Mitmach-Kompass: Gemeinsam für Nachhaltigkeit im Kreis Euskirchen

Projekt „MehrWertRevier“ der Verbraucherzentrale veröffentlicht  digitalen Wegweiser zu nachhaltigen Initiativen und Vereinen 
Gemeinsam Dinge reparieren, Lebensmittel vor dem Wegwerfen retten, einen Garten anlegen oder sich fürs Fahrradfahren stark machen: Viele Menschen im Kreis Euskirchen sind bereits nachhaltig engagiert und setzen sich für Ressourcen- und Klimaschutz ein. Wer wissen möchte, welche Vereine, Gruppen und Einrichtungen es in der  Umgebung gibt und welches Engagement zu den eigenen Interessen passen könnte, wird im neuen „Mitmach-Kompass“ fündig. Der digitale Wegweiser enthält Kurzbeschreibungen und Kontaktadressen zu zahlreichen Initiativen aus den Bereichen Ernährung, Müllvermeidung, Mobilität, Ressourcenschutz und Biodiversität.  
„Es gibt viele Möglichkeiten, zusammen mit anderen für Nachhaltigkeit aktiv zu werden. Der Mitmach-Kompass lädt dazu ein, ein Engagement zu finden, das einem Spaß macht“, erklärt Ronja Meiser, Botschafterin für nachhaltigen Konsum im Projekt „MehrWertRevier“ der Verbraucherzentrale NRW, das den Online-Wegweiser entwickelt und umgesetzt hat.
Insgesamt sind im Mitmach-Kompass aktuell rund 200 Initiativen, Vereine und Einrichtungen aus dem gesamten Rheinischen Revier aufgeführt – von Reparatur-Cafés über Gemeinschaftsgärten, CleanUp-Gruppen, Offenen Bücherschränken, ADFC- und Nabu-Ortsgruppen bis hin zu den Tafeln oder lokalen Netzwerken wie Transition Town. Filtermöglichkeiten gibt es zum einen nach Regionen und Kreisen, zum anderen nach fünf Themenkategorien (Ernährung, Mobilität, Netzwerke, Ressourcen, Natur). Eine kurze Beschreibung der jeweiligen Aktivitäten, Mitmach-Möglichkeiten sowie Kontaktwege vervollständigen die Einträge. „Die Zusammenstellung macht deutlich, wie vielfältig der Einsatz für Nachhaltigkeit im Kreis Euskirchen bereits ist“, so Ronja Meiser.
Der Mitmach-Kompass ist zu finden unter www.mitmach-kompass.de.
„MehrWertRevier" ist ein Nachhaltigkeitsprojekt der Verbraucherzentrale NRW im Rheinischen Revier. Es unterstützt die Menschen dabei, Ressourcen zu schonen und sich gemeinsam für einen ökologisch nachhaltigen Konsum einzusetzen. Das Projekt wird gefördert mit Mitteln des Bundesumweltministeriums (BMUV) und des Landes NRW. www.mehrwertrevier.nrw
Für weitere Informationen
Ronja Lotta Meiser | Botschafterin für nachhaltigen Konsum
Tel. 0211 913802145

 

Was FTI-Reisende jetzt noch zurückbekommen

 
Tipps für Betroffene nach dem Insolvenzantrag der FTI Touristik GmbH
 
Die Insolvenzeines der größten Reiseanbieter Deutschlands hat direkte Auswirkungen auf zehntausende Reisende. Auch im Kreis Euskirchen machen sich Menschen Sorgen, ob sie ihren gebuchten Urlaub antreten können oder, falls sie schon verreist sind, wie sie nun zurückkommen. Schon seit Dienstag werden Reisen abgesagt oder finden nur noch teilweise statt. Die Insolvenz betrifft alle Leistungen der FTI Touristik, also auch dort gebuchte Mietwagen oder Camper. Die Hotline und die Internetseite des Anbieters waren gestern bereits überlastet. Die Verbraucherzentrale NRW hat für Betroffene aktuelle Informationen auf ihrer Internetseite zusammengestellt und bietet auch persönliche Beratung an. „Die erfreuliche Nachricht: Pauschalreisen sind immerhin gut abgesichert“, sagt Monika Schiffer, Leiterin der Beratungsstelle in Euskirchen. Sie nennt die wichtigsten Punkte für Reisende.
 
  • Wer genau ist betroffen?
    Zur insolventen FTI Touristik gehören die Marken „FTI“, „5vorFlug“, „BigXtra Touristik“, „DriveFTI“und „Cars und Camper“. Auswirkung hat die Ankündigung auf alle direkt bei diesen Marken gebuchten Leistungen. Nicht betroffen sind Leistungen, die von FTI an Drittanbieter wie TUI, Alltours, DERTOUR oder Vtours vermittelt wurden. Reisen von FTI und seinen Marken konnten auch über gängige Reisebüros und Online-Buchungsplattformen wie Check24 oder ab-in-den-Urlaub gebucht werden. Bei Unklarheiten sollten Betroffene in ihre Buchungsunterlagen schauen, dort ist der Reiseveranstalter meist schnell zu finden. Im Zweifelsfall kann man sich direkt an den Reisevermittler wenden.
 
  • Wie sind Pauschalreisen abgesichert?
    Pauschalreisen sind nach der Pleite von Thomas Cook 2019 für große Reiseanbieter verpflichtend über den „Deutsche Reisesicherungsfonds“(DRSF) abzusichern. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei Arten von Reiseleistungen für ein und denselben Urlaub zusammen gebucht werden. Unter diesen Schutz fallen insbesondere Flug- und Hotelpakete. Vermieden werden soll durch den Sicherungsfonds, dass Reisende ohne Hotelzimmer und ohne Rückflug am Urlaubsort festsitzen. FTI gab bekannt, dass bereits angetretene Pauschalreisen in Zusammenarbeit mit dem DRSF wie geplant zu Ende geführt werden können oder, falls das nicht möglich ist, eine Rückreise organisiert wird. Davon betroffene Kund:innen werden laut FTI direkt kontaktiert. Auch bei einer für die Zukunft gebuchten Pauschalreise sind Reisende durch den DRSF abgesichert. FTI wird laut Ankündigung alle zukünftigen Reisen stornieren, die Rückerstattung läuft über den DRSF, der die Kund:innen kontaktiert, sobald er vom Reiseanbieter die erforderlichen Daten erhalten hat. Ob sie unter den Schutz fallen, erkennen Betroffene auch daran, dass der Buchung ein sogenannter „Sicherungsschein“ des DRSF beilag.
 
  • Was gilt bei Einzelbuchungen?
    Wer Übernachtungen, einen Flug oder Leihwagen einzeln bei FTI gebucht hat, fällt nicht unter den Schutz des Deutschen Reisesicherungsfonds. Allerdings versucht das Unternehmen laut eigener Mitteilung, auch hier eine Lösung zu finden, damit bereits angetretene Reisen möglichst wie geplant komplett absolviert werden können. Das Unternehmen will die Betroffenen direkt kontaktieren. Wer eine in der Zukunft liegende Einzelleistung gebucht und bezahlt hat, sollte versuchen, die Zahlung über seinen Zahlungsdienstleister (Kreditkarte, Paypal etc.) zurückzufordern. Forderungen aus Einzelbuchungen können ansonsten nur im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Vermutlich ist in solchen Fällen jedoch wenn überhaupt nur mit einer niedrigen Teilerstattung zu rechnen. Angemeldet werden die Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter des Unternehmens.
 
 
Für weitere Informationen
 
Verbraucherzentrale NRW in Euskirchen
Tel. 02251 506 45 01
 

Weiterführende Infos und Links:
 
 
  • Infos zum Deutschen Reisesicherungsfond unter:
 

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Shampoo statt Tablet im Paket: Warnung vor Falschlieferungen durch Online-Händler

Die Türklingel läutet und endlich ist das Paket da. Doch darin ist nicht etwa das bestellte Tablet, sondern eine Flasche Shampoo, eine Steckerleiste oder ein Set Buntstifte. Solche Szenarien sind keinesfalls erdacht, sondern kommen inzwischen immer häufiger vor, wie betroffene Verbraucher:innen berichten. Derartige Falschlieferungen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch arge Probleme bereiten. Denn Betroffene müssen den Versender erst einmal darüber informieren, dass nicht der Artikel geliefert wurde, den sie bestellt haben. „Das ist erst einmal eine ziemliche Zwickmühle für Verbraucher:innen“, sagt Monika Schiffer, Leiterin der Euskirchener Verbraucherzentrale. „Denn die Ware kann ja nicht einfach kommentarlos zurückgeschickt werden. Im schlimmsten Fall würde dann der Kunde selbst als vermeintlicher Betrüger dastehen.“ Sie gibt Tipps, wie zu verfahren ist, wenn man falsche Ware erhält, und wie man sich absichern kann.
 
- Schon beim Empfang aufmerksam sein
Die Pakete werden inzwischen oft mit zahlreichen Informationen zum Versandstatus (Tracking-Informationen) begleitet. Daher wissen Kund:innen in der Regel, wann welche bestellte Ware bei ihnen eintrifft. Wenn man das Paket persönlich annehmen kann, sollte man unbedingt darauf achten, dass dies unbeschädigt und ordentlich verklebt ist. Na-türlich können auch verschlossene Pakete falsche Ware enthalten. Da-her sollte man ebenfalls auf das zu erwartende Gewicht und die Größe des Paketes achten. Stimmt etwas nicht, sollte dies noch im Beisein des Lieferdienstes angesprochen und geklärt werden. Eventuell kann das Paket noch im Beisein des Paketboten geöffnet werden.
 
- Dokumentieren und Beweise sichern
Lästig, aber hilfreich: Besteht der Verdacht auf Falschlieferung, sollte das Öffnen des Paketes am besten per Video dokumentiert werden oder in Anwesenheit von Zeug:innen stattfinden. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Paketschein als Beweis aufzubewahren, da auf diesem das Gewicht des Paketes vermerkt ist.
 
- Sich zur Wehr setzen
Wichtig bei einer Falschlieferung ist, diese nicht einfach wieder an den Online-Shop zurückzuschicken. So kann es nämlich passieren, dass die Retourenabteilung annimmt, dass der Kunde beziehungsweise die Kundin die Ware vor dem Zurücksenden ausgetauscht hat. Daher sollten Betroffene sich sofort beim Kundenservice melden und explizit auf die Falschlieferung hinweisen. Dort können die Mitarbeiter:innen dann eine Notiz für die Retoure vermerken. Stellt sich der Onlinehändler trotzdem quer, sollten sich Verbraucher:innen rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Chancen stehen hier für Betroffene gut, da der Händler hier in der Pflicht istRechtsberatung bietet die Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Euskrichen an. Termine können unter 02251 506 45 01 vereinbart werdenn.
 
 
Weiterführende Infos und Links:
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
Öffnungszeiten:

Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

 

„Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2023/24“

Neuer Ratgeber lotst zu Sparpotenzial
Mehr als ein Viertel aller Rentnerinnen und Rentner muss eine Steuererklärung abgeben. Und es werden immer mehr – dafür sorgen insbesondere steigende Renten und das Alterseinkünftegesetz. Nicht zu vergessen sind weitere Einkünfte neben der Rente, zum Beispiel wenn Einnahmen aus Vermietungen erzielt werden. Aber es gibt auch gute Nachrichten: Wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, müssen gar keine Steuern gezahlt werden. Und wer die vielen Möglichkeiten kennt, um die Steuerlast zu senken, kann den steuerpflichtigen Teil seiner Rente deutlich reduzieren. Allen voran bietet das neue Wachstumschancengesetz denjenigen, die im Jahr 2023 in Rente gegangen sind, hierzu weitere Chancen. Der jetzt erschienene Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2023/24“ der Verbraucherzentrale lotst verständlich durch Antragsformulare und zeigt Sparpotenziale.
Zum Einstieg wird erläutert, welche Einkunftsarten es gibt und wie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen ist. Anhand vieler Beispiele werden praktische Tipps gegeben, um Grundfreibetrag, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend zu machen. Denn Steuerpflicht heißt nicht immer automatisch „Portemonnaie auf“. Wo Eintragungen vorzunehmen sind wird ebenso erklärt wie die Vorgaben, um die Ausgaben nachzuweisen. Ein eigenes Kapitel gibt Hinweise, was private Vermieter bei der Steuererklärung beachten müssen und welche Belege hierfür wichtig sind. Wann der Fiskus die Hand aufhält, wenn mit Geld Geld verdient wird, ist ebenso zu erfahren wie beispielsweise mit der Ehrenamtspauschale die steuerfreien Einnahmen optimiert werden können.
Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2023/2024“ hat
208 Seiten und kostet 16,- Euro, als E-Book 12,99 Euro. Er ist in der Beratungsstelle in der Wilhelmstraße 37 in Euskirchen erhätlich.
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen

Unerwarteter Anruf von der Verbraucherzentrale? Vorsicht, Falle!

Die Verbraucherzentrale Euskirchen warnt vor aktueller Betrugsmasche: 
 
- Die Verbraucherzentrale ruft niemals unaufgefordert an und sucht Menschen auch nicht eigenmächtig zu Hause auf.
- Betroffene sollten sich nicht in ein Gespräch verwickeln lassen und keine sensiblen Daten preisgeben.
 
Die Beratungsstelle Euskirchen erreichen zurzeit vermehrt Hinweise auf betrügerische Anrufe im Namen der Verbraucherzentrale NRW. Die Kriminellenversuchen, an persönliche Daten oder Kontonummern zu gelangen. Im Telefon angezeigt wird beispielsweise eine Düsseldorfer Rufnummer (Vorwahl 0211, Ziffern 955 88 und unterschiedliche Endungen) oder auch Rufnummern aus den Niederlanden. „Diese Anrufe kommen nicht von uns“, warnt Monika Schiffer, Leiterin der Beratungsstelle und stellt klar: „Verbraucherzentralen treten niemals von sich aus und unaufgefordert in telefonischen oder sonstigen Kontakt. Unsere Beratung findet ausschließlich auf Nachfrage Ratsuchender statt.“
 
Immer wieder wollen sich Personen in betrügerischer Absicht den guten Ruf der Verbraucherzentrale zu Nutze machen. Um Vertrauen zu erwecken und die Menschen in der Leitung zu halten, stellen sich die Kriminellen am Telefon als „Verbraucherzentrale“ oder „Verbraucherberatung“ vor. Die Maschen, um bei den telefonisch Überrumpelten sensible Daten wie Kontoverbindungen in Erfahrung zu bringen, sind vielfältig. „Aktuell wird beispielsweise behauptet, dass Adresse und Bankkontonummer (IBAN) überprüft werden müssten, um angebliche kostenpflichtige Dateneinträge zu löschen. In anderen Fällen ging es um die Kündigung von Lotto- oder Gewinnspielverträgen, die die Angerufenen sonst teuer zu stehen kämen“, erklärt Monika Schiffer.
 
Die Verbraucherzentrale NRW warnt eindringlich vor den Anrufen und rät Betroffenen, sich möglichst nicht in ein Gespräch verwickeln zu lassen, kein Geld zu bezahlen und keinesfalls persönliche Daten preiszugeben: „Behaupten Fremde am Telefon oder an der Haustür, von der Verbraucherzentrale zu sein, ist Skepsis geboten. Wir unterbreiten niemals unaufgefordert telefonische oder sonstige Angebote und holen auch keine Wert-gegenstände oder Bargeld ab. Im Zweifel sollten sich die so Kontaktierten bei uns melden“, sagt die Beratungsstellenleiterin.
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Do. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr