Wer im September 2022 schon Mitglied bei Amazon Prime war, kann sich kostenlos einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen. Die Klage soll das Geld zurückholen, das Amazon seitdem zu viel verlangt hat.
Einen Schlusstermin für die Anmeldung gibt es noch nicht. Die Verbraucherzentrale rät aber, sich möglichst früh einzutragen.
Zum 15. September 2022 hob Amazon die Preise für laufende Mitgliedschaften an. Bei jährlicher Zahlung stieg der Beitrag von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Am 1. Oktober 2026 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Klausel in den Geschäftsbedingungen, auf die sich Amazon dabei stützte, unwirksam ist. Kunden konnten daraus nicht klar ablesen, welche Rechte sie bei einer Preiserhöhung haben. Zuvor hatten schon das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf so geurteilt.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale hat Amazon betroffenen Mitgliedern nach dem Urteil per E-Mail mitgeteilt, dass der Beitrag wieder auf den alten Preis sinkt. Was Sie seit 2022 zu viel bezahlt haben, erstattet Amazon aber nicht von sich aus. Darum geht es in der Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm.
Um wie viel Geld es geht
Bei jährlicher Zahlung sind es etwa 20 Euro pro Jahr, bei monatlicher Zahlung 12 Euro pro Jahr. Wie viel Sie am Ende bekommen, hängt davon ab, wie lange Sie den höheren Preis bezahlt haben.
Wer mitmachen kann
Ihre Mitgliedschaft muss bei der Preiserhöhung schon bestanden haben, und Sie müssen danach mindestens einmal den höheren Preis bezahlt haben. Das gilt auch, wenn Sie inzwischen gekündigt haben. Sie müssen nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen, aber in Deutschland.
So melden Sie sich an
Die Teilnahme kostet nichts. Sie brauchen dafür keinen Anwalt, und Amazon müssen Sie vorher nicht anschreiben.
- Machen Sie zuerst den Klage-Check auf der Seite der Verbraucherzentrale zur Amazon-Klage. Er zeigt, ob Sie mitmachen können, und gibt Ihnen einen fertigen Text für die Anmeldung.
- Tragen Sie sich mit dem Anmeldeformular des Bundesamts für Justiz in das Klageregister ein. Unter „VI. Gegenstand und Grund“ setzen Sie den Text aus dem Klage-Check ein. Das Feld zur Höhe des Anspruchs darf leer bleiben.
- Das Bundesamt schickt Ihnen eine Bestätigung mit der Post. Heben Sie diesen Brief gut auf.
Eingetragen wird die Person, die den Vertrag mit Amazon geschlossen hat. Melden Sie sich selbst an, bleibt das Feld „IV. Vertretung“ frei. Hilft Ihnen ein Betreuer oder eine bevollmächtigte Person, tragen Sie diese dort ein. Die Bestätigung geht dann an sie. Die Verbraucherzentrale gehört nicht in dieses Feld. Darum bittet sie ausdrücklich. Unterlagen schicken Sie nicht mit.
Bis wann die Anmeldung geht
Die Anmeldung ist möglich, bis der letzte Verhandlungstag am Oberlandesgericht Hamm drei Wochen zurückliegt. Dieser Tag steht noch nicht fest. Heben Sie Kontoauszüge oder Rechnungen auf, die den Prime-Beitrag zeigen. Sie können sie noch Jahre später brauchen.
Was Sie noch wissen sollten
Gewinnt die Verbraucherzentrale, bekommen die Angemeldeten ihr Geld zurück. Eine eigene Klage brauchen sie dafür nicht. Entscheidet das Gericht gegen die Verbraucher, gilt das Urteil auch für alle Eingetragenen. In derselben Sache können sie dann nicht mehr allein klagen.
Eine zweite Sammelklage führt die Verbraucherzentrale Sachsen. Sie betrifft die Werbung bei Prime Video und ist ein eigenes Verfahren.
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Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Euskirchen
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Telefon: 02251 50 645-01
E-Mail: euskirchen@verbraucherzentrale.nrw
Leitung: Monika Schiffer
Geöffnet: montags und freitags 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags 13 bis 17 Uhr. Mittwochs geschlossen.
Landesweiter Telefonservice der Verbraucherzentrale NRW: 0211 54 22 22 11
Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 1. Oktober 2026; Bundesamt für Justiz.
