Betrug mit Fake-Immobilien

Verbraucherzentrale NRW warnt vor der Preisgabe sensibler Daten bei der Wohnungssuche.
Der Druck auf dem Wohnungsmarkt ist in vielen Städten groß. Auf eine Anzeige melden sich oft etliche Interessenten. Nicht alle erhalten die Chance, die angebotene Wohnung überhaupt zu besichtigen. Diese Notlage nutzen Immobilienbetrüger aus, um mit gefälschten Wohnungsinseraten auf Plattformen wie Immobilienscout24, Immowelt oder Immonet Kasse zu machen. „Betrüger verlangen die Preisgabe sensibler Daten wie Gehaltsnachweise oder die Kopie des Personalausweises, noch vor der ersten Wohnungsbesichtigung. Mit diesen Informationen können sie dann weiter agieren und zum Beispiel Verträge im Namen der Betroffenen abschließen oder Konten eröffnen”, erklärt Monika Schiffer, Leiterin der Beratungsstelle in Euskirchen der Verbraucherzentrale NRW. Sie erklärt, wie man Fake-Inserate erkennt und worauf Wohnungssuchende bei Weitergabe personenbezogener Daten achten sollten.
 
  • Unseriöse Anzeigen erkennen
    Ein Hinweis auf gefälschte Immobilienanzeigen sind ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise. Auch viel zu niedrig angesetzte Nebenkosten können ein Indiz für eine gefälschte Wohnungsanzeige sein. Viele Immobilienbetrüger locken mit ansprechenden Immobilienbildern wie aus dem Prospekt. Bei den Fotos handelt es sich jedoch oft um kopierte Bilder aus dem Internet. Um diese Masche zu entlarven, können die Bilder in die umgekehrte Bildersuche einer Suchmaschine hochgeladen werden. So erkennt man, ob und wo das Bild im Netz noch verwendet wird. Auch kann es sich bei dem Inserat um eine Kopie einer oder mehrerer tatsächlich existierender Anzeigen handeln. Auch hier hilft die Überprüfung mit einer Suchmaschine. Schwieriger wird es, professionell gefälschte Anzeigen zu erkennen, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt wurden und täuschend echt wirken.
 
  • Kein Geld vorab überweisen
    Eine häufige Masche ist der Trick mit der Vorkasse. Ein angeblicher Wohnungseigentümer kontaktiert die Interessenten und teilt mit, dass er selbst im Ausland sei und daher nicht zur Besichtigung kommen kann. Gleichzeitig bietet er als Alternative an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Mittler zu übergeben. Als Kaution hierfür sollen die Interessenten vorab Geld überweisen. Sobald die Überweisung erfolgt ist, ist der vermeintliche Eigentümer plötzlich nicht mehr erreichbar. Die Betroffenen bekommen keinen passenden Wohnungsschlüssel und das Geld ist auch weg.
 
  • Keine sensiblen Daten preisgeben
    Betrüger nutzen die Tatsache aus, dass bei der Wohnungssuche von Eigentümer:innen oder Makler:innen in der Regel die Angabe von bestimmten Informationen verlangt wird. Dazu gehören Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft und Angaben über die eigenen Lebensumstände im Rahmen einer Selbstauskunft. Viele fordern auch eine Kopie des Personalausweises. Dazu haben sie allerdings keine Berechtigung. Denn für die Prüfung der in der Selbstauskunft gemachten Angaben reicht es aus, sich den Personalausweis vorzeigen zu lassen. Betrüger können die gesammelten Daten auf unterschiedliche Weise nutzen. Auf der Gehaltsabrechnung sind beispielsweise Daten wie Kontoinformationen, Arbeitgeber oder die Kontaktdaten der zuständigen Personalabteilung. Kriminelle können sich damit zum Beispiel beim Arbeitgeber als die betroffene Person ausgeben und über eine angebliche Änderung der Kontodaten für kommende Gehaltszahlungen informieren. Erst mit der ausbleibenden Gehaltszahlung fällt der Betrug dann häufig auf. Verbraucher:innen sollten grundsätzlich sehr vorsichtig mit der Herausgabe von persönlichen Daten sein. Eine Kopie des Personalausweises sollte grundsätzlich nicht verschickt werden, schon gar nicht vor der ersten Wohnungsbesichtigung. Wenn dies zum Abschluss des Mietvertrages unvermeidlich ist, sollten alle Stellen, die nicht relevant sind, geschwärzt werden. Auch kann ein Vermerk, der quer auf der Kopie angebracht wird, wie „Für Wohnungsbewerbung“ einem möglichen Missbrauch vorbeugen. Das gilt auch für Gehaltsnachweise.
 
  • Betrug unverzüglich melden
    Wenn Verbraucher:innen Opfer eines Betrugs geworden sind, sollten sie keine falsche Scham haben und sich in jedem Fall bei der zuständigen Polizeidienststelle melden, um Anzeige zu erstatten. Das ist auch online möglich. Zur Beweissicherung sollte jegliche Korrespondenz mit dem Betrüger aufbewahrt und der Anzeige beigelegt werden. Das ist insbesondere für mögliche weitere Konsequenzen, die sich aus dem Datenklau ergeben können, wichtig. So können Betroffene mit der Anzeige gegen unberechtigte Forderungen vorgehen. Wer als Betroffener Rechnungen oder Mahnungen erhält, weil Betrüger Verträge in seinem Namen und mit seiner Identität abgeschlossen haben, sollte sich unbedingt an die Gläubiger wenden und auf den Identitätsdiebstahl hinweisen. Auch sollten Betroffene den Betrugsfall beim Plattformbetreiber melden, damit dieser entsprechende Schritte einleiten kann, zum Beispiel die Fake-Wohnungsanzeige von der Plattform nehmen und weitere mögliche Betroffene über den Betrugsversuch informieren.
 
Weiterführende und Links:
 
Weitere Informationen zu Fake-Anzeigen und wie Verbraucher:innen sich schützen können unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/27576
 
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01   Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Gemeinschaftsgarten gründen: So geht’s

Gemeinschaftsgarten gründen: So geht’s
Verbraucherzentrale bietet kostenloses Coaching für alle Garten-
Interessierten im Kreis Euskirchen an
 
Eigenes Gemüse anbauen, Artenvielfalt fördern und das Stadt-Klima
verbessern: Im Gemeinschaftsgarten ist das auch ohne eigenes Grundstück möglich. Beim
gemeinsamen Ackern, Säen und Ernten wachsen zudem Nachhaltigkeit und sozialer
Zusammenhalt. Was es bei der Gründung eines Gartenprojekts zu beachten gilt und wie
das Engagement über viele Jahre Früchte trägt, vermittelt ein kostenloses Schritt-für-Schritt-
Coaching der Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit der Stiftung „anstiftung“. Los geht es
mit zwei Online-Info-Veranstaltungen, wahlweise am 19. oder 26. Sept. 2024, jeweils ab 19 Uhr.
 
Ein Gemeinschaftsgarten kann auf einer Brache, im Hinterhof oder am Rande einer öffentlichen
Grünfläche entstehen. Auch an Wohnanlagen, auf Firmen- und Gemeindegrundstücken oder
ehemaligen Parkplätzen haben urbane Gärten bereits Wurzeln geschlagen. Rund 150 gibt es
derzeit in Nordrhein-Westfalen.
Um das gemeinschaftliche Gärtnern speziell im Gebiet des Rheinischen Reviers noch weiter zu
fördern und zu unterstützen, bieten das Projekt MehrWertRevier der Verbraucherzentrale NRW
und die Stiftung „anstiftung“ ab September 2024 ein Coaching für Gründungswillige an.
„Gärtnern macht Spaß und ist ein schöner Ausgleich zum Alltag. Außerdem ist es toll, selbst
regionale und gesunde Lebensmittel zu erzeugen. Und nicht zuletzt machen Gemeinschafts-
gärten unsere Umgebung bunter, artenreicher und vielfältiger“, so Ronja Meiser, Botschafterin
für nachhaltigen Konsum im Projekt MehrWertRevier und zuständig für den Kreis Euskirchen.
 
Schritt für Schritt von der Idee zur Umsetzung
Im Coaching-Programm erfahren Interessierte Schritt für Schritt, wie aus der Idee „Gemein-
schaftsgarten“ Realität werden kann. Wie finde ich Gleichgesinnte? Wer kann mit Flächen
helfen? Soll es einen thematischen Schwerpunkt geben? Was ist mit Versicherungs- und
Haftungsfragen?
Welche Kosten fallen an? Welche Infrastruktur (Wasser, Strom) braucht der Garten? Alle
praktischen Aspekte werden mit Expert:innen des Netzwerks Urbane Gärten der Stiftung
„anstiftung“ besprochen und geklärt.
 
Online-Workshops stehen Einzelpersonen und Gruppen offen
Kostenlos mitmachen können sowohl Einzelpersonen als auch kleine Gruppen, beispielsweise
interessierte Nachbar:innen, Teams aus Vereinen und Kirchengemeinden, Mitarbeitende aus
Verwaltungen oder von sozialen Trägern. Den Auftakt setzen zwei unverbindliche Info-
Veranstaltungen wahlweise am 19. oder 26. September, jeweils online ab 19 Uhr. An einem
dieser Abende können sich die Teilnehmenden entscheiden, ob sie das Coaching wahrnehmen
möchten. Vier weitere Treffen finden dann zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 ebenfalls
online statt.
 
Alle Informationen und ein Anmeldeformular für die Info-Veranstaltungen sind zu finden unter
www.mehrwertrevier.nrw/veranstaltungen.
 
„MehrWertRevier" ist ein Nachhaltigkeitsprojekt der Verbraucherzentrale NRW im Rheinischen
Revier. Es unterstützt die Menschen dabei, Ressourcen zu schonen und sich gemeinsam für
einen ökologisch nachhaltigen Konsum einzusetzen. Das Projekt wird gefördert mit Mitteln
des Bundesumweltministeriums (BMUV) und des Landes NRW.
 
www.mehrwertrevier.nrw

Durchblick bei dynamischen Stromtarifen

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie sie funktionieren und worauf beim Abschluss eines Vertrages zu achten ist
Die wachsende Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien wie Sonne und Wind führt zu stärker schwankenden und teils niedrigeren Bör-senpreisen am Energiemarkt. Diese Schwankungen werden bei normalen Stromtarifen aber nicht weitergegeben, denn diese haben einen festen Grundpreis pro Jahr und einen fixen Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstun-den (kWh). Das Besondere an dynamischen Stromtarifen ist, dass sie kei-nen festen Arbeitspreis beinhalten, sondern an die Preise der Strombörse gekoppelt sind. „Dynamische Stromtarife können private Haushalte für ihr flexibles Verbrauchsverhalten belohnen. Allerdings tragen diese dann auch das Risiko für schwankende Strompreise selbst“, sagt Monika Schiffer, Leiterin der Beratungsstelle in Euskirchen der Verbraucherzentrale NRW. „Profitieren können Verbraucher:innen mit hohen und flexiblen Verbräuchen, beispielsweise Haushalte mit Wärmepumpen, Batteriespeichern und Elektroautos. Für durchschnittliche Haushaltsstromkunden sind die dynamischen Tarife in der Regel aber nicht empfehlenswert.“ Was vor der Auswahl eines dynamischen Tarifs und einem Vertragsabschluss zu beachten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW im Folgenden zusammengestellt.
 
  • So funktionieren dynamische Stromtarife
    Dynamische Stromtarife haben keinen festen Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde, sondern sind an die Preise des Großhandels gekoppelt. Dort wird zu sich stündlich ändernden Preisen der Strom gehandelt, der am nächsten Tag geliefert wird. Damit kennen Energieversorger einen Tag vor der Lieferung des Stroms die Preise für die nächsten Stunden des Folgetages und geben diese an ihre Vertragskunden weiter. Für Verbraucher:innen ändern sich damit stündlich die Preise und das an jedem Tag. An Tagen mit viel Wind und Sonne können die Preise recht niedrig sein und an Tagen mit wenig Wind und Sonne sehr hoch. Zusätzlich zum Börsenpreis besteht der Arbeitspreis aus feststehenden Umlagen, Steuern, Abgaben und Netzentgelten, sodass auch bei negativen Börsenpreisen meist ein Preis für die genutzte Kilowattstunde zu zahlen ist.
 
  • Voraussetzungen für die Nutzung dynamischer Stromtarife
    Um die Preisveränderungen genau abrechnen zu können, benötigt man ein intelligentes Messsystem, welches unter dem Namen „Smart Meter“ bekannt ist. Dieses übermittelt einmal täglich viertelstündliche Verbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber. Ab 2025 hat jeder Haushalt das Recht, den Einbau eines intelligenten Messsystems zu verlangen. Dieses muss dann innerhalb von vier Monaten vom jeweiligen Betreiber installiert werden. Die jährlichen Kosten für ein entsprechendes Gerät betragen für Haushalte bis 10.000 kWh Stromverbrauch 20 Euro pro Jahr und für Haushalte mit Wärmepumpe und E-Auto-Ladestation 50 Euro pro Jahr. Die einmalige Installationsgebühr beträgt 30 Euro. Zusätzlich ist eine automatische Verbrauchssteuerung entsprechend der tagesaktuellen Börsenpreise sinnvoll, die allerdings eine weitere technische Ausstattung erfordert.
 
  • Preissystem bei dynamischen Stromtarifen verstehen
    Der Preis der Tarife setzt sich in der Regel aus einem festen monatli-chen Grundpreis und einem dynamischen Arbeitspreis zusammen. Die meisten Energieversorger finanzieren sich über eine fixe monatliche Gebühr. Darüber hinaus wird von einigen Anbietern eine Gebühr erho-ben, die auf den flexiblen Arbeitspreis aufgeschlagen wird. Diese Ge-bühren sind ein wichtiges Unterscheidungsmal bei der Auswahl eines Anbieters und sollten von Verbraucher:innen bei der eigenen Recherche besonders geprüft werden. Einige dynamische Stromtarife lassen sich über Stromvergleichsportale finden. Die dortigen Preise sind allerdings wenig aussagekräftig. Diese ändern sich häufig ab dem zweiten Monat und die Gebühr ist nicht ausgewiesen, sondern Teil des Grundpreises. Darum ist es sinnvoll, Vergleichsportale ausschließlich für die Vorauswahl möglicher Anbieter zu nutzen. Wichtiger für Verbrau-cher:innen: Auf die Internetseite der ausgewählten Anbieter gehen, um deren Angebot zu dynamischen Stromtarifen genau zu verstehen.
 
  • Das ist vor Vertragsabschluss zu beachten
    Verbraucher:innen sollten abschätzen, welche Möglichkeiten sie zur Verlagerung ihres täglichen Stromverbrauchs haben. Besonders Haus-halte mit hohen und flexiblen Verbräuchen durch Wärmepumpen, Bat-teriespeicher oder Ladestationen für E-Autos können so von dynami-schen Stromtarifen profitieren. Wichtig dabei ist, auf eine kurze Ver-tragslaufzeit zu achten. Die meisten aktuell angebotenen dynamischen Tarife haben kurze Vertragslaufzeiten mit monatlicher Kündigungsfrist. Stellt sich ein ausgewählter Tarif als nicht ideal heraus, ist ein schneller Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich. Zusätzlich sollte bei der Recherche geprüft werden, wann und wo die Preise für den nächsten Tag abgerufen werden können. In der Regel ist dies über die Internet-seiten des Anbieters oder entsprechende Apps möglich.
 
Weitere Informationen und Links:
 
 
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr