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grüüün liefert keinen Strom mehr: Was Sie jetzt tun können

Verbraucherzentrale

Wer seinen Strom bei grüüün hat, wird ab dem 1. November vom örtlichen Grundversorger beliefert. Ihr Strom fließt also weiter, auch wenn Sie nichts unternehmen. Meist zahlen Sie dort aber mehr.

Der Anbieter hatte seinen Kunden Anfang Oktober mitgeteilt, dass er nur noch bis Ende Oktober liefert. Dabei hatte er mit einer Preisgarantie von zehn Jahren geworben. Hinter der Marke steht die Münch Energie GmbH & Co. KG.

Die Bundesnetzagentur hat am 20. Oktober ein Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Sie prüft unter anderem, ob es das Ende seiner Lieferungen rechtzeitig gemeldet hat. Melden muss es das spätestens drei Monate vorher bei der Bundesnetzagentur. Bis zum 20. Oktober war dort keine Meldung eingegangen. Die Verbraucherzentrale meint, dass grüüün die Verträge nicht ohne Weiteres beenden durfte.

Wer liefert jetzt Ihren Strom?
Ihr Vertrag geht nicht von allein auf einen anderen Anbieter über. Ab dem 1. November liefert der örtliche Grundversorger. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass Sie dort in der Grundversorgung sind. Die können Sie mit zwei Wochen Frist kündigen. In manchen Fällen ist es die Ersatzversorgung. Sie endet von selbst, sobald Ihr neuer Vertrag beginnt. Lange gebunden sind Sie also in keinem Fall. Bei welchem Versorger Sie dann sind, sagt Ihnen Ihr Netzbetreiber oder der Grundversorger vor Ort.

Einen günstigeren Tarif suchen
Die Preisgarantie von grüüün gilt bei einem neuen Anbieter nicht weiter. Das Angebot, das grüüün selbst empfohlen hat, müssen Sie nicht nehmen. Vergleichen Sie Tarife. Gibt es einen günstigeren als beim Grundversorger, rät die Verbraucherzentrale zum Wechsel. Das ist besonders wichtig, wenn Sie später Schadensersatz verlangen wollen. Dann müssen Sie den Schaden nämlich so klein wie möglich halten. Machen Sie beim Vergleichen Bildschirmfotos. Darauf sollten Datum, Postleitzahl, Jahresverbrauch und Vertragslaufzeit zu sehen sein, dazu der Preis je Kilowattstunde (Arbeitspreis) und der Grundpreis. Heben Sie auch das Angebot und die Auftragsbestätigung Ihres neuen Anbieters auf.

Was Sie jetzt aufbewahren und prüfen sollten

  • Ihren Vertrag mit Preisen und Laufzeit und alle Schreiben von grüüün. Notieren Sie, wann die Nachricht über das Lieferende bei Ihnen ankam. Speichern Sie die Unterlagen nicht nur im Kundenkonto im Internet.
  • Den Zählerstand vom 31. Oktober. Lesen Sie ihn an diesem Tag ab und fotografieren Sie ihn, am besten mit Datum.
  • Ihr Konto. Bucht grüüün für November noch einen Abschlag ab, können Sie die Lastschrift innerhalb von acht Wochen bei Ihrer Bank zurückholen.
  • Die Schlussrechnung. Sie muss bis zum 12. Dezember 2026 kommen. Steht Ihnen ein Guthaben zu, muss grüüün es danach binnen zwei Wochen überweisen. Vergleichen Sie den Zählerstand auf der Rechnung mit Ihrem eigenen.

Geld zurückfordern
Lief Ihr Vertrag eigentlich länger, kommt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Schadensersatz in Frage. Ein Anspruch besteht aber nur, wenn Ihnen ein Schaden entsteht, vor allem weil Sie beim neuen Anbieter mehr zahlen als bei grüüün. Dann können Sie den Unterschied bis zum regulären Ende Ihres grüüün-Vertrags verlangen. Das gilt auch, wenn Sie das empfohlene Wechselangebot angenommen haben. Widersprechen Sie dem Lieferende schriftlich, eine E-Mail reicht. Schreiben Sie dazu, dass Sie sich Schadensersatz vorbehalten. Dafür gibt es einen fertigen Musterbrief der Verbraucherzentralen.

Die Verbraucherzentralen prüfen eine Sammelklage. Auf der Seite zur möglichen Sammelklage gegen grüüün melden Sie sich kostenlos für Neuigkeiten an. Dann erfahren Sie sofort, ob und wann eine Klage startet. Ausführliche Antworten auf weitere Fragen stehen im Beitrag der Verbraucherzentrale NRW zu grüüün.

Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Lage. Ihren Vertrag kennt er nicht. Ob und wann Ihr Vertrag endet, hängt von seiner Laufzeit und Kündigungsfrist ab. Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Euskirchen hilft Ihnen beim weiteren Vorgehen.

Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37, 53879 Euskirchen
Telefon: 02251 50 645-01
E-Mail: euskirchen@verbraucherzentrale.nrw
Leitung: Monika Schiffer
Geöffnet vom 1. November 2026 bis Ende April 2027: montags und freitags 9 bis 13 Uhr, dienstags 13 bis 17 Uhr. Beratungstermine gibt es bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten.
Landesweiter Telefonservice der Verbraucherzentrale NRW: 0211 54 22 22 11, montags bis freitags 9 bis 17 Uhr

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, 30.10.2026; Verbraucherzentrale Bundesverband; Bundesnetzagentur, 20.10.2026.

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