Ratgeber: Richtig vererben und verschenken

Nachlassplanung gezielt angehen
 
Während die Erbschaftssteuer momentan wieder stark diskutiert wird, werden in Deutschland weiterhin große Vermögenswerte von einer Generation an die nächste weitergegeben: Mehr als die Hälfte der Erb:innen gelangt inzwischen in den Besitz von – meist selbst genutzten – Immobilien. Ist der Nachlass bei einer klassischen Erbmasse mit Bargeld oder Schmuck noch relativ leicht zu verteilen, ohne dass der Fiskus beteiligt ist, ist bei größeren Vermögenswerten, etwa Immobilien, bisweilen Erbschaftssteuer zu zahlen. Um dies – und eventuellen Streit unter Erbengemeinschaften – zu vermeiden, sind frühzeitige Regelungen unausweichlich. Der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ der Verbraucherzentrale erklärt die Grundzüge des Erbrechts und zeigt verständlich, wie der Nachlass durch Testament, Schenkung, Vermächtnis und Erbvertrag entsprechend den eigenen Vorstellungen weitergegeben werden kann.
 
Für welche Vermögensgegenstände sind die Weichen für die Übertragung zu stellen? Welche steuerlichen Belastungen kommen auf die Nachkommen gegebenenfalls zu? Ist es sinnvoll, Besitz schon zu Lebzeiten zu übertragen? Denn für das Finanzamt ist der Verwandtschaftsgrad entscheidend, wenn es Erbschaftsteuer und Steuerfreibeträge bemisst. Auch was in Patchwork-Familien beim Vererben und Verschenken zu beachten ist, wird aufgezeigt. Der Ratgeber lotst anhand von Fallbeispielen durch die verschiedenen Familienkonstellationen. Mustertexte bieten das notwendige Handwerkszeug, um die Nachlassregelung nach den eigenen Vorstellungen zu verfügen. Auch was zu tun ist, wenn der Erblasser nur Schulden hinterlässt, wird in einem eigenen Kapitel beleuchtet.
 
Der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ hat 208 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
 
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Handbuch Pflege

Passende Hilfe gezielt organisieren
 
Laut aktueller Pflegestatistik werden 86 Prozent der insgesamt 5,69 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland von Familienangehörigen versorgt. Die Leistungen der Pflegekasse bieten hier finanzielle Unterstützung. Bei der Entscheidung, ob und wie häusliche Pflege möglich ist, spielen aber auch organisatorische und persönliche Aspekte eine große Rolle. Nicht zuletzt die Frage, ob nahestehende Personen bereit und in der Lage sind, den pflegebedürftigen Menschen zu versorgen.
 
Mit welchen Fragen sich Angehörige im Fall des Falles auseinandersetzen sollten, zeigt die Checkliste im „Handbuch Pflege“ der Verbraucherzentrale. Ist die Entscheidung gefallen, helfen weitere Checklisten beispielsweise bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes. Da mögliche Leistungen der Pflegekasse von der Einstufung in den Pflegegrad abhängen, werden die Kriterien des Medizinischen Dienstes anschaulich erläutert, gespickt mit vielen praktischen Tipps für eine gelungene Begutachtung. Daneben gibt es auch gebündeltes Wissen für den Fall, dass ausländische Betreuungskräfte engagiert werden oder ein Umzug ins Pflegeheim unumgänglich ist. Zahlreiche Anträge und Musterschreiben helfen zudem dabei, die Hürden der Bürokratie rund um Pflegeleistungen leichter zu nehmen.
 
Das „Handbuch Pflege: Hilfe organisieren: Anträge, Checklisten, Verträge“ hat 198 Seiten und kostet 18,- Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 913801-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Ratgeber „Rente in Sicht“

Rechtzeitiger Kassensturz beugt Finanzlücken vor
 
Die gesetzliche Rente allein wird künftig nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Diese Prognose des Bundeskanzlers sorgte aktuell für Schlagzeilen. Für all jene, deren Abschied aus dem Berufsleben in Sicht ist, kann die Diskussion um die Rente Anstoß sein, die eigenen finanziellen Aussichten in der neuen Lebensphase auf den Prüfstand zu stellen. Denn auch für angehende Rentnerinnen und Rentner gilt: Wer weiß, was bei der Rente zu erwarten ist und netto im Portemonnaie bleibt, kann die eigene Finanzplanung rechtzeitig solide angehen. Der Ratgeber „Rente in Sicht“ der Verbraucherzentrale räumt mit häufig falschen Annahmen rund um Steuern und Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherung auf. Außerdem stellt er die verschiedenen Rentenarten und den Weg zur Antragstellung verständlich vor.
 
Auch bei der Rente gilt: Brutto ist nicht gleich netto. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung werden direkt vom Rentenversicherungsträger einbehalten. Gegebenenfalls sind Steuern zu zahlen. Und wie sich die Rentenhöhe entwickelt und wie stark die Inflation an der Kaufkraft zehrt, weiß niemand zu prognostizieren. Umso wichtiger, rechtzeitig Kassensturz zu machen, um Einkünfte und Ausgaben ins Gleichgewicht zu bringen. Das Buch begleitet hierbei Schritt für Schritt und stellt anschaulich vor, welche Anlageformen auch im Ruhestand sinnvoll sind. Beleuchtet wird, wie staatlich geförderte und private Vorsorge aufs Einkommen im Alter einzahlt oder ob die eigene Immobilie gute Rendite oder eher hohe Belastung bringt. Auch ist zu erfahren, welche Versicherungen im Ruhestand noch wichtig sind. Der Ratgeber „Rente in Sicht“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Er ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
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Ratgeber Immobilienkauf

Lotse beim Planen, Finanzieren und Entscheiden
 
Rund 14 Jahre müssen junge Menschen heute sparen, um das notwendige Eigenkapitel für den Kauf einer Immobilie aufzubringen. Beim Hauskauf ist nach einer aktuellen Studie mehr als das Fünffache eines Jahreseinkommens nötig. Der im Vergleich zur Kaufphase der Babyboomer in den 1980er-Jahren stark gestiegene Eigenkapitalbedarf ist vor allem auf den Immobilienpreisboom und höhere Grunderwerbsteuern zurückzuführen. War der Erwerb einer Immobilie für die meisten schon immer eine große finanzielle Herausforderung, sind die Hürden nun noch einmal höher. Um sich nicht zu verkalkulieren und das Vorhaben zu blauäugig anzugehen, bietet der „Ratgeber Immobilienkauf“ der Verbraucherzentrale fundierte Entscheidungshilfe. Von den Alternativen des Ansparens über Strategien für ein sicheres Finanzierungskonzept bis zu den Kriterien für die Auswahl der Immobilie liefert er die passenden Bausteine.
 
Kann ich mir eine eigene Immobilie überhaupt leisten? Mit welchen Kosten ist bei welchem Objekt zu rechnen? Der Ratgeber hilft, ein tragfähiges Fundament für die Finanzierung zu legen. Ob in Eigenregie gebaut oder ein Bauträger beauftragt werden soll – für beide Varianten werden die relevanten Kriterien für eine solide Planung und termingerechte Umsetzung an die Hand gegeben. Wer eine gebrauchte Immobilie favorisiert, kann das künftige Zuhause zwar in Augenschein nehmen, aber auch leicht Mängel übersehen. Anschaulich wird beschrieben, wo Pfusch am Bau lauern oder sich größerer Sanierungsbedarf ergeben kann. Wissenswertes vom Grundbuch-Check bis zum Notarvertrag rundet das Buch ab. Der „Ratgeber Immobilienkauf. Planen, finanzieren, entscheiden” hat 208 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Das Buch ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
 
 
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Beratung der VBZ im Juni 2026

Bei der Verbraucherzentrale Euskirchen finden im Juni folgende Beratungen zu den Themen:
- Energiesparberatung 11.06, 18.06. und 25.06.2026 von 13.45-17.00 Uhr
- Mietrechtsberatung am 15.06.26 von 10.00-13.00 Uhr
- Rechtsberatung zu verschiedenen Themen , Mo - Fr, außer Mittwoch, statt.  Voranmeldung ist erforderlich.
Weiteres unter Termine.
 
Beratungsstelle Euskirchen, Wilhelmstraße 37      Servicenummer: 0211 54 22 22 1

Beratung der VBZ im Mai 2026

Bei der Verbraucherzentrale Euskirchen finden im Mai folgende Beratungen zu den Themen:
- Energiesparberatung 07.05., 21.05., und 28.05.26 von 13.45-17.00 Uhr
- Mietrechtsberatung am 18.05.26 von 10.00-13.00 Uhr
- Rechtsberatung zu verschiedenen Themen , Mo - Fr, außer Mittwoch, statt.  Voranmeldung ist erforderlich. Weiteres unter Termine.
 
Beratungsstelle Euskirchen, Wilhelmstraße 37      Servicenummer: 0211 54 22 22 1

Ratgeber Photovoltaik

Wenn die Einspeisevergütung kippt: Entscheidung für Strom von der Sonne jetzt?
 
Ob die Förderung für neue Photovoltaik-Anlagen auf dem Eigenheim im Jahr 2027 ganz abgeschafft oder reduziert wird, steht zwar noch in den Sternen. Doch aktuell kursierende Vorschläge rund um die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes deuten darauf hin, dass auf jeden Fall Änderungen ins Haus stehen werden. Klar ist: Stichtag bei der Förderung ist immer der Tag der Inbetriebnahme, also ab dem eine fertige Anlage Strom liefert. Für Sonnenkraftwerke, die noch in diesem Jahr installiert und angeschlossen werden, bleibt es bei der bisherigen Einspeisevergütung über rund 20 Jahre. Wer also in puncto Förderung sichergehen möchte, sollte sein Photovoltaik-Projekt noch 2026 umsetzen. Der „Ratgeber Photovoltaik“ der Verbraucherzentrale gibt praktische Entscheidungshilfe und liefert alles Wissenswerte zu Technik, Baurecht und Wirtschaftlichkeitsprognose mit.
 
Wie funktionieren Solarzellen und Module? Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten? Welche Arten von Batteriespeichern gibt es? Verständlich wird die Technik der Sonnen-Kraftwerke auf dem Dach erklärt. Sie lohnen sich vor allem durch den Eigenverbrauch des Solarstroms oder gespeichert aus der Batterie. Der Ratgeber unterstützt beim Check, ob die Anlage auch zur Warmwasserbereitung, für die Wärmepumpe oder fürs E-Auto genutzt werden kann. Ergänzende Online-Tools erleichtern das Kalkulieren mit den Gegebenheiten vor Ort und dem eigenen Energiebedarf. Viele Checklisten und ein Überblick zu Fördermöglichkeiten unterstützen bei der Entscheidung für die individuell passende Anlage. Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Das Buch ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
 
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Ratgeber Wärmepumpe

Klimafreundliche Heizungstechnik weiter mit hoher Förderung
 
Unter dem Schlagwort „Heizungsgesetz“ wurde kontrovers diskutiert, wie weitreichend das Gebäude-Energiegesetz eine Entscheidung für oder gegen eine Heiztechnik im eigenen Keller vorgeben soll. Mit dem Gebäude- Modernisierungsgesetz hat die Bundesregierung nun zwar unter gewissen Voraussetzungen die Weichen für einen Verbleib von Öl- und Gasheizungen gestellt. Was aber auch bleibt: Wer einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau nicht auf fossile Energieträger setzen will, kann weiterhin mit staatlicher Förderung klimafreundlicher Anlagen wie Wärmepumpen rechnen. Der „Ratgeber Wärmepumpe“ der Verbraucherzentrale erklärt verständlich, welche Techniken sich für die eigene Immobilie eignen.
 
Zunächst ist Bestandsaufnahme angesagt, um die Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen zu checken. Der Ratgeber gibt einen Überblick, was bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen ist – etwa Betriebs- und Stromkosten, aber auch die Art der Warmwasserversorgung. Das Prinzip der Wärmepumpe wird anschaulich erklärt. Zudem bietet das Buch Unterstützung, um weitere Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie damit zu verbinden. Alles Wissenswerte zu Genehmigungs- und Anmeldefristen wird erläutert. Ein eigenes Kapitel stellt Praxisbeispiele für die Installation von Wärmepumpen im Neubau und in Bestandsgebäuden vor. Darüber hinaus sind die aktuellen staatlichen Fördermöglichkeiten zusammengestellt. Der „Ratgeber Wärmepumpe. Klimaschonend, effizient, unabhängig“ hat 216 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Das Buch ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
 
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Monika Schiffer | Leitung
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So schützt man sich gegen Betrugsmaschen im Internet

Beratungsstelle Euskirchen der Verbraucherzentrale NRW listet zum Weltverbrauchertag die häufigsten Fallen auf
 
Es kann im E-Mail-Postfach passieren, bei der Abwicklung eines Privatverkaufs auf einer Onlineplattform oder in einer Chatgruppe: Das Risiko, Opfer einer Betrugsmasche im Internet zu werden, ist groß. Fast täglich melden sich Menschen in der Beratungsstelle Euskirchen, die Geld verloren oder unbeabsichtigt Daten weitergegeben haben. Der Schaden ist immens, denn verloren ist nicht nur Geld, sondern auch Vertrauen. Online-Betrüger:innen setzen auf wiederkehrende Muster der Beeinflussung wie emotionale Überrumpelung, gut gemachte Fälschungen und psychologische Beeinflussung. „Alleine bei den E-Mails wurden uns im Jahr 2025 mehr als 382.000 Verdachtsfälle über das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW gemeldet“, sagt Monika Schiffer, Leiter/in der Beratungsstelle Euskirchen„Um Verbraucher:innen vor Finanzbetrug zu schützen, klären wir im Rahmen unserer Aktion zum Weltverbrauchertag auf, , sensibilisieren und geben konkrete Hilfestellung.“ Schiffer gibt Tipps, wie man Betrugsversuche erkennt, persönliche Daten schützt und im Ernstfall richtig reagiert. Zudem klärt die Verbraucherzentrale NRW in einem kostenlosen Online-Vortrag über aktuelle Betrugsmaschen und Schutzmaßnahmen auf.
Phishing: Warnsignale erkennen
Besonders verbreitet ist das sogenannte Phishing: Dabei werden beispielsweise massenhaft E-Mails mit gefährlichen Links oder Anhängen verschickt, im Namen bekannter Institutionen wie großer Banken, Onlinehändler oder Telekommunikationsanbieter. Die Betrüger:innen nutzen aber auch andere Mittel wie SMS, Briefe oder gefälschte QR-Codes. Meist wird Handlungsdruck suggeriert, man soll Kontaktdaten bestätigen, Links anklicken oder Dateien öffnen. Ziel sind stets die persönlichen Daten und Zugangsinformationen zu Konten. Um zu prüfen, ob tatsächlich jemand rechtmäßig Informationen oder Geld anfordert, sollte man den Absender jenseits der Mail über die offizielle Webseite oder Telefonnummer kontaktieren.
Chatgruppen: Ganz persönliche Gewinnversprechen
Aktuell machen längerfristig angelegte Täuschungsstrategien in Chatgruppen Schlagzeilen. Vermeintliche Finanzberater:innen kontaktieren Betroffene telefonisch, über soziale Netzwerke oder Werbeanzeigen. Sie werben für angeblich sehr lukrative Investitionen – oft in Kryptowährungen oder innovative Technologien – und bauen über Wochen oder Monate Vertrauen auf. Opfer sehen auf einer nur zu dem betrügerischen Zweck eingerichteten Plattform zunächst scheinbare Gewinne. Doch sobald sie größere Summen investieren oder eine Auszahlung verlangen, bricht der Kontakt ab und das Geld ist verschwunden.
Private Onlinekäufe: Risiken bei direktem Kontakt
Betrugsfallen lauern auch bei privaten Onlinekäufen : Weil die hinterlegte Option „Sicher bezahlen“ einen Aufpreis beinhaltet, wählen viele Interessenten Zahlungswege ohne Aufpreis oder Verkaufsabwicklungen in einem privaten Mail- oder Chataustausch. Das geht zu Lasten der Sicherheit, denn man gibt in der Regel private Bankdaten preis. Deshalb sollte man auf solche Aufforderungen nicht eingehen. Ein weiteres Risiko besteht, wenn Betrüger:innen Bildschirmfotos mit QR-Codes schicken. Diese Codes können manipuliert sein und das Geld auf unbekannte Konten umleiten.
Richtig reagieren im Schadensfall
Was tun, wenn Unbekannte Zugang zum Konto hatten? Betroffene sollten ihr Konto beziehungsweise die Karte sofort sperren lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Bei nicht autorisierten Überweisungen muss die Empfängerbank informiert und die Erstattung schriftlich bei der eigenen Bank eingefordert werden. Banken sind grundsätzlich verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungen zu erstatten. Häufig ist aber strittig, ob die Kund:innen sich gegebenenfalls grob fahrlässig verhalten haben. Wenn die Bank die Erstattung verweigert, sollte man eine Schlichtungsstelle einschalten oder rechtliche Schritte über die Verbraucherzentrale NRW bzw. mit einem Anwalt prüfen.
Weiterführende Infos:
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Servicenummer 0211 54 22 22 11


www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 13:00-17:00 Uhr
Do. 13:00-17:00 Uhr

Ratgeber „Das Pflegegutachten“

Kompetenter Begleiter bei Antrag und Verfahren
 
„Eine gute Vorbereitung ist das A und O“ – diese Redewendung trifft ganz besonders zu, wenn die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ins Haus steht. Ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes verschafft sich hierbei einen Eindruck, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann und welche Hilfe benötigt wird. Von dieser Beurteilung hängt dann ab, ob der Antragstellende in eine der fünf Pflegegrade eingestuft wird und entsprechende Leistungen erhält. Wer den Ablauf der Begutachtung kennt und weiß, mit welchen Fragen zu rechnen ist, kann dem Termin also gut vorbereitet entgegensehen. Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale lotst dafür durch alle wichtigen Fragen von Antrag bis Verfahren.
 
Anhand einer umfangreichen Checkliste können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon im Vorfeld über alle Bereiche informieren, die beim Begutachtungstermin abgeklopft werden. Erläutert wird zudem, welche Kriterien bei der Beurteilung des Grads der Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen. Es werden hilfreiche Verhaltenstipps rund um den Besuch des Medizinischen Dienstes gegeben. Verständlich wird erläutert, welche Pflegeleistung im Einzelfall eine sinnvolle Hilfe bietet. Nicht zuletzt begleitet der Ratgeber Schritt für Schritt vom Antrag übers Verfahren bis hin zu einem möglichen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse. Ein Antrags-ABC bietet hierbei praktische Unterstützung. Ein eigenes Kapitel beschreibt die Besonderheiten bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit von Kindern. Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ hat 156 Seiten und kostet 16,- Euro, als E-Book 12,99 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T 0211 91380-1555. Das Buch ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
 
Für weitere Informationen
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