Ratgeber "Haushalt im Griff"

Ratgeber „Haushalt im Griff“:
Kleine Routinen für glänzende Ergebnisse

Konkrete Ziele in einem festgelegten Zeitraum anzugehen – was nach Zielvereinbarung im Berufsleben klingt, kann auch im „Unternehmen Haushalt“ zur Erfolgsstrategie werden. Wer etwa für den lästigen Hausputz einen Wochenplan anlegt und systematisch die Räume abarbeitet, kann schon in kurzer Zeit glänzende Ergebnisse vorweisen. Überhaupt: Auch ungeliebte Arbeiten – Spiegel putzen, Spülmaschine ausräumen oder Schränke entrümpeln – sollten mit kleinen Routinen in den Alltag eingebaut werden, damit sie nicht in die Schublade „Lästiges wird aufgeschoben“ wandern. Der Ratgeber „Haushalt im Griff“ der Verbraucherzentrale zeigt, dass Haushalt eigentlich ganz einfach ist. Wer weiß wie, kann obendrein noch Geld sparen.

Effektive Haushaltsorganisation fängt schon bei der Einkaufsplanung und Vorratshaltung an. Obst und Gemüse zum Beispiel nach Saison zu kaufen, bringt es jedoch nicht allein, wenn die Produkte dann falsch gelagert und schnell matschig werden. Von der Einkaufsliste bis hin zum Entlarven von Mogelpackungen navigiert das Buch durchs kostensparende Haushaltsmanagement. Außerdem: Wer die richtige Technik kennt und das passende Werkzeug benutzt, kann sich teure Giftkeulen beim Schrubben schenken. Kurze Anleitungen für Zitronensäure, die sich gut als Entkalker eignet, Soda zum Reinigen von Kunststoffoberflächen oder Natron gegen Verklebungen auf dem Grillrost bieten saubere Empfehlungen für den umweltverträglichen Hausputz. Auch das Waschen der Wäsche mit System hilft, Wasser, Energie und Waschmittel zu sparen. Nicht zuletzt gibt es Hilfen für Nicht-Alltägliches, etwa wenn die Wohnung für den Urlaub präpariert oder in einer halben Stunde vorzeigbar gemacht werden muss.

Der Ratgeber „Haushalt im Griff“ hat 200 Seiten, kostet 18,- Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder als E-Book für 14,99 Euro. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Alle Informationen zu unseren Ratgebern können Sie jederzeit unter folgendem Link finden:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/buecher-und-ebooks

Das Mieter-Handbuch: Wegweiser von Abrechnungen bis Wohnungssuche

Das Mieter-Handbuch:
Wegweiser von Abrechnungen bis Wohnungssuche

Die Mieten in Deutschland sind im Jahr 2024 flächendeckend gestiegen. In den zehn größten Städten wurden rund 7 Prozent mehr verlangt als im Vorjahr. Wer angesichts von Mieterhöhungen jedoch einen Umzug erwägt, sollte diese Zahlen kennen: Der Durchschnittspreis für neu inserierte Wohnungen liegt nach einer Analyse immer deutlich über dem für Bestandsmieter – zum Teil wurden zwei Euro mehr pro Quadratmeter aufgerufen. Wer umzieht oder neu sucht, zahlt also fast automatisch drauf. Angesichts dieser Aussicht müssen jedoch nicht alle Mietpreissteigerungen für die bisherige Wohnung einfach hingenommen werden. Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben – erläutert, wann Vermieter erhöhen dürfen und wie viel. Er hilft zudem, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen zu entschlüsseln und auf Mieterrechte zu pochen.

Wie lange im Voraus muss der Vermieter mitteilen, dass die Miete erhöht werden soll? Kann erhöhen wie er will? Welche Grenzen gelten, wenn energetisch saniert werden soll? Müssen etwa Maßnahmen zur Wärmedämmung, die mit viel Dreck und Lärm verbunden sind, geduldet werden? All diese mietrechtlich relevanten Fragen werden verständlich beantwortet und mit wichtigen Entscheidungen von Gerichten beispielhaft erläutert. Der Ratgeber begleitet vom Abschluss des Mietvertrags über das laufende Wohnverhältnis bis hin zum Auszug. Auch wird gezeigt, wie und wann Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen oder einer Kündigung widersprochen werden kann. Checklisten zum Ausfüllen liefern dabei die notwendige Unterstützung – auch als Onlineversion.

Der Ratgeber „Das Mieter-Handbuch“ hat 240 Seiten und kostet 18,- Euro und ist erhältlich in der Verbraucherzentrale in Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Risiko Cyberkriminalität: Erste Hilfe bei Datenklau und Geldverlust

Die Verbraucherzentrale Euskirchen gibt Tipps zur Rettung von Daten und Geld und erklärt häufige Betrugsmaschen

Der Angriff passiert jeden Tag millionenfach im E-Mail-Postfach.

Unbekannte verschicken Nachrichten mit dem Ziel, ins Online-Banking einzubrechen. Die Zahl dieser Straftaten steigt seit vielen Jahren kontinuierlich an. Der Schaden ist immens, die Betrugsmaschen werden stetig aktualisiert und verfeinert. Die Verbraucherzentrale NRW führt seit 2010 mit dem Phishing-Radar eine eigene Statistik darüber. „Alleine im Jahr 2024 haben uns Menschen mehr als 400.000 E-Mails gemeldet“, sagt Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. „In diesem Jahr sind bis Ende April bereits bereits mehr als 140.000 E-Mails eingegangen. Die Erkenntnisse des Bundeskriminalamts spiegeln sich also bei
unseren aktuellen Zahlen wieder.“ Schiffer gibt Tipps, wie man die neuesten Phishing-Trends erkennt, und was man tun sollte, falls man betroffen ist. Wichtig ist vor allem, schnell, aber planvoll zu reagieren.

  • Woran erkennt man Phishing-Nachrichten?
    Betrügerische Nachrichten, ob per E-Mail, SMS oder Brief, sind teils in fremder Sprache oder fehlerhafter Übersetzung verfasst. Vielfach fehlt auch die direkte Anrede, dann heißt es zum Beispiel „Sehr geehrter Kunde“ oder „sehr geehrte Nutzerin“. Mittlerweile gibt es aber leider viele gut gemachte betrügerische Nachrichten mit persönlicher Anrede und in fehlerfreiem Deutsch. Oft ist ein Link enthalten, der zu einer Internetseite führt, die der eines echten Anbieters täuschend ähnlich sieht. Man wird – meist verbunden mit einer kurzen Frist – verbal unter Druck gesetzt, den Link anzuklicken und sensible persönliche Daten einzugeben. Bei Nichtbeachtung wird mit schwerwiegenden Konsequenzen gedroht, wie der Sperrung der Kreditkarte oder des Zugangs zum Online-Banking.
  • Wie schützt man sich allgemein?
    Man sollte sparsam mit den persönlichen Daten umgehen und die eigenen Sicherheitssysteme wie Virenschutzprogramm, Betriebssystem und Internetbrowser stets auf dem neuesten Stand halten. Wichtig: Gegenüber unerwarteten Nachrichten ein gesundes Misstrauen zeigen, Anhänge nicht öffnen, nicht auf angebotene Links klicken und auch nicht auf die E-Mail antworten. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Nachricht echt ist, sollte am besten direkt beim genannten Anbieter nachfragen. Man kann sich auch wie gewohnt in seinem Online-Banking einloggen, um zu prüfen, ob die gleiche Nachricht im eigenen Account auch vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Betrugsversuch vor.
  • Worauf sollte man beim modernen Banking achten?
    Die Wahl eines sicheren Verfahrens für das Online-Banking ist wichtig, weil es immer wieder Angriffen von Kriminellen ausgesetzt ist. Diese suchen Sicherheitslücken in der Technik und setzen auf Fehler im menschlichen Verhalten. Wichtig: Persönliche Daten wie PIN oder TAN sollte man immer nur nach einer ordentlichen Prüfung eingeben, sonst übergibt man schlimmstenfalls den Täter:innen ungewollt die Verfügungsgewalt über sein Konto und ermöglicht ihnen, eine digitale Karte auf einem fremden Gerät zu hinterlegen. Geldinstitute erfragen Zugangsdaten wie PIN oder TAN niemals telefonisch oder per E-Mail. Damit ein unautorisierter Zugriff nicht erst nach Wochen auffällt, sollte man regelmäßig im Online-Banking den Kontostand kontrollieren. Der schlimmste Fall wäre ein leergeräumtes Konto oder Betroffene, die ihren Bankzugang nicht mehr aufrufen können.
  • Was tun, wenn der Zugang zum Konto nicht funktioniert?
    Wenn der Zugang zum Konto nicht funktioniert, sollte man einmal erneut in Ruhe das Passwort eingeben. Erscheint erneut eine Fehlermeldung, spricht viel dafür, dass das Konto gehackt wurde. Es ist ratsam, dann zu testen, ob das Einloggen über ein anderes Gerät möglich ist. In solchen Fällen könnte das erste Gerät mit Schadsoftware infiziert sein. Auf diesem Gerät sollte dringend ein Virenscan durchgeführt werden und es vorerst nicht mehr für Online-Banking genutzt werden. Ferner sollte man überlegen, sicherheitshalber die Zugangsdaten und das Passwort zu ändern und, falls nötig, neue Anmeldedaten direkt bei Anbieter anzufordern. Dies sollte man mit einem Gerät tun, bei dem man kontrolliert hat, dass es frei von Schadprogrammen ist.
  • Was tun, wenn Dritte Zugang zum Konto hatten?
    Betroffene sollten ihr Konto beziehungsweise die Karte sofort sperren lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Bei nicht autorisierten Überweisungen muss die Empfängerbank informiert und die Erstattung schriftlich bei der eigenen Bank eingefordert werden. Banken müssen nicht autorisierte Zahlungen erstatten, sofern sie keine grobe Fahrlässigkeit der Kund:innen nachweisen können. Wenn die Bank die Erstattung verweigert, sollte man eine Schlichtungsstelle einschalten oder rechtliche Schritte mit einem Anwalt prüfen.
  • Welche Fallen gibt es beim Online-Shopping?
    Persönliche Daten können nicht nur beim Online-Banking abgegriffen werden, sondern auch im Namen anderer Anbieter. Dies betrifft beispielsweise Zahlungsdienstleister wie PayPal oder auch Onlinehändler wie Amazon oder Anzeigenportale. Aber auch Telekommunikationsfirmen, Streaming- oder Paketdienste werden von Cyberkriminellen immer wieder für neue Betrugsmaschen genutzt. Gerade die Tatsache, dass bei diesen nicht überall die Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend ist, macht diese Option für Betrüger attraktiv. Die sensiblen persönlichen Daten können sie für zielgerichtete Folgeattacken nutzen, um an weitere Daten zu kommen und letztlich den Account zu übernehmen oder im Rahmen einer Transaktion das Konto zu leeren.

Weiterführende Infos und Links:

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Monika Schiffer
Leiterin der Beratungsstelle

Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen

 


Öffnungszeiten:
Mo. 09:00-13:00 Uhr
Di. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Do. 10:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Fr. 09:00-13:00 Uhr

Vorstand: Wolfgang Schuldzinski
Amtsgericht Düsseldorf: VR 4130
USt-IdNr.: DE 119496546

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz

 

Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar

Wie man Stoff für Zoff vermeidet.

Wird eine Bambushecke zum Baum, wenn sie sieben Meter hoch wächst und dann übers Nachbargrundstück ragt? Über diese Frage hatte im März 2025 der Bundesgerichtshof zu entscheiden und urteilte mit einem klaren „Nein“. Die Höhe könne nicht über die botanische Kategorie „Baum“ oder „Hecke“ entscheiden. Dass sich ein Baum durch den vom Nachbarn geforderten Rückschnitt wieder in eine Hecke verwandeln solle, sei nicht nachzuvollziehen. Zwar landen Nachbarschaftsstreitereien nicht immer vor Gericht, bieten aber stets Stoff für Zoff. Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ der Verbraucherzentrale zeigt Wege, um Auseinandersetzungen zu vermeiden und zu schlichten. Verständlich lotst er durch das öffentliche und private Nachbarrecht und greift Probleme von A wie Antennenaufbau bis Z wie Zufahrtsregelungen auf.
Beim Nachbarrecht geht es häufig auch um baurechtliche Fragen oder um störenden Lärm. Wie werden Grenzen festgelegt? Welche Beeinträchtigungen beim Ausblick sind hinzunehmen, wenn der Nachbar anbauen will? Wie laut darf die Hausmusik sein? Ist das Grillen auf Terrasse oder Balkon jeden Tag erlaubt? Auch bei andauernden Ärgernissen: Ein Recht auf Selbsthilfe besteht nur in wenigen und gesetzlich geregelten Fällen. Heißt also: Faustrecht anzuwenden kann schnell teuer werden! Der Ratgeber zeigt, welche Gerichte in Streitfällen zuständig sind. Viele Tipps und Hinweise helfen aber auch, sich außergerichtlich zu einigen, um etwa durch das Einschalten einer neutralen Schlichtungsperson einen Kompromiss zu erreichen. Beschrieben wird auch, wie Nachbarrechte durch Unterlassungs- und Beseitigungsklagen durchgesetzt werden können.
Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 174 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro. Erhältlich ist dieser in der Verbraucherzentrale Euskirchen, Wilhelmstr. 37, Tel. 02251 5064501.
Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.
 
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 506 45 01
Fax: 02251 506 45 07

www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen
 

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