Das Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr 63, sondern 66,80 Euro im Monat. Wer ein Abo hat, muss dem neuen Preis zustimmen. Bei der Deutschen Bahn läuft die Frist am 30. November 2026 ab. Ohne Ihre Zustimmung führt die Bahn das Abo nicht fort.
Den Preis legen die Länder fest. Für 2027 haben sie zum ersten Mal einen Preisindex angewendet, den die Verkehrsministerkonferenz beschlossen hat. Laut Bundesregierung müssen alle zustimmen, die ein Abo abgeschlossen haben. Die Zustimmung gilt dem neuen Preis und zusätzlich ergänzende Tarifbedingungen.
Abo bei der Deutschen Bahn
Die Bahn bittet um eine Antwort bis zum 30. November 2026. Dafür gibt es zwei Wege. Auf bahn.de melden Sie sich an, öffnen im Abo-Portal Ihr Deutschlandticket und klicken auf „Vertragsänderung zustimmen“. In der App DB Navigator tippen Sie unten auf die drei Punkte und wählen „Vertragsänderungen zustimmen“. Fehlt der Knopf, führt „zum Abo-Portal“ an dieselbe Stelle. Wer dort ablehnt, kündigt sein Ticket damit zum 31. Dezember 2026. Haben Sie kein Internet, bitten Sie jemanden aus der Familie, das für Sie zu erledigen.
Haben Sie das Ticket erst ab dem 15. Oktober 2026 bei der Bahn bestellt, müssen Sie nichts tun. Der neue Preis stand dann schon in Ihrer Bestellung, und das Abo läuft 2027 weiter.
Wenn ein anderer das Ticket bestellt hat
Zustimmen kann nur, wer das Abo abgeschlossen hat. Hat Ihre Tochter, Ihr Sohn oder ein Enkel das Ticket für Sie bestellt, sprechen Sie die Person jetzt darauf an. Sonst stehen Sie im Januar ohne Fahrkarte da, obwohl Sie das Ticket weiter nutzen wollten.
Abo bei der RVK oder einem anderen Unternehmen
Beim Regionalverkehr Köln (RVK) gibt es das Deutschlandticket als Chipkarte. Wie und bis wann Sie zustimmen, erfahren Sie bei dem Unternehmen, bei dem Sie Ihr Abo haben. Die Abonnentenbetreuung der RVK erreichen Sie unter Telefon 0221 1637-1991, montags bis donnerstags 7:30 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr, freitags 7:30 bis 12 Uhr und 12:30 bis 13:30 Uhr. Per E-Mail geht es an abo@rvk.de.
Frist verpasst?
Ist Ihr Bahn-Abo schon gekündigt, können Sie es bis zum 31. Dezember 2026 im Abo-Portal oder im DB Navigator über „Abo reaktivieren“ wieder einschalten. Es läuft dann zum neuen Preis weiter. Ab Januar 2027 hilft nur noch ein neues Abo. Wer ohne gültige Fahrkarte kontrolliert wird, zahlt bei der Bahn mindestens 60 Euro.
Wenn Sie das Ticket nicht mehr brauchen
Bei der Bahn lehnen Sie im Abo-Portal ab, wie oben beschrieben. Haben Sie Ihr Abo bei der RVK oder einem anderen Unternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg, gilt die übliche Frist. Die Kündigung muss bis zum 10. eines Monats beim Unternehmen sein. Dann endet das Abo zum Monatsende.
Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Regel. Ihren Fall kennt er nicht. Bei Fragen zu Ihrem Abo-Vertrag berät die Verbraucherzentrale.
Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Euskirchen
Wilhelmstraße 37, 53879 Euskirchen
Telefon: 02251 50 645-01
E-Mail: euskirchen@verbraucherzentrale.nrw
Leitung: Monika Schiffer
Geöffnet vom 1. November 2026 bis Ende April 2027: montags und freitags 9 bis 13 Uhr, dienstags 13 bis 17 Uhr. Beratungstermine gibt es bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten.
Landesweiter Telefonservice der Verbraucherzentrale NRW: 0211 54 22 22 11, montags bis freitags 9 bis 17 Uhr
Quelle: Bundesregierung, Deutsche Bahn, Verkehrsverbund Rhein-Sieg, Regionalverkehr Köln.
