Home Seniorenberatung Pflegegrad beantragen: So geht es im Kreis Euskirchen

Pflegegrad beantragen: So geht es im Kreis Euskirchen

Seniorenberatung

Wer im Alltag dauerhaft Hilfe braucht, sollte den Antrag auf einen Pflegegrad früh stellen. Geld und Leistungen der Pflegekasse gibt es erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.

Wer im Juni pflegebedürftig wird und erst im Dezember anruft, bekommt auch erst ab Dezember etwas. Die Monate davor sind verloren.

Der Antrag ist einfacher, als viele denken
Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen kein Formular und keine Unterlagen. Ein Anruf genügt. Der Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“ reicht aus. Sie können auch schreiben, faxen oder eine E-Mail senden. Notieren Sie sich den Tag. Das Formular schickt Ihnen die Kasse danach zu.

Können Sie das nicht selbst erledigen, stellt eine bevollmächtigte Person den Antrag für Sie. Auch eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer darf das. Ebenso Angehörige, Nachbarn oder gute Bekannte dürfen das, wenn Sie ihnen eine Vollmacht gegeben haben. Passend dazu: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Der Unterschied.

Der Besuch des Medizinischen Dienstes
Sobald der Antrag da ist, beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst. Eine Gutachterin oder ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause oder führt das Gespräch am Telefon. Der Termin kann bis zu einer Stunde dauern. Geprüft werden sechs Bereiche des Alltags, darunter Mobilität und Selbstversorgung. Es geht nicht darum, welche Krankheiten Sie haben, sondern was Sie noch allein schaffen und wobei Sie Hilfe brauchen.

Legen Sie für den Termin bereit:

  • Berichte Ihrer Hausarztpraxis und der Fachärzte
  • den Entlassungsbericht, wenn Sie im Krankenhaus waren
  • Ihren aktuellen Medikamentenplan
  • die Pflegedokumentation, falls schon ein Pflegedienst kommt

Bitten Sie jemanden dazu, der Sie im Alltag unterstützt. Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Der Medizinische Dienst hält das ausdrücklich für hilfreich, weil diese Menschen den Alltag über Wochen kennen und nicht nur diese eine Stunde.

Wie lange die Kasse Zeit hat
Die Pflegekasse muss Ihnen ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen. Gezählt werden nur Arbeitstage, Wochenenden und Feiertage bleiben außen vor. Dauert es länger, kann Ihnen Geld zustehen. Das Gesetz sieht 70 Euro für jede angefangene Woche vor, die die Kasse überzieht. Stand September 2026. Fragen Sie in so einem Fall bei Ihrer Pflegekasse nach.

Wenn der Bescheid nicht passt
Sie bekommen den Bescheid über den Pflegegrad und die Leistungen. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes erhalten Sie auf Wunsch dazu. Fordern Sie es an und lesen Sie es. Dort steht, wie die Gutachterin Ihren Alltag eingeschätzt hat. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie binnen eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen.

Mit einem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf weitere Leistungen. Passend dazu: Hausnotruf im Kreis Euskirchen: Was zahlt die Kasse?

Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Regel. Ihren Fall kennt er nicht. Die Pflegeberatung sieht sich Ihre Lage an und sagt Ihnen, welche Leistungen für Sie in Frage kommen. Diese Beratung steht Ihnen zu, und sie kostet nichts.

Wo Sie im Kreis Euskirchen Hilfe bekommen

Zentrales Informationsbüro Pflege (Z.I.P.) des Kreises Euskirchen
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Telefon: 02251 15-927 oder 02251 15-521
E-Mail: pflegestuetzpunkt@kreis-euskirchen.de
Geöffnet: montags bis donnerstags 8:30 – 15:30 Uhr, freitags 8:30 – 12:30 Uhr
Die Beratung ist kostenlos und neutral. Rufen Sie vorher an und vereinbaren Sie einen Termin. Auf Wunsch kommt die Beratung zu Ihnen nach Hause.

Auch Ihre eigene Pflegekasse muss Sie beraten. Dieser Anspruch steht im Gesetz. Sie erreichen sie über Ihre Krankenkasse.

Quellen: Verbraucherzentrale NRW, Bundesgesundheitsministerium, Medizinischer Dienst, Kreis Euskirchen sowie § 18c und § 33 SGB XI und § 84 SGG.

← Zurück zu Seniorenberatung