brüder dieser Legehennen auch weiterhin getötet worden sein. Wer diese Eier nicht kaufen möchte, muss auf den Hinweis „Ohne Kükentöten“ oder auf das „KAT“-Siegel des Vereins für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen achten. „Die beste Alternative ist es, Eier von sogenannten Zweinutzungshühnern zu kaufen, das sind spezielle Hühnerrassen, die sowohl zur Eier- und Fleischproduktion geeignet sind. Bei diesen Tieren legen die weiblichen Tiere die Eier und die männlichen werden gemästet“, fasst die Expertin zusammen. Obwohl diese Rassen weniger Eier legen und langsamer Fleisch ansetzen als die üblicherweise verwendeten Hochleistungsrassen, werden Zweinutzungshühner auf immer mehr Biobetrieben gehalten. Online lassen sich über www.das-oekohuhn.de/einkaufsstaettennahegelegene Verkaufspunkte finden.
 
  • Tipps zum Selberfärben
    Für das Färben eignen sind handelsübliche Ostereierfarben, etwa in Form von Brausetabletten oder bunten Stiften. Diese sind in der Regel unbedenklich, da die Farbstoffe laut Lebensmittelgesetz zur Färbung von Lebensmitteln zugelassen sein müssen und auch in Süßigkeiten vorhanden sind. Bei bestimmten Allergien sollte man vorab in der Zutatenliste auf der Verpackung die Farbstoffe prüfen. Das Färben funktioniert auch gut mit Pflanzenteilen: beliebt sind rote Zwiebelschalen, rote Bete oder Kurkuma-Pulver. Diese Variante dauert aber meist länger, da die Eier einige Zeit in der bunten Flüssigkeit liegen müssen, bevor sie die gewünschte Färbung annehmen.
 
  • Tipps zur Haltbarkeit
    Gekochte selbstgefärbte Eier sind etwa zwei bis vier Wochen haltbar. Am längsten halten sich nicht abgeschreckte Eier: Ist die Schale unversehrt, kann man sie auch nach vier Wochen noch essen. Abgeschreckte Eier sollten innerhalb von vierzehn Tagen verzehrt werden. Auch das Anpieksen der Eier vor dem Kochen ist nicht empfehlenswert. Bei Rissen in der Schale gilt: Kühl lagern und schnell verbrauchen, da Erreger in die Eier gelangen können, die die Haltbarkeit reduzieren. „Sowohl selbst gefärbte als auch gekaufte Eier empfehlen wir im Kühlschrank zu lagern“, fasst Monika Schiffer zusammen.
 
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