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Pflegegrad: Warum sich ein Antrag noch 2026 lohnt

Seniorenberatung

Wer über einen Pflegegrad nachdenkt, sollte den Antrag noch in diesem Jahr stellen. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es ab dem 1. Januar 2027 schwerer werden, einen Pflegegrad zu bekommen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Ein Gesetz ist es noch nicht. Welche Änderungen ab dem 1. Januar 2027 wirklich gelten, steht noch nicht fest.

Mehr Punkte für denselben Pflegegrad
Die Begutachtung misst mit Punkten, wie selbstständig jemand im Alltag noch ist. Je weniger jemand allein schafft, desto mehr Punkte gibt es. Für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen künftig mehr Punkte nötig sein:

  • Pflegegrad 1: ab 15 Punkten, bisher ab 12,5
  • Pflegegrad 2: ab 30 Punkten, bisher ab 27
  • Pflegegrad 3: ab 50 Punkten, bisher ab 47,5

Für die Pflegegrade 4 und 5 bleiben die Grenzen gleich.

Es zählt der Tag, an dem der Antrag eingeht
Nach dem Entwurf soll das Recht gelten, das am Tag des Antrags gilt. Ein Antrag, der bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse eingeht, würde also noch nach den bisherigen Grenzen bewertet. Das würde auch für einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad gelten. Darauf weist Stefan Palmowski hin. Er ist Pflegewissenschaftler und hat für die Verbraucherzentrale den Ratgeber „Das Pflegegutachten“ geschrieben.

Wie Sie den Antrag stellen und wie die Begutachtung abläuft, lesen Sie in unserem Beitrag Pflegegrad beantragen: So geht es im Kreis Euskirchen.

Noch etwas spricht für einen frühen Antrag. Normalerweise muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Vom 1. Januar bis zum 30. April 2027 soll diese Frist nicht gelten, außer in besonders dringenden Fällen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass viele Menschen ihren Antrag vorziehen.

Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn
Für alle, die bereits eingestuft sind, sieht der Entwurf einen Bestandsschutz vor. Niemand soll seinen Pflegegrad nur deshalb verlieren, weil sich die Punktgrenzen ändern. Anders ist es, wenn sich der Gesundheitszustand tatsächlich bessert. Dann kann der Pflegegrad wie bisher auch sinken.

Was sich bei den Leistungen ändern soll
Pflegegeld und Sachleistungen sollen in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen. Der Entlastungsbetrag soll wegfallen. An seine Stelle soll ab Pflegegrad 2 ein sogenanntes Sozialraumbudget für Hilfe im Alltag treten. Wer Pflegegrad 1 hat, soll den Entlastungsbetrag also nicht mehr bekommen.

Dieser Beitrag erklärt, was der Entwurf vorsieht. Ihren Fall kennt er nicht. Ob ein Antrag für Sie infrage kommt, klärt die Pflegeberatung mit Ihnen.

Zentrales Informationsbüro Pflege (Z.I.P.) des Kreises Euskirchen
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Telefon: 02251 15-927 (Frau Garbes) oder 02251 15-521 (Frau Lorse)
E-Mail: pflegestuetzpunkt@kreis-euskirchen.de
Geöffnet: montags bis donnerstags 8:30 bis 15:30 Uhr, freitags 8:30 bis 12:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin. Die Beratung ist kostenlos und neutral, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.
Auch Ihre eigene Pflegekasse muss Sie beraten. Dieser Anspruch steht im Gesetz.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 30. September 2026; Verbraucherzentrale NRW, 17. Oktober 2026.

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