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Nebenkosten prüfen: Wo Sie in Euskirchen Hilfe bekommen

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Die Nebenkosten sind im Jahr 2024 spürbar gestiegen. Mieterinnen und Mieter zahlten im Schnitt 2,67 Euro je Quadratmeter im Monat. Das ist gut sechs Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Die Zahlen stammen aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes. Er wertet Abrechnungen aus ganz Deutschland aus. Die 2,67 Euro sind ein Mittelwert über alle Abrechnungen. Teurer wird es, wenn wirklich jede mögliche Kostenart auf der Rechnung steht. Dann sind es bis zu 3,68 Euro je Quadratmeter. Bei einer Wohnung mit 80 Quadratmetern kommen so 3.532,80 Euro im Jahr zusammen – rund 509 Euro mehr als im Vorjahr. In diesem ungünstigsten Fall steigen die Kosten also deutlich stärker als die sechs Prozent im Durchschnitt. Den größten Anteil machen Heizung und Warmwasser aus.

Nicht jede Abrechnung stimmt
Steigende Preise erklären längst nicht jede Nachzahlung. Manche Position gehört gar nicht in die Abrechnung, manche ist falsch verteilt, manche taucht doppelt auf. Es lohnt sich, genauer hinzusehen – gerade bei einer hohen Nachforderung. Wo Sie dabei Hilfe bekommen, steht weiter unten.

Zwei Fristen, die Sie kennen sollten
Das Gesetz gibt beiden Seiten jeweils ein Jahr Zeit. Ihr Vermieter muss Ihnen die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zuschicken. Kommt sie später, kann er in aller Regel nichts mehr nachfordern.

Umgekehrt gilt für Sie dasselbe: Einwände gegen die Abrechnung müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt mitteilen. Danach ist es zu spät. Legen Sie die Abrechnung also nicht ungeprüft beiseite – und notieren Sie sich, wann sie im Briefkasten lag. Das steht so in § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Wo Sie im Kreis Euskirchen Hilfe bekommen
Bei Fragen zum Mietrecht ist der Mieterverein die erste Adresse. Er hat eine Geschäftsstelle in Euskirchen und berät unter anderem zu Betriebs- und Heizkosten, Kaution, Mieterhöhung und Kündigung.

  • Mieterverein Köln e.V., Geschäftsstelle Euskirchen
    Berliner Straße 21, 53879 Euskirchen, Tel. 02251 782626
    Geöffnet montags 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags 9 bis 13 Uhr, mittwochs 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, freitags 9 bis 13 Uhr. Die Beratung ist für Mitglieder kostenfrei, der Beitrag liegt bei 99 Euro im Jahr. Fragen Sie bei Ihrem Anruf, ob auch eine einmalige Beratung möglich ist.
  • Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Euskirchen
    Wilhelmstraße 37, 53879 Euskirchen, Tel. 02251 50645-01
    Geöffnet montags und freitags 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags 13 bis 17 Uhr, mittwochs geschlossen. Hier hilft vor allem die Energieberatung weiter, wenn Ihnen die Heizkosten zu hoch erscheinen. Die Beratung ist teilweise kostenpflichtig – fragen Sie vorher nach.

Ein Handbuch zum Nachschlagen
Wer die Dinge lieber selbst nachliest, findet Rat im „Mieter-Handbuch“, das die Verbraucherzentrale gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund herausgibt. Es ist gerade in fünfter, überarbeiteter Auflage erschienen und begleitet das Mietverhältnis vom Vertrag über die laufende Zeit bis zum Auszug.

Das Buch beantwortet unter anderem diese Fragen:

  • Wie ist eine Betriebskostenabrechnung aufgebaut?
  • Wie früh muss der Vermieter eine Mieterhöhung ankündigen?
  • Wann gilt die Mietpreisbremse – also die gesetzliche Obergrenze für die Miete bei einer Neuvermietung?
  • Welche Rechte haben Sie, wenn Ihnen wegen Eigenbedarfs gekündigt wird?

Auch Gerichtsurteile sind als Beispiele eingearbeitet.

Das Buch hat 240 Seiten und kostet 20 Euro, als E-Book 15,99 Euro. Sie bekommen es im Buchhandel, in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale – also auch in Euskirchen – sowie telefonisch unter 0211 91380-1555.

Passend dazu: die aktuellen Beratungstermine der Verbraucherzentrale in Euskirchen.

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